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"Dann wird es Zeit, dass wir die Lynchjustiz auspacken!"

Von Thomas Streif, 18. November 2015, 06:04 Uhr
"Dann wird es Zeit, dass wir die Lynchjustiz auspacken!"
Bild: (APA)

GRAZ/INNVIERTEL. Facebook-Hetzer aus der Steiermark im Landesgericht Ried zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt - Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Zum wiederholten Mal fand gestern im Landesgericht Ried ein Prozess wegen eines hetzerischen Facebook-Eintrags auf der mittlerweile gelöschten Seite "Ja zu Österreich ohne Minarette" statt. Der 36-jährige Angeklagte aus der Steiermark trifft mit zehnminütiger Verspätung ein. "Das Navi hat mich falsch hergeleitet", sagt der Mann zu Richterin Claudia Hubauer. Da die Seite von einer Gemeinde im Bezirk Braunau aus betreut wurde, ist das Landesgericht Ried zuständig. Der Angeklagte kennt die Abläufe, sechs Vorstrafen weist sein Sündenregister bereits auf.

Staatsanwältin Petra Stranzinger wirft dem Mann vor, am 11. März 2014 Folgendes auf der einschlägigen Facebook-Seite, die mehr als 15.000 "Fans" hatte, öffentlich gemacht zu haben: "Immer das Gleiche, bald wird es so weit sein, dass unsere Bullen total nutzlos sind gegen die Pädomohammedanbeter! Dann wird es Zeit werden, die Lynchjustiz auszupacken. Wenn der Staat uns nicht mehr schützen will, müssen wir es selbst in die Hand nehmen. Keine Toleranz den Pädomohammedallahanbetern!" Ob er diese Zeilen verfasst habe, will die Richterin wissen. "Ich kann es nicht überprüfen, den Facebook-Account gibt es ja nicht mehr. Es gibt ja immer wieder Fälle, wo die Sachen von jemand ganz anderem geschrieben werden."

Dass er auf der rechtslastigen Facebook-Seite etwas gepostet hatte, bestreitet der Beschuldigte nicht. "Die Gefühlswelt" sei mit ihm durchgegangen. Er habe damit seine Stimme gegen Kinderschänder erheben wollen. "Für Pädophile habe ich kein Verständnis." Deshalb habe er womöglich von Lynchjustiz geschrieben.

Kein einmaliger Ausrutscher

Dass der Mann am 19. September 2014 im Landesgericht Graz wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt wurde, bringt ihn in Argumentationsnot. Damals wurde der Steirer wegen eines Facebook-Eintrags vom 7. Dezember 2013 auf der Seite "Österreich hat schon genug Ausländer" zu drei Monaten bedingt verurteilt. Sinngemäß schrieb er damals, dass Moslems "kranke Faschisten unter dem Deckmantel der Religion" seien. Der Islam sei der neue Faschismus. Weiters verunglimpfte er die Religion auch damals mit dem Vorwurf der Pädophilie. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dürfte er aber schnell wieder vergessen haben.

"Wollen sie noch etwas sagen?", fragt die Richterin den zweifachen Vater vor der Urteilsverkündung. "Es wäre nicht unbedingt sinnvoll, wenn ich ins Gefängnis muss, ich ziehe im Dezember um, und vielleicht bekomme ich bald einen neuen Job", sagt der Steirer, der um ein mildes Urteil ersucht. "Ein Freispruch wird wohl nicht machbar sein, so realistisch bin ich auch." Mit dieser Einschätzung liegt der 36-Jährige richtig: Die Vorsitzende verhängt vier Monate bedingte Haft, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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buji2009 (702 Kommentare)
am 18.11.2015 23:09

Man stelle es sich vor, noch ein paar Anschläge, wie in Paris, womöglich auch hier bei uns, wie viele Hasspostings wird es dann wohl geben? Wir werden ein paar 1000 neue Richter und Staatsanwälte brauchen.
Da braut sich gerade ein Neuer Irrsinn zusammen, den viele von uns noch immer nicht verstehen.
Und wenn man sich die Artikel in allen Mainstream-Medien ansieht, da kommen jetzt Leute zu Wort, die bis dato keinen Fuss hatten, in den von unserer politischen Korrektheit geschützten Zeit.
Ich ahne Schlimmstes!

