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Messerattacke in Linz: Drei Jahre Haft für Angeklagten

Von nachrichten.at/apa, 24. Juli 2018, 18:14 Uhr
Prozess Gericht
(Symbolfoto) Bild: APA

LINZ. Der Angeklagte wurde teilweise im Sinne der Anklage zu drei Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurden früher auf Probezeit verhängte Strafen von vier Monaten widerrufen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Das Gericht schloss sich der Anklage - versuchte absichtliche schwere Körperverletzung - nur zum Teil an. Betreffend des Diebstahls eines Mobiltelefons und der Anstiftung zur falschen Zeugenaussage erfolgten jedoch die von der Staatsanwaltschaft beantragten Schuldsprüche. Bei der Schuldbemessung mildernd war das teilweise Geständnis und dass es teilweise beim Versuch geblieben ist.

Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, zwei einschlägige Vorherige Verurteilungen und der rasche Rückfall nach einer bedingten Entlassung aus dem Gefängnis. Denn der angeklagte Vorfall ereignete sich am 30. Mai, der Afghane war erst am 19. April auf freien Fuß gesetzt worden. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an - somit ist es rechtskräftig.

Bei der Tat unter Drogeneinfluss

Der Afghane hat im Prozess am Dienstag erklärt, er wisse von nichts. Er sei zum Zeitpunkt der Tat unter Drogeneinfluss gestanden, sagte er bei seiner Einvernahme aus. Am 30. Mai soll er seine Ex-Freundin, einen in einer Sozialeinrichtung wohnenden Freund und dessen Betreuer mit einem Messer attackiert haben. 

Zwei von ihnen wurden verletzt. Der Angeklagte hätte gar kein Messer besitzen dürfen, denn über ihn war im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung - nicht die einzige - ein Waffenverbot verhängt worden. Auch bedingt nachgesehene Strafen von insgesamt 18 Monaten sind noch offen. Der 19-Jährige ist seit 2015 in Oberösterreich und steht vor der Abschiebung: Sein Asylantrag wurde abgelehnt.

Zur dem angeklagten Vorfall - versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und Diebstahl eines Mobiltelefons - sagte er in der Verhandlung aus, er habe keine Erinnerung.

Lügen

Frühere Aussagen vor Polizei und Gericht lauteten, er habe nichts getan. Von Drogen sprach er demnach damals nicht. Auf den Widerspruch hingewiesen, beschuldigte er Richter und Polizisten einer falschen Protokollierung beziehungsweise, dass er geschlagen worden sei. Das nahm er im Verlauf der Verhandlung wieder zurück nachdem ihn der Richter auf die Möglichkeit einer Anklage wegen Verleumdung hingewiesen hatte.

Die Verhandlung verlief auch weiterhin ungewöhnlich: Die Ex-Freundin sagte aus, dass der Angeklagte sie vor dem Prozess zweimal aus dem Gefängnis angerufen hatte. Sie solle bestätigen, dass er zur Tatzeit unter Drogen stand. Die Staatsanwaltschaft dehnte deshalb die Anklage auch noch auf die versuchte Anstiftung zur falschen Zeugenaussage aus und forderte darüber hinaus den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Haftstrafen.

Opfer verschwand

Dann verschwand plötzlich einer der beiden Attackierten, der zum Verhandlungsbeginn noch anwesend gewesen war. Der verbliebene Betreuer erreichte den "Geflüchteten" am Mobiltelefon eines anderen Betreuers. Als der Richter mit diesem sprach, legte er auf. Dann kam eine SMS: "Halt die Fresse". Dann war noch die Rede davon, dass ein Betreuer "entführt" worden sei. Die Polizei wurde in den Fall eingeschaltet. Das Gericht verzichtete auf die Befragung dieses Zeugen und hielt sich an dessen früheren Aussagen bei der Polizei. Das Gericht kündigte ein Urteil noch für Dienstagabend an.

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