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Weiter Kampf gegen illegale Automaten Gericht bestätigt Schließung von Lokal

Von Dieter Seitl, 20. Oktober 2015, 00:04 Uhr
Weiter Kampf gegen illegale Automaten Gericht bestätigt Schließung von Lokal
Bei hartnäckigen Verstößen droht Schließung des ganzen Lokals. Bild: dpa

INNVIERTEL. Im Ringen gegen illegale Glücksspielautomaten wurde zuletzt die Rechtmäßigkeit einer Betriebsschließung im Bezirk Schärding bestätigt, eine Beschwerde gegen den Schließungsbescheid durch das Landesverwaltungsgericht abgewiesen.

Durchaus ein Signal für die Betreiberszene, so die Behörden, die an die Vernunft appellieren und dazu aufrufen, illegale Spielautomaten umgehend aus Lokalen zu entfernen.

Einige Betriebe, in denen trotz Ermahnungen und vorangegangenem Einschreiten weiterhin illegales Glücksspiel angeboten wurde, sind bereits geschlossen. Weitere dürften folgen. Im Bezirk Schärding konnte ein Betreiber zuletzt eine Schließung seines Lokals nur knapp verhindern.

Frist von einer Stunde

Ein Experte der Bezirkshauptmannschaft hatte vor Ort die Frist von einer Stunde gesetzt, um die Automaten zu entfernen. Der Betreiber kam der Aufforderung nach. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Schärding wird angekündigt, erneut verstärkt gegen den Betrieb illegaler Glücksspielautomaten vorzugehen. Wobei sich das Unrechtsbewusstsein vieler Betreiber offenbar in sehr engen Grenzen hält. In einem Fall hatte ein Betreiber eines Lokals im Innviertel heuer kurzerhand die zur Schließung angebrachten Amtssiegel entfernt und wieder aufgesperrt. Das Lokal wurde im Beisein der Polizei wieder "versiegelt".

Das Entfernen des Amtssiegels ist unabhängig vom Sachverhalt strafrechtlich relevant, dadurch blüht dem Betreiber zusätzliches Ungemach. Betreibern illegaler Automaten wird eindringlich empfohlen, die Automaten zu entfernen, zumal die Schließung ihres gesamten Lokals droht.

Besteht der begründete Verdacht, dass im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit Glücksspiele entgegen den Vorschriften des Glücksspielgesetzes veranstaltet oder durchgeführt werden, und ist begründet anzunehmen, dass eine Gefahr der Fortsetzung besteht, so kann die Behörde nach vorheriger Aufforderung zur Einstellung dieser Tätigkeit gemäß § 56a Glücksspielgesetz an Ort und Stelle die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes verfügen, so die Experten.

Privatfirma dokumentiert

Im Innviertel gebe es noch einige Lokale mit illegalen Glücksspielautomaten, so der Chef einer Privatfirma, dessen Mitarbeiter durch das ganze Land touren und die Vorgänge in diesen Lokalen dokumentieren. "Die Betreiber der illegalen Automaten versteuern nicht. Dem Land entgehen Millionen Euro an Einnahmen. Das ist ja auch im Sinn der Bürger ein Wahnsinn", so der Firmenchef.

Im Innviertel sei die Kooperation mit den Behörden gut, in Teilen des Zentralraums sei das ganz anders.

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