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Pensionisten mit Messerstichen in Gesicht und Bauch ermordet: "Transgender" zu 20 Jahren Haft verurteilt

Von Thomas Streif, 26. März 2024, 16:15 Uhr
Bild: OÖN

RIED/GERETSBERG. Im Landesgericht Ried musste sich am Dienstag eine 24-jährige Pflegekraft wegen Mordes verantworten. Nach einer nicht ganz zweistündigen Beratung gab das Geschworenengericht am Nachmittag das Urteil bekannt. 20 Jahre Haft, zudem wurde eine Unterbringung in einem therapeutisch-forensischem Zentrum angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wegen des Verbrechens des Mordes wurde am Dienstag ein 24-Jähriger aus der Slowakei im Landesgericht Ried von einem Geschworenensenat schuldig gesprochen. Der "Transgender" wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (früher: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Anm. d. Red.) angeordnet. In dieser Anstalt wird regelmäßig überprüft, ob vom Angeklagten noch eine Gefahr ausgeht. Wenn nicht, dann ist eine Verlegung in eine reguläre Justizanstalt vorstellbar, wo die Reststrafe zu verbüßen wäre. Es ist allerdings auch möglich, dass der Beschuldigte das forensisch-therapeutische Zentrum bis an sein Lebensende nicht mehr verlassen wird. Der Angeklagte nahm den Richterspruch überraschend an, das Urteil ist rechtskräftig. 

Um 9 Uhr begann Dienstagfrüh im Landesgericht Ried der Geschworenenprozess gegen eine 24-jährige Person aus der Slowakei. Der „Transgender“ tötete, wie berichtet, am 5. Oktober 2023 in Geretsberg einen 82-jährigen Pensionisten mit mehreren brutalen Messerstichen in den Bereich des Oberkörpers und Kopf. Der Angeklagte fühlt sich als Frau und möchte als „Vanessa“ angesprochen werden. „Meine Mandantin fühlt sich seit Kindheitstagen als Frau und will auch als solche wahrgenommen werden“, sagte Verteidiger Josef Wimmer in seinem Eingangsplädoyer. „Vanessa“, der eigentlich Jan heißt, arbeitete als Krankenpfleger. Beim Prozess wurde der Angeklagte sowohl vom Gericht als auch von Staatsanwältin Petra Stranzinger und dem Verteidiger als Frau angesprochen. 

Persönlichkeitsstörung und sehr gefährlich

Der Pensionist war seit einem Schlaganfall im Jahr 2006 körperlich stark eingeschränkt. In seinen letzten vier Lebensjahren vor dem schrecklichen Verbrechen sei der Innviertler auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen gewesen, sagte Staatsanwältin Stranzinger. „Über den Umstand, dass es sich um eine Transgender-Frau handelt, wusste niemand in der Familie Bescheid“, sagte die Anklägerin und fügte hinzu: „Das Opfer galt als sehr lebensfroher Mensch, der seine gesundheitliche Situation voll akzeptiert hat. Geistig war der Mann topfit.“

Die Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung und gelte als sehr gefährlich, ließ die Staatsanwältin wissen. „Vanessa hat am Tattag wegen eines massiven Anspannungszustandes nach einem telefonischen Streit mit ihrem Freund ein Ventil gebraucht. Gegen 18.30 Uhr hat sie ihn dann mit zwei verschiedenen Messern getötet. Vier Stiche in den Brustkorb, dazu noch sechs bis auf den Knochen reichenden Kopfstiche zeigen von der unglaublichen Brutalität. Das Opfer ist an den Verblutungen gestorben. Die Angeklagte handelte unter einer psychischen Störung, sie war aber zurechnungsfähig“, sagte Stranzinger.

Es sei mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren schweren Straftaten, auch Tötungsdelikten, zu rechnen. „Die Prognose ist höchst ungünstig, es liegen somit auch die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vor“, sagte Stranzinger. 

"Ich bekenne mich schuldig"

„Meine Mandantin leidet an einem Borderline-Syndrom“, sagte Verteidiger Wimmer. Motiv seien sexuelle Übergriffe gewesen. „Außerdem wurde meine Mandantin gehänselt.“ Am Tag der Tat sei es schon in der Früh zu Streitigkeiten gekommen. Der Streit sei immer mehr eskaliert, es habe auch sexuell Übergriffe gegeben, bis es schließlich zu der furchtbaren Tat gekommen sei, so der Verteidiger in seinem Eingangsplädoyer. 

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte der Angeklagte zu Beginn der Befragung. Seit der Scheidung der Eltern vor zehn Jahren habe er psychische Probleme. Da habe er begonnen, Alkohol zu trinken. Auch durch die Hochzeit mit dem Freund habe sich die Situation nicht verbessert. „Ich hatte ein schwieriges Leben mit ihm.“ Immer wieder sei er sexuell belästigt worden. "Der Pensionist wäre zu solchen Übergriffen schon alleine körperlich überhaupt nicht in der Lage gewesen", sagte die Staatsanwältin. 

Beim Beweisverfahren zeigt die vorsitzende Richterin ein Snapchat-Video. Darauf sind „Vanessa“ und der Pensionist zu sehen. „Das schaut aber ganz anders aus, als das, was Sie schildern. Da gehen Sie auf ihn zu, es sieht nach Spaß aus“, sagte die Richterin.

