Streit um Bierglas eskaliert: Schuldspruch wegen Körperverletzung
LINZ. Weil er nach einem Streit über ein schmutziges Bierglas dem Kellner ebenjenes Glas nachgeworfen hatte, wurde heute ein 41-jähriger Angeklagter am Linzer Landesgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Opfer hatte bei dem Vorfall eine Wunde am Ohr davongetragen und erhält nun ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 1000 Euro.
Ein schmutziges Bierglas, wüste Beschimpfungen und eine Rangelei gingen dem Bierglas-Wurf voraus, weswegen sich der 41-Jährige Türke, der seit 2001 in Linz wohnt, heute vor Gericht verantworten musste. Er war Ende Jänner mit einem Kellner (46) in Streit geraten, weil er zuerst kein Glas und später ein nicht sauberes Glas zu seinem Bier erhalten hatte.
Wer mit den Beleidigungen dann schlussendlich angefangen hatte, darin widersprachen sich die Aussagen des Angeklagten und des Opfers. Unflätigen Ausdrücke wie "Hurensohn" und "Schleich dich" dürften jedoch noch zu den harmloseren Beschimpfungen gezählt haben, die an jenem Abend die Auseinandersetzung zum Eskalieren gebracht hatten.
Bierglas traf Opfer am Ohr
Am Ende warf der 41-Jährige ein 0,3 Liter Bierglas mit hoher Wucht in Richtung des türkischen Kellners und traf ihn damit am linken Ohr. Die Wunde musste mit 18 Stichen genäht werden, wenige Wochen später stellte sich laut Angaben des Opfers zusätzlich ein Tinnitus ein. Er leide seither unter ständigen Schmerzen und sei deswegen zwei Monate im Krankenstand gewesen.
Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig. Die Videoaufzeichnungen, die als Beweismittel vorgelegt wurden, wolle er nicht noch einmal sehen, da er sich sehr für sein Verhalten schäme.
Ein Zeuge, der bei dem Prozess einvernommen wurde, hatte sich erst Tage nach dem Vorfall bei der Polizei gemeldet. Laut seiner Aussage habe er in einem anderen Fall bereits einmal als Zeuge aussagen müssen und hätte das nicht noch einmal machen wollen. Als er aber am Tag nach dem Streit in das Lokal zurückgekehrt war und erfahren hatte, dass der Angeklagte verhaftet worden war, beschloss er doch, auszusagen. Es "wäre schade um den anderen", weil der Kellner ein "schlechter Mensch sei" und den 41-Jährigen provoziert hätte.
Mildes Urteil
Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde vom Landesgericht für schuldig befunden und zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wird ihm mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Nacht des Vorfalls am 22. Jänner diesen Jahres, die er in Haft verbracht hatte, wird angerechnet. Außerdem muss er dem Kellner ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro bezahlen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Ein Hitzkopf. Die Spitals- und Krankheitskosten zahlt die Allgemeinheit?