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Tierschützern droht bis zu 5 Jahre Haft

03. März 2010, 00:04 Uhr

WIENER NEUSTADT. 106 Tage saß Martin Balluch vom „Verein gegen Tierfabriken“ in U-Haft. Seit gestern muss er sich, neben zwölf weiteren Angeklagten, als Mitglied einer mafiösen Organisation vor Gericht verantworten.

Sind die Tierschützer bloß Idealisten, die sich im Kampf für Tierrechte erlaubter demokratischer Spielregeln bedient haben, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen, wie die Verteidiger behaupten?

Oder hat Staatsanwalt Wolfgang Handler recht, der den Angeklagten vorwirft, eine kriminelle Organisation gegründet zu haben mit dem Ziel, die Modeindustrie durch Nötigung und Sachbeschädigung zum Verkaufsstopp von Pelzen zu zwingen?

Richterin Sonja Arleth muss den Mammutprozess leiten und diese Fragen klären. Zu Prozessbeginn stellte sie klar, dass das Gericht keine Bühne für politische Schlagabtäusche sei. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Aktivisten lautstark: „Der Tierschutz lässt sich nicht mundtot machen.“ Der Staatsanwalt sagte, die Angeklagten seien Mitglieder von Tierschutzvereinen, die in Aktivitäten der sogenannten „Animal Liberation Front“ (ALF) verwickelt seien. Die ALF sei in den USA und in England als Terrororganisation eingestuft. Handler verwies darauf, dass Balluch persönliche Kontakte zu britischen ALF-Aktivisten gehabt habe.

In Österreich seien mehrere Modeketten Ziele von Buttersäureanschlägen geworden, ebenso habe es einen Brandanschlag auf einen Zirkus gegeben. Der Gesamtschaden soll 1,3 Millionen Euro betragen. Balluch soll verfasst haben und Aktivisten geraten haben, häufig die Handy-SIM-Karten zu wechseln. Ein weiter Angeklagter soll Örtlichkeiten ausgekundschaftet haben.

Die Verteidiger verwiesen darauf, dass zahlreiche dieser Taten überhaupt nie aufgeklärt worden seien. Die Schadenssumme sei übertrieben. Bislang habe die Staatsanwaltschaft 30 Beweisanträge ignoriert. Der Prozess wird morgen, Donnerstag, fortgesetzt.

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6  Kommentare
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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 03.03.2010 08:48

haben sich an gesetze zu halten, und nicht sachbeschädigung usw. mit tierschutz zu rechtfertigen.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 03.03.2010 04:32

halten: Daß den Angeklagten kein einziges Delikt konkret auch nur zur Last gelegt wird. Vorgeworfen wird ihnen, Mitglied einer Organisationn gewesen zu sein, deren andere Mitglieder möglicherweise etwas getan haben könnten.

Und auch das will die Staatsanwaltschaft gar nicht erst beweisen: Anscheinend reichen Vorverurteilungen & NATO-Kriterien für Ausländer im Ausland.

Nach dieser Logik müssen auch alle Kurden vor Gericht, die Kontakt zu ihrer politischen Vertretung, der PKK haben: Auch die hat die Cocain Import Agency (CIA) zu Terroristen erklärt.

Diese Logik verurteilt auch alle ÖAMTC- & ARBÖ-Mitglieder, da zweifellos Mitglieder dieser Organisationen Verkehrsunfälle verschuldet haben.

Wie immer gilt die Unschuldsvermutung auch & insbesondere für terroristische Stasi-Behörden.

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Internerdhoernchen (4.967 Kommentare)
am 03.03.2010 08:55

Ich wurde noch zu "passivem Widerstand" erzogen. Organisationen/Vereine, die Sachen beschädigen und Personen bedrohen, sowie verfolgen, sind mir zutiefst zuwider!

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 03.03.2010 10:14

jede militante organisation ist abzulehnen. und gerade die "tierschützer" rühmen sich doch immer, besondere gutmenschen zu sein, nur das gut und leben der "anderen" ist ihnen nicht so wichtig.

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Internerdhoernchen (4.967 Kommentare)
am 03.03.2010 10:32

Alt, aber ich finde den Witz ganz putzig:
Frau Wörner kommt mit einem neuen Pelzmantel nach Hause.
Wie ihre Tochter den Mantel sieht, schreit sie auch schon:
"Mama, schämst du dich denn nicht? Weißt du nicht, dass ein armes, gequältes Tier dafür leiden musste?"
Frau Wörner schreit sie darauf an: "Du Fratz sprichst gefälligst nicht in solch einem Ton von deinem Vater!"

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 03.03.2010 04:16

daß das Gericht keine Bühne für politische Schlagabtäusche sei". Na bravo. Was sonst ist dieser stalinistische Schauprozess?

Wieso sitzt nicht der Staatsanwalt in U-Haft, der die 1867 im Staatsgrundgesetz gewährte Koalitionsfreiheit staatsstreichelnd ad absurdum führt?

Selbstverstänlich gilt die Unschuldsvermutung auch für staatliche Terror-Justiz.

Nur sollten nach dieser Logik auch alle Mitglieder der römisch-katholischen Kirche angeklagt werden - da hat's doch in jüngster Zeit einen Mißbrauchsfall gegeben.

Selbstverständlich gilt ausnahmslos die Unschuldsvermutung.

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