Ex-Schülerin terrorisierte Lehrerinnen: "Damit sie sich so schlecht fühlen wie ich"
WELS. Stalking-Prozess: Eine 18-Jährige und ihr Helfer (27) erhielten je vier Monate bedingte Haft.
Zweimal versuchten sie mit Benzin, einen Gartenzaun anzuzünden. Sie warfen Steine und rohe Eier auf Hausfassaden, beschmierten Postkästen mit der Aufschrift "Rest in Peace" und durchschnitten sogar das Seil der Handbremse eines Autos. Eine psychisch kranke 18-Jährige und ihr 27-jähriger Freund mussten sich gestern am Landesgericht Wels wegen Körperverletzung, Sachbeschädigungen, gefährlicher Drohungen und Stalking verantworten.
Opfer dieser Anschläge waren zwei Pflichtschullehrerinnen (32 bzw. 38 Jahre alt) einer Gemeinde im Bezirk Wels-Land, wo die Jugendliche zur Schule gegangen war. "Sie hat mich von Anfang an gehasst, hat mich vor den anderen Schülern als ein gestörtes Kind hingestellt, mit dem man sich nicht abgeben soll", beschrieb die Angeklagte die Probleme mit ihrer ehemaligen Poly-Lehrerin. Sie habe daher Hassgefühle entwickelt und sich mit Hilfe eines Freundes zu Racheaktionen gegen die Lehrerin und eine weitere Pädagogin entschieden. "Damit sie sich so schlecht fühlen wie ich." Das zweite Opfer hatte die Jugendliche nicht unterrichtet. Die beiden Frauen hatten sich über das soziale Netzwerk Facebook kennengelernt.
"Sie hat mir erzählt, dass sie schon mehrere Selbstmordversuche hinter sich hatte", sagte der mitangeklagte Helfer zu Richterin Ulrike Nill. "Ich wollte, dass es ihr besser geht", begründete der 27-Jährige seine Taten. Wie eine der beiden Lehrerinnen wohnt auch der Mann noch bei seinen Eltern. Durch die Sachbeschädigungen und Störaktionen wurden daher noch weitere Opfer in Mitleidenschaft gezogen.
Auch Laserpointer verwendet
Mit einem Laserpointer in ein fremdes Haus leuchten, mitten in der Nacht anrufen und wieder auflegen, Steine auf Fassaden werfen – "Was hätte denn Ihre Mutter dabei empfunden?", wollte die Richterin von dem angeklagten Helfer wissen. "Sie wäre fix und fertig gewesen."
Die Opfer berichteten von quälenden Angstzuständen, Schlafstörungen und Depressionen. Die Staatsanwältin stufte dies als krankheitswertige Körperverletzungen ein. Die Anwälte der Lehrerinnen und deren Angehörigen beantragten Schadenersatzzahlungen von insgesamt rund 10.000 Euro. Beide Angeklagte wurden zu jeweils vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (staro)