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Kinder- und Jugendschutzgesetz: Diese Neuerungen sind geplant

Von Verena Gabriel, 15. April 2024, 18:00 Uhr
KJH-Leiterin Theresia Schlöglmann und Landesrat Michael Lindner Bild: Denise Stinglmayr

LINZ. Seit zehn Jahren gilt das oberösterreichische Kinder- und Jugendschutzgesetz. Nun sei es an der Zeit für eine umfassende Novelle, sagte Landesrat Michael Lindner (SP). Dieses soll bis Jahresende im Landtag beschlossen werden.

In einer Pressekonferenz präsentierten Lindner und die Leiterin der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (KJH) des Landes Oberösterreich, Theresia Schlöglmann, am Montag die geplanten Neuerungen. So sollen verstärkt Personen aus dem nahen Umfeld der Familie zum Einsatz kommen. Dies ermögliche eine flexible und familiäre Betreuung, so Lindner. Ein Beispiel: Wenn Eltern mit der Erziehung überfordert sind, hilft die Nachbarin oder der Fußballtrainer nachmittags bei der Hausübung.

„Denn die letzte Konsequenz ist, ein Kind aus seiner Familie zu nehmen“, sagte Schlöglmann. In den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden sei diese Form der Betreuung bereits erprobt worden. Durch die guten Erfahrungen soll das Projekt im Sommer auf die Bezirke Linz-Land, Freistadt und Perg ausgerollt werden.

Gleichzeitig will die KJH frühzeitig Maßnahmen setzen. Deshalb kommt den sogenannten „Frühen Hilfen“ künftig noch mehr Bedeutung zu, ab heuer werden 1,2 Millionen Euro in das Projekt investiert. Schon ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes erhält die Familie spezielle Unterstützung.

Auch die Betreuung junger Erwachsener soll in Zukunft vereinfacht werden. Und: Eine Rechtsgrundlage wird geschaffen, damit verurteilte Straftäter – etwa wegen sexuellen Missbrauchs – von einer Tätigkeit in der KJH ausgeschlossen sind. Was bereits in der Praxis üblich ist, werde nun gesetzlich klar verankert, hieß es.

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Autorin
Verena Gabriel
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9  Kommentare
9  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 16.04.2024 10:58

nur mit Bürokratie läßt sich leider wenig erreichen unds Geld ist knapp fürs Schulwesen

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Hanspeter (139 Kommentare)
am 16.04.2024 09:53

Auch die Schüler/ Jugendliche müssen lernen, sich an Vorschriften zu halten. Es ist nicht möglich immer einen Erwachsenen als Aufpasser an der Seite zu haben. Wenn eine Straftat begangen wurde, so ist auch eine Strafe auszusprechen. Es genügt kein erhobener Zeigefinger mit einem Du, Du.

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Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 16.04.2024 11:01

hab gehört in Deutschland gibts Überlegungen für Schüler eine Gleitzeit einzuführen🤪😀😂

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 16.04.2024 08:23

"hilft der ... Fußballtrainer nachmittags bei der Hausübung..."

Meine Erfahrungen als Ehrenamtlicher und Obmann im Freizeitsportbereich gehen eher in die Richtung, dass Trainer und andere Helfer bereits jetzt mehr als ausgelastet sind, kaum mehr Zeit für Vorbereitung, Training, Nachbereitung, Weiterbildung, Besprechungen und die Meisterschaftsspiele finden. Dementsprechend schwer ist es für die Vereine, einen Nachwuchs aufzubauen und auszubilden. (Auch die Ausbildung kostet Zeit und Geld)

Ich halte das daher für ein sehr ambitioniertes und eher theoretisches Beispiel, das eher darauf hinweist, dass einige Personen hier von der Praxis wenig bis nichts mitbekommen.

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Natscho (4.353 Kommentare)
am 15.04.2024 20:32

9 Jugendschutzgesetze, 9 Campinggesetze, ...
wozu?

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zlachers (7.956 Kommentare)
am 15.04.2024 19:43

hilft die Nachbarin oder der Fußballtrainer nachmittags bei der Hausübung.… und das soll ein Gesetz zum Schutz der Kinder sein?
Was wenn die Nachbarin Alkoholikerin ist und Fußballtrainer pädophil oder drogensüchtig ist?

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verenaga (6 Kommentare)
am 15.04.2024 21:35

Ob die Person geeignet ist wird natürlich im Vorhinein geprüft.

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 16.04.2024 08:16

Ein sehr ambitioniertes Vorhaben.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 16.04.2024 08:26

Wie darf man sich eine solche Überprüfung im Detail vorstellen?

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