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Kein Gesetz gegen Sieb
WIEN. Das Nudelsieb-Kuriosum zieht medial große Kreise. Wie steht der Gesetzgeber den ungewöhnlichen Führerschein-Konterfeis gegenüber? „Im Gesetz geht es um die Erkennbarkeit der Abgebildeten Person.
Das schließt nicht grundsätzlich aus, dass sich jemand ein Nudelsieb auf den Hinterkopf setzen darf“, sagt Walter Fleißner, Sprecher des Verkehrsministeriums. Eine Lücke in der Verordnung sieht die Politik nicht. Fleißner: „Mit Ausnahme des Nudelsiebs gab es bisher keine Fälle, bei denen ein Fahrer mit einer ungewöhnlichen Kopfbedeckung auf das Foto wollte.“
Die Entscheidung, ob ein Foto auch als Führerscheinbild taugt, liegt bei der ausstellenden Behörde. Bei Führerscheinen sind dies zumeist die Bezirkshauptmannschaften.
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