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Ärger über Schaulustige nach Pkw-Absturz: "An Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen"

Von nachrichten.at, 19. Februar 2024, 17:10 Uhr
Fügen Unfall Pkw
Das Fahrzeug landete vor dem Supermarkt auf dem Dach. Bild: facebook.com/feuerwehr.fugen

FÜGEN. Nach einem spektakulären Unfall auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums im Zillertal behinderten Schaulustige den Einsatz der Rettungskräfte.

Dramatische Szenen spielten sich am Montagvormittag in Fügen im Tiroler Zillertal  ab: Ein Pkw hatte im ersten Stock eines Parkhauses offenbar das Außengeländer durchbrochen und war rund fünf Meter auf den Vorplatz eines dortigen Supermarktes abgestürzt, wo es auf dem Dach liegen blieb. Der 73-jährige Lenker war im Wagen eingeschlossen und musste von der Feuerwehr befreit werden. Er zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er mit dem Notarzthubschrauber in das Krankenhaus Schwaz gebracht werden musste. Der genaue Hergang des Vorfalls war vorerst noch Gegenstand von Ermittlungen.

"Äußerst besorgniserregend"

Für die Freiwillige Feuerwehr Fügen, die mit 26 Kräften vor Ort war um bei der schonenden Rettung des Verletzten, den Reinigungs- und Abschlepparbeiten zu helfen, war es ein fordernder Einsatz. Denn immer wieder behinderten Schaulustige die Einsatzkräfte bei der Arbeit, wie aus dem Bericht auf der Website der FF Fügen hervorgeht. "Wir finden es äußerst besorgniserregend, wie selbstverständlich zahlreiche Menschen sich Unfallstellen und laufenden Einsätzen nähern und sofort Fotos und Videos mit ihren Handys anfertigen", heißt es dort.

"Eine besondere Frechheit ist es dann noch zusätzlich Videos von einer Unfallstelle zu machen, auf der die Unfallopfer zu sehen sind und dann noch mittels Zoomfunktion auf die Verletzten zu halten und diese Fotos anschließend massenweise auf Social Media zu verbreiten. Das ist an Geschmacklosigkeit nicht zu übertreffen", zeigten sich die Einsatzkräfte erbost. 

In Österreich müssen Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Bei besonders erschwerenden Umständen droht sogar einwöchige Haft.

Lokalisierung: Fügen liegt im Tiroler Zillertal

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31  Kommentare
31  Kommentare
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kana (1.797 Kommentare)
am 27.02.2024 18:32

"Aussengeländer durchbrochen"? Wurde da auf einer Auto Auffahrtsrampe ein Fußgänger Gelände montiert? Was soll dieser Blödsinn? Was ist das für eine Baubehörde? Bei uns machte eine eine 7 m hohe Mauer und oben einen Gartenzaun - und niemand checkt diesen Unsinn!

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betterthantherest (35.438 Kommentare)
am 20.02.2024 14:24

Die Einsatzkräfte behindern, das ist ein No-go.

Wenn Menschen das Einsatzgeschehen beobachten, ohne dass jemand behindert wird, das sollte auch für die Feuerwehrmitglieder verkraftbar sein.

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jack_candy (8.233 Kommentare)
am 20.02.2024 16:39

Lassen Sie sich gerne bei ihrer Arbeit von irgendwelchen Leuten beobachten und womöglich noch fotografieren oder filmen?

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mehlknödel (3.621 Kommentare)
am 20.02.2024 17:39

Sie liegen verletzt auf der Straße, Feuerwehrleute und Rettungspersonal versuchen, Sie zu bergen und zu verarzten. Und zwanzig Gaffer stehen ein paar Meter daneben - behindern tun Sie eh niemanden - und filmen Sie. Ein paar Minuten später sind Sie im Internet zu sehen und die Filmchen werden fleißig geteilt.

Finden Sie das verkraftbar?

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mehlknödel (3.621 Kommentare)
am 20.02.2024 11:49

Schaulustigen ist nichts zu blöd. Ich erinnere mich an die Sechziger Jahre. Wenn da die Sirene heulte, setzten sich zahlreiche Menschen ins Auto und fuhren "Brand schauen". Einmal brannte es im Nachbardorf. Mitten in der Nacht. Als sie Feuerwehr kam, hatte sie große Mühe, am engen Güterweg an den bereits dort parkenden Autos vorbei zu kommen. Das letzte in der Kolonne stand bei uns - einen halben Kilometer entfernt vom brennenden Bauernhof.

Jahrzehnte später brannte das Haus unseres Nachbarn nieder. Was dieser Familie am meisten weh tat, war neben dem Verlust vieler unwiederbringlicher privater Dinge die Neugier der vielen Menschen, die noch tagelang extra hierher fuhren, um die Brandruine zu besichtigen.

Ich bin auch neugierig und mich würde oft brennend interessieren, was da passiert ist. Manchmal muss man sich eben zusammenreißen und aushalten, dass man nicht Augenzeuge ist.

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richie (1.103 Kommentare)
am 20.02.2024 09:25

Liebe Einsatzkräfte.
Nehmt doch einen Kameramann mit, der die Gaffer und Filmer ihrerseits filmt oder fotografiert.
Diese Aufnahmen dann an die Polizei weitergeben ...

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 10:02

Den Verunfallten zu helfen ist immer noch besser als diese Komiker zu filmen.
Die sind es nicht wert!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:21

Vor allem bringt es sachlich nichts.

