Erschreckte Joggerin stürzte: "Horrorclown" droht Strafe

LINZ. Gruseliger Halloween-Trend: Rechtsexperten warnen vor Folgen Auch in Oberösterreich sind die ersten Schreckgestalten aufgetaucht
Junge Leute, die zu Halloween gruselige Clown-Kostüme tragen und damit ihren Mitmenschen einen Schrecken einjagen wollen: Das aus den USA stammende "Horrorclown"-Phänomen hat endgültig Österreich erreicht.
Die Kärntner Polizei informierte gestern über einen Fall, der für die Strafverfolgungsbