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Begutachtungsfrist für StVO-Novelle ist abgelaufen

Von OÖN, 29. Februar 2024, 01:11 Uhr
Strafen – das bringt 2024
Drakonische Strafen für Raser Bild: Volker Weihbold

WIEN. Morgen, Freitag, tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Sie ermöglicht es künftig den Behörden, die Autos notorischer Raser zu beschlagnahmen und zu versteigern, die Tempolimits exorbitant überschreiten oder an illegalen Autorennen teilnehmen. Beschlagnahmen sind dann möglich, wenn ein Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h, außerorts um 90 km/h überschritten wird. Verkehrsjuristen äußern weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken.

Nach wie vor kontrovers diskutiert wurden die geplanten Erleichterungen für Gemeinden beim Verordnen von Tempo 30 im Ortsgebiet. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollen die Gemeinden im Alleingang nur auf Gemeindestraßen senken dürfen. Aber dies nur an "neualgischen Punkten".

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2  Kommentare
2  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.657 Kommentare)
am 29.02.2024 08:55

Na endlich,
die exorbitanten Geschwindigkeitsüberschreitungen für diese Sanktion sind aber noch auf realistische Höhen zu senken!

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klam (168 Kommentare)
am 29.02.2024 11:18

ja auf 30kmh im Ortsgebiet, bzw. 50 kmh auf Überlandstrassen und Autobahnen

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