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Bub nach Rottweiler-Angriff weiter in Lebensgefahr

Von nachrichten.at/apa, 12. September 2018, 12:50 Uhr
Rottweiler biss Baby Bild: Symbolbild: Begsteiger

WIEN. Der 17 Monate alter Bub, der am Montagabend in Wien von einem Rottweiler anfallen worden ist, befindet sich weiterhin in Lebensgefahr.

Die Tierhalterin hatte mit dem rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführerschein absolviert. "Das Tier hat auch alle Impfungen", sagte Polizeisprecherin Irina Steirer zur APA.

Der Rottweiler riss sich Montagabend auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner alkoholisierten Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.

Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum. Mehr zu dem Vorfall lesen Sie hier.

Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführerschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem "Listenhund" unterwegs war, "kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen", meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.

Einvernommen wurde die Frau noch nicht. Der Hund wurde ihr nach dem Wiener Tierhaltegesetz abgenommen und im städtischen Tierquartier auf einer Quarantänestation untergebracht. Der Rüde wird nach Einschätzung der Polizei nach eingehender Prüfung an einen geeigneten neuen Besitzer weitervermittelt werden.

Hund wird nicht mehr vermittelt

Der Rottweiler wird nicht mehr weitervermittelt. Das hat eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch auf APA-Anfrage betont. Der Hund sei nach dem Vorfall gesetzlich "verfallen" - wird also der Besitzerin dauerhaft entzogen. Allerdings gibt es noch eine Einspruchsfrist.

Über die Besitzerin wird nun ein Hundehalteverbot verhängt. Die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vorfalls habe gezeigt, dass sie nicht zuverlässig sei, hieß es.

 

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