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Kein Amtsmissbrauch: Jäger in Affäre um „Gammelfleisch“ freigesprochen

Von staro, 27. Juli 2012, 00:04 Uhr
Kein Amtsmissbrauch: Jäger in Affäre um „Gammelfleisch“ freigesprochen
Langwierige Ermittlungen wegen überfahrenem Reh, das nach Treibjagd als „waidgerecht erlegt“ eingestuft wurde. Bild: Weihbold

LINZ. Rund zwei Jahre lang ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft gegen einen pensionierten Polizisten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Am Donnerstag sprach das Gericht den 64-jährigen Jäger aus Mangel an Beweisen frei.

Die Anklage dreht sich um eine Mühlviertler Treibjagd auf Hasen und Fasane im Dezember 2008. Entlang der Jagdstrecke tauchte auch der Kadaver eines Rehkitzes auf. Laut Zeugen handelte es sich aber nicht um Jagdwild, das Tier dürfte schon zuvor von einem Zug überfahren worden sein.

Der Angeklagte als behördlich betrautes „sachkundiges Jagdbeschau-Organ“ soll das tote Tier damals per Formular als „waidgerecht erlegt“ deklariert haben, obwohl er gewusst haben soll, dass es sich um „Fallwild“ handelte. So gelangte das Fleisch im Wert von rund 30 Euro zu einem Wildbrethändler, der die Ware im Nachhinein beanstandete.

Der Verdacht kam aber erst 2010 zur Anzeige, weswegen auch eine Intrige durch die örtliche Jägerschaft möglich gewesen wäre. Doch vor Gericht gelang weder der Nachweis, dass der Angeklagte das nicht mehr vorhandene Formular selbst ausgefüllt, noch dass er mit „wissentlichem Befugnismissbrauch“ gehandelt hatte. „Hier betreibt die Justiz einen enormen Verfolgungsaufwand, und beim Trockenlegen der Sümpfe im Süden der Republik werden fehlende Ressourcen beklagt“, machte der Rohrbacher Verteidiger Wolfgang Lichtenwagner im Gerichtssaal seinem Ärger Luft. „Es geht um das Gewährleisten der hohen Standards bei der Lebensmittelsicherheit. Vorschriften müssen eingehalten werden, um das Vertrauen der Konsumenten nicht zu missbrauchen“, konterte Staatsanwältin Renate Lachberger. Richterin Claudia Feneberger fällte dennoch einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten: Nicht rechtskräftig.

 

Jagd- und Strafrecht

Amtsmissbrauch
Laut Gesetz drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Täter ist Beamter. Auch Private, die mit staatlichen Aufgaben (z.B. KfZ-Prüfplaketten) betraut wurden, sind „Beamte“.

Wildbeschauer sind Jäger, die bei erlegtem Wild eine erste Kontrolle der Lebensmittelsicherheit durchführen.

„Ein totes Reh mit einem Wert von rund 30 Euro hat die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei monatelang beschäftigt.“
W. Lichtenwagner, Verteidiger

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