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strasi (4.410 Kommentare)
am 18.11.2015 21:48

Irgendwie muss bei dem Mann eine Schraube locker sein.
Schon wegen des gleichen Deliktes vorbestraft und deshalb
wissend, dass solche Bloggs Ärger bringen, macht er es wieder.

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( Kommentare)
am 18.11.2015 17:05

wozu Juristen studieren:
damit sie das, was sie als Rechtsprechung bezeichnen,
hieb & stichfest begründen können
und ihnen keine Verfahrensfehler unterlaufen.
Alles Andere ist reine Ermessenssache des Richters;
und dabei spielt auch die jeweilige Tagesverfassung
eine Rolle (Ärger mit der Frau(eundin), Abneigung gegenüber
dem Angeklagten, schlechte Laune etc., also alles Menschliche).

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 18.11.2015 22:08

"Abneigung gegenüber dem Angeklagten"

Bei diesem Strafausmass dürfte eher der Richter mit dem Papa des Angklagten am Vorabend saufen gewesen sein.

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cuibonoservus (631 Kommentare)
am 18.11.2015 16:40

Vielleicht hatte er eine schwierige Kindheit? Man sollte die soziale Herkunft auch bei Gedankenverbrechen berücksichtigen. Nicht nur bei so verständlichen Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung und Raub: Nein, auch so schwerwiegende Sachen wie Facebook Einträge müssen auf die soziale Herkunft Rücksicht nehmen. Wie sollen wir ansonsten in Zukunft mit Haßpostings Deutschen gegenüber umgehen? - Ironie aus!

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derbaer (1.015 Kommentare)
am 18.11.2015 14:56

Klar, gehören solche Leute verurteilt. Man muss sich aber fragen, warum solche Taten überhand nehmen und sich Bürger nicht mehr gut genug vertreten fühlen. Liegt es an den Tatsachen? Der Politik? Den Medien?

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 18.11.2015 11:45

Naja....der ist mir mehr wurscht als der britische vergewaltiger

ist ja verboten, die Haftreduzierung für den Vergewaltiger einer 6 Jährigen im Beitrag zu kommentieren....

wenn unsere Justiz tatsächlich meint, 5 Jahre statt 9 für die Zerstörung eines 6 jährigen lebens seien eher angemessen, dann sind 4 Monate bedingt wg. eines facebookkommentars ja gradezu drakonisch.... traurig

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 18.11.2015 12:14

Nur fünf Jahre für einen Vergewaltiger eines Kindes widerspricht jedem gesunden Rechtsverständnis und ist eine Beleidigung für alle Opfer.

Allerdings nur eine bedingte Haft für einen, der wiederholt zu Gewaltakten aufruft, kommt mir auch mehr als milde vor.

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 18.11.2015 13:18

bin eh voll dabei....

auch mich regen die 4 Mon. bedingt nach x Vorstrafen auf...

ich wollt nur die verrückte rechtssprechung aufzeigen

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derbaer (1.015 Kommentare)
am 18.11.2015 14:56

Das mit der 6jährigen hab ich mir auch gedacht. Dafür bekommt die Lehrerin 4 Jahre. Naja...

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( Kommentare)
am 18.11.2015 06:46

Bedingte Haft? Wie oft muss so ein Dolm eigentlich noch seinen Unsinn verzapfen und die heimischen Gerichte beschäftigen, was ja, wie ich annehme, auch die Allgemeinheit was kostet, bevor er mal einsitzen muss? Der Vogel lacht sich ja ins Fäustchen - schon wieder davongekommen. Bitte meine Damen und Herren Staatsanwälte und Richter, durchgreifen, Signale setzen, meinetwegen ein wenig drakonisch sein! Anders kapiert das der "Herr" und seinesgleichen nicht. In spätestens einem Jahr sitzt der wieder vor Ihnen und kann sich nicht erinnern. Und das mit dem "nicht erinnern" hat ja bei uns eine ausgeprägte Kultur.

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