Bauarbeiter von lärmgeplagtem Mieter mit Messer bedroht: Diversion
WIEN. Weil er Bauarbeiter, die mit dem Renovieren der Nachbarwohnung befasst waren, mit einem Messer bedroht hatte, hat sich ein lärmgeplagter Mieter einer Wohnhausanlage in Wien-Floridsdorf am Montag wegen Nötigung am Landesgericht verantworten müssen.
Der Mann zeigte sich schuldeinsichtig: "Ang'soff'n war i, g'schlaf'n hab i nix, drei Promille hab' i z'sammbracht g'habt." Er habe es nicht fassen können, "dass die scho wieder pumpern". Der 52-Jährige entging einer Verurteilung. Der inkriminierte Vorfall hatte sich am 6. Mai heurigen Jahres abgespielt. An sich trinke er nur drei Mal im Jahr, versicherte der Angeklagte der Richterin. "I darf normal net sauf'n, weil i a Blutgerinnsel g'habt' hab'. Aber die Frau hat Probleme g'macht."
Risse an der Decke
Dass dann auch noch der Lärm in der Nachbarwohnung kein Ende nahm, habe ihn "ausrasten" lassen. Es habe aufgrund der Umbauarbeiten immerhin schon Risse an seiner Decke gegeben, beim Fernschauen hätte das Bild des TV-Geräts geflackert, berichtete der 52-Jährige. Mehrere Male habe er sich deshalb zur anderen Tür begeben und seinen Unmut kundgetan, aber genützt habe das nichts. Daher habe er schließlich "denen (gemeint: zwei Bauarbeitern, Anm.) das Messer zeigt".
Die beiden Arbeiter verriegelten angesichts des rabiaten 52-Jährigen die Tür, wobei dieser laut Anklage daraufhin laut schimpfend das Messer mehrmals gegen die Tür stach und "Kommt's raus!" rief. Einer der Handwerker betonte nun als Zeuge, er habe damals "nur einen kleinen Bohrer verwendet" und die Wut des Mannes insofern nicht nachvollziehen können: "Ich habe nur gebohrt und nicht gestemmt."
Geldbuße und Verfahrenskostenbeteiligung
Angesichts der geständigen Verantwortung und der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten wurde das Strafverfahren diversionell erledigt. Dem Mann wurden eine Geldbuße von 360 Euro und weitere 40 Euro an Verfahrenskostenbeteiligung auferlegt, im Gegenzug entging er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit einer Verurteilung. Auf die Frage der Richterin, ob er das verstanden habe und damit einverstanden sei, erwiderte der 52-Jährige: "Natürlich! Heut bin i ja nüchtern." Die Entscheidung ist rechtskräftig.