Bei der Tat hatte der Angeklagte rund 3 Promille Alkohol im Blut. „Ich kann mich nur an die erste Flasche Wein erinnern“, sagte der Transgender. 

Stieftochter: "Er war ein so feiner Mensch"

"Er war immer für mich da und ein so feiner Mensch. Sein Motto war immer, zuerst das Hirn einschalten, dann erst das Mundwerk", sagte die Stieftochter des Opfers im Zeugenstand. Ihr Stiefvater sei immer für sie da gewesen, Streit habe es nie gegeben Mit ihrem Stiefvater habe sie nicht über die Transsexualität von "Vanessa", die ihr freilich aufgefallen sei, gesprochen. "Ich habe es keinem einzigen Menschen gesagt", auch 'Vanessa' habe sie aus Respekt nicht darauf angesprochen, sagte die Frau unter Tränen im Zeugenstand. "Sie müssen sich überhaupt keine Vorwürfe machen, nicht eine Sekunde lang", sagte die vorsitzende Richterin zu der Innviertlerin. 

Die Geschwister des brutal ermordeten Pensionisten bezeichneten ihren Bruder als "sehr, sehr liebevollen Menschen." Man habe immer alles von ihm haben können. "Streitigkeiten ist er lieber aus dem Weg gegangen", sagte ein jüngerer Bruder. Die Behauptung des Angeklagte, dass er von den Geschwistern aufgrund seiner Transsexualität nicht anerkannt worden sei, wiesen die Geschwister zurück. Sie hätten von der Transsexualität nichts gewusst, schilderten sie im Zeugenstand übereinstimmend. "Ich habe mir nur gedacht, dass die Pflegerin sehr stark geschminkt ist", sagte eine Schwester des Opfers. 

Der Privatbeteiligtenvertreter, also der juristische Beistand der Opferfamilie, beantragte für die vier Geschwister jeweils einen Trauerschaden in der Höhe von 15.000 Euro. 

Rechtlich gesehen ein Mann 

Nach einer Mittagspause brachte die renommierte Psychiaterin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersuchte, ihr Gutachten vor. Sie stellte gleich zu Beginn klar, dass es sich rechtlich gesehen um einen Mann handle. Der Angeklagte habe nie eine Änderung des Geschlechtes beantragt und auch keine Hormonbehandlung durchführen lassen. Die aus der Vergangenheit vorliegenden Behandlungsunterlagen seien eher dürftig. Der Angeklagte gab bei seiner Befragung an, dass er unter anderem in Hamburg und Wien wegen seiner Borderline-Persönlichkeitsstörung behandelt wurde. Trotz intensiver Recherche habe man dementsprechende Bestätigungen nicht gefunden, sagte Kastner. 

Die Psychiaterin stellte klar, dass der Angeklagte bei der Tat trotz eines Promillewertes von rund 3,5 Promille zurechnungsfähig war. "Bei Personen, die regelmäßig Alkohol konsumieren, kann man manchmal sehr erstaunliche Werte messen. Der Angeklagte hat gezielte Handlungen durchgeführt. Er war handlungsfähig und war in der Lage gerichtet zu denken", sagte Kastner. 

Diagnose: Angeklagter sehr gefährlich 

Der Beschuldigte habe in seinem Leben nie etwas wirklich auf die Reihe gebracht. Der Alkohol- und Drogenmissbrauch ziehe sich seit dem 14. Lebensjahr durch. "Das Hauptproblem ist, dass er aus der Laune heraus, ohne viel nachzudenken, sehr impulsiv handelt", sagte Kastner, die eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" diagnostizierte. Kastner stellte dem Angeklagten keine gute Prognose aus. Es sei zu befürchten, dass der Mann, sofern er die Möglichkeit dazu habe, in absehbarer Zeit erneut Personen erheblich schädigen oder sogar töten könnte. Daher seien die Grundlagen für eine Anhaltung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gegeben.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner Bild: VOLKER WEIHBOLD

"Äußerst brutal ein Leben ausgelöscht" 

"Die Angeklagte hat auf äußerst brutale Weise ein Leben ausgelöscht. Eigentlich hätte sie den Mann betreuen und pflegen sollen", sagte Staatsanwältin Petra Stranzinger in ihrem Schlussplädoyer. Aus der Obduktions gehe hervor, dass der betagte Mann mit vier Messerstichen in die Brust, einem Stich in den Bauch und sieben Stichen in den Kopf getötet worden sein. "Die Beschuldigte behauptet, dass sie vor der Tat sexuell belästigt worden sei. Das ist eine Lüge. Auch Primaria Kastner hat gesagt, dass die Angeklagte einen sehr kreativen Umgang mit der Wahrheit pflege. Die Stieftochter und die Geschwister beschreiben das Opfer als einen sehr ruhigen, besonnenen Menschen, der nie ansatzweise Probleme mit den Pflegekräften hatte." 

"Gegen die Aussage der Staatsanwältin, dass meine Mandantin lügt, verwehre ich mich. Das ist dieses Verfahrens nicht würdig", sagte Verteidiger Josef Wimmer im Schlussplädoyer. "Der Angeklagte hat von Anfang an gestanden, dass er die Tat begangen hat. Das ist ein wesentlicher Milderungsgrund. Zudem ist er in Österreich bisher unbescholten. Ich ersuche um ein mildes Urteil", sagte Wimmer. 

 

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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