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Unabhängiger Verwaltungssenat macht Chaos-Zustand in Tiefgarage ein Ende

Von Gary Sperrer, 01. Oktober 2013, 00:04 Uhr
Unabhängiger Verwaltungssenat macht Chaos-Zustand in Tiefgarage ein Ende
Dietmar Pühringer, Leiter der Gmundner Stadtpolizei, ist erleichtert. Bild: OÖN

GMUNDEN. In Gmundner Parkhaus durfte jeder Lenker alles Mögliche tun, ohne gestraft zu werden.

Stammparker in der Gmundner Tiefgarage an der Esplanade können ein Lied davon singen: Pkw-Lenker, die ihre Vehikel auf zwei Abstellflächen parken, Nichtbehinderte auf Behindertenparkplätzen, Gegenverkehr nicht nur in den Tiefebenen, sondern sogar an den Rampen (auch das kommt vor!), falsch oder hinderlich abgestellte Fahrzeuge etc. etc. Die Gmundner Stadtpolizei war bisher so gut wie machtlos gegen derart anarchistisch anmutende Park-Umtriebe, da die Tiefgarage laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs allen Ernstes „keine Straße mit öffentlichem Verkehr“ war. Diese mit lebenspraktischen Maßstäben nicht nachvollziehbare Rechtsmeinung wurde kürzlich vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gekippt. Sehr zur Erleichterung von disziplinierten Parkhaus-Benutzern und vor allem der Gmundner Stadtpolizei.

„Laut dem neuen UVS-Erkenntnis ist die Tiefgarage eine Straße mit öffentlichem Verkehr“, sagt deren Leiter, Dietmar Pühringer. „Durch die neue Rechtsauslegung können wir nun die Straßenverkehrsordnung exekutieren. Bis dahin waren uns die Hände gebunden, jeder Beamte hätte sich selbst strafbar gemacht, wenn er einschreitet. Das wäre Amtsmissbrauch.“

Ein besonders großes Ärgernis waren bis dato Fahrzeuge, die unbefugtermaßen auf den Behindertenparkplätzen abgestellt waren. Die bis vor kurzem geltende Rechtsmeinung des VwGH, wonach die Tiefgarage keine Straße mit öffentlichem Verkehr sei, hatte Missbrauch dieser besonders gekennzeichneten und gewidmeten Parkflächen Tür und Tor geöffnet. Die Stadtpolizei wiederum hatte keinerlei Handhabe, ignorante Verkehrsteilnehmer abzustrafen. „Einem Polizisten widerstrebt das, so etwas zu sehen“, so Pühringer. „Bei sämtlichen Delikten, die im Bereich der Straßenverkehrsordnung lagen, war es für uns nicht möglich, einzuschreiten. Beispielsweise bei Fahrerflucht in der Tiefgarage hätten wir uns bisher nicht darum kümmern dürfen. Das kann man einem Außenstehenden gar nicht erklären.“

In Linz begann’s

Ausschlaggebend für die Änderung der Rechtsmeinung war übrigens ein Vorfall in einer Linzer Tiefgarage (siehe Info-Kasten). Das entsprechende UVS-Erkenntnis, ein neunseitiges Konvolut, liegt den Salzkammergut-Nachrichten vor.

Straffreiheit ist Verkehrs- und Parkfrevlern also künftig in der Gmundner Tiefgarage nicht mehr garantiert. Eine Kleinigkeit zur rechtlich korrekten Umsetzung des UVS-Spruches fehlt allerdings laut Dietmar Pühringer noch: „Wir müssen noch eine neue Verordnung machen und neue Markierungen, weil die Behindertenparkplätze seit dem Umbau verlegt worden sind.“

 

Auslöser: Tiefgaragenunfall im Rausch

Unter der Zahl VwSen-167768/9/Bi/Ka hat der UVS ein für Gmunden nicht unwesentliches Erkenntnis veröffentlicht. Demnach sei – so das neunseitige Schreiben auf einen Punkt gebracht – eine Tiefgarage ein Ort, an dem wie auf einem Einkaufszentrum-Parkplatz auch die Straßenverkehrsordnung gelte. Als Entscheidungsgrundlage für diesen Spruch diente ein Vorfall bei der Linzer Tiefgaragenausfahrt „Neues Rathaus“. Dort hatte ein stark betrunkener Autolenker (2,5 Promille) den Schranken demoliert und einen ziemlichen Wirbel mit Stau und Menschenauflauf verursacht. Der Mann verwies auf die bis dahin geltende VwGH- und UVS-Auffassung, sein Vergehen sei nicht zu bestrafen, weil er die Tiefgarage nicht verlassen habe. Der UVS korrigierte seine juristische Meinung daraufhin: In einer Parkgarage sei sehr wohl die StVO anwend- und exekutierbar.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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was (581 Kommentare)
am 01.10.2013 13:07

Schon spannend, wieso hab ich dann vor einiger Zeit in der Gmundner Tiefgarage wegen "Falschparkens" einen Strafzettel ausgefasst?
Ursprünglich gleich als Anzeige ausgestellt, konnte ich den Preis etwas reduzieren, indem ich am Posten bar bezahlte. Nur leider haben die Stadtsheriffs vergessen, das auch als Eingang zu verzeichnen, weshalb ich erst recht eine Anzeige der BH erhielt. Zum Glück konnte ich beweisen, dass ich bereits bezahlt hatte!
Seither parke ich in GM weder in der Tiefgarage noch in der gebührenpflichtigen Zone. An mir verdienen die keinen Cent mehr und den Strafzettel hab ich schon x-fach gerinnen!

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idee2000 (377 Kommentare)
am 01.10.2013 07:38

in Gmunden tut bisher auch außerhalb der Tiefgarage nix. Wenn man sich die Situation in der Innenstadt ansieht, dann dürfen manche parken wo sie wollen, Handwerker, die nur kurz halten um bei einer Baustelle auszuräumen werden ermahnt oder gleich gestraft. Der Vorteil für die Stadtpolizei ist, dass sie in den unteren Parkdecks gemütlich ihr Mitagsschläfchen machen können, ungestört!

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wilfried23 (25 Kommentare)
am 01.10.2013 06:14

ich hoffe das dies nun auch im Parkhaus des SEP umgesetzt und exekutiert wird. Denn dort ist die Situation genauso.

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mynachrichten1 (15.498 Kommentare)
am 01.10.2013 10:12

fahren und hat dort meist immer noch viele freie Plätze.

Aber ansonst sieht man wirklich überall sehr häufig, dass viele Leute einfach nicht ordentlich parken und somit oft gleich 2 mögliche Parkplätze einnehmen.

Teilweise muss man auch den Städteplaner Schuld an dieser Misere geben.

Man nehme die Esplande Gmunden, da kann man mit etwas Geschick 2 Autos zwischen den Bäumen plazieren.

Aber nicht so geübte haben ob dieser etwas gar kleinen Baum - Abstände ihre Schwierigkeiten.

Generell muss ich aber auch einen Datel an die damals Polizeizuständigen aussprechen:

Es wurden jede Menge Polizisten auf der Strasse eingespart.

Umgekehrt wurde auch unter Marie Fekter der Polizeinnendienst erhöht indem aus anderen Bereichen Beamte genommen wurden.

Und hinter vorgehaltener Hand munkelt man dann manchmal, dass im Innendienst eh kaum Arbeit zu erledigen sind und außen fehlen die Polizisten.

Dabei täte Verkehrserziehung durch Polizisten auch auf Parkplätzen gut.

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