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jack_candy (8.233 Kommentare)
am 20.02.2024 12:05

Doch. Man kann sie für eventuelle Klagen (von der Polizei und den Opfern - Verletzung der Persönlichkeitsrechte) identifizieren.

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richie (1.103 Kommentare)
am 20.02.2024 16:30

Genau das hab ich gemeint - wenigstens einer hat's gecheckt.

Außerdem muss das ja kein Feuerwehr- oder Rettungsmann sein, da reicht ein Außenstehender ...

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 07:40

Strafe 50.000 Euro!

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spoe (14.477 Kommentare)
am 20.02.2024 08:42

Wieso nicht gleich die Todesstrafe für alle, die dort zufällig vorbeikommen?

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 10:01

Sind Sie auch ein Schaulustiger und filmen die Opfer?
Oder möchten Sie in Falle eines Unfalls gefilmt werden?
Ha?

Kühlen Sie sich wieder ab, heute ist draußen Gelegenheit dazu!👎👎👎

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:24

Wieso so aggressiv?

Die meisten Gaffer sind zwar lästig, stören aber nicht.
Und strafbar ist es auch nicht.

Dass jemand wirklich den Einsatz behindert, muss ebenso verhindert werden wie die Aggressivität gegen Gaffer. So etwas müssen die Einsatzkräfte wegstecken können, der Artikel ist keine Auszeichnung.

Seien wir lieber froh, dass keine Unbeteiligten zu Schaden gekommen sind!

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 11:35

Leider behindern sie auch die Einsätze!

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jack_candy (8.233 Kommentare)
am 20.02.2024 12:06

Behindern und Filmen ist strafbar.

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dobisam (1.006 Kommentare)
am 20.02.2024 12:36

Wenn Sie den obigen Artikel sinnerfassend lesen, werden Sie feststellen, dass die Gaffer zum Ersten die Einsatzkräfte behinderten und zum Zweiten Fotos und Videos vom Opfer machten und in Social Medien stellte. Somit ist ein Strafbestand gegeben.

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Utopia (2.871 Kommentare)
am 19.02.2024 19:05

Es ist normal und menschlich, wenn Menschen ungewöhnliche Situationen genauer betrachten wollen. Sogar meine Katze und mein Hund merken sofort, wenn sich etwas verändert hat und schauen sich die neue, unbekannte Situation, genauer an. Das ist Mensch und Tier angeboren und dient dem eigenen Überleben.
Natürlich ist es absolut inakzeptabel, wenn die Schauer fotografieren oder gar die Rettungskräfte behindern.

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spoe (14.477 Kommentare)
am 20.02.2024 08:39

Wenn schon gaffen, dann mit ausreichend Abstand.

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 10:02

Es gibt nichts zu gaffen!
Auch nicht für Sie!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:25

Das geht Sie gar nichts an!
Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

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linz2050 (6.837 Kommentare)
am 19.02.2024 17:24

Alle Schaulustigen Fotografen, ausfindig machen und streng Bestrafen!!!

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spoe (14.477 Kommentare)
am 20.02.2024 08:41

Per se ist Fotografieren oder Gaffen nicht verboten.

Nur die Behinderung, wenn zu nahe.
Oder wenn man die Opfer direkt fotografiert, eine Veröffentlichung ist unabhängig davon strafbar.

Also den Ball flach halten.

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supercat (5.652 Kommentare)
am 20.02.2024 09:00

Das ist Anstands- und Charaktersache....und das fehlt vielen Mitbürgern.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:26

Ja, aber nicht strafbar.
Und Aggressionen gegen die Gaffer sind auch nicht besser als das Gaffen selbst.

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docholliday (8.560 Kommentare)
am 20.02.2024 10:03

Es ist Charaktersache, sich an Unfallbildern zu ergötzen!
Eine kranke Welt, in der Sie leben!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:28

"Eine kranke Welt, in der Sie leben!"

Eine Frechheit, was Sie anderen unterstellen.
Das ist das eigentliche Kranke an der Sache.

Wenn wo Gaffer stehen und die Einsatzkräfte nicht behindern, rege ich mich nicht auf.
Das sollte Sie möglicherweise auch tun.

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camouflage (1.313 Kommentare)
am 20.02.2024 10:18

@ spoe.:

Wenn sie einer anständigen Beschäftigung nachgehen würden, hätten sie keine Zeit zu gaffen.
Einfach nur krank und widerlich, die heutige Einstellung einiger Menschen.

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 20.02.2024 10:29

camouflage, Wenn Sie einer anständigen Beschäftigung nachgingen, würden Sie nicht so einen Blödsinn schreiben.

Ob es einem gefällt oder nicht, aber eine nicht strafbare Handlung kann nicht bestraft werden.

Wer dennoch dazu aufruft, hat nicht alle Tassen im Schrank!

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camouflage (1.313 Kommentare)
am 20.02.2024 10:38

Auch ein fleißiger Gaffer wie es aussieht.
Na dann gaffen sie mal schön weiter, Herr Neumann.

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dobisam (1.006 Kommentare)
am 20.02.2024 12:42

Im Artikel wird beschrieben, was strafbar ist. Danach sind Behinderung der Einsatzkräfte und Verletzung der Persönlichkeitsrechte eben strafbare Handlungen.
Neben der Strafe müsste eigentlich auch das Tatwerkzeug, sprich Handy, beschlagnahmt werden. Wie war dass mit allen Karten im Spiel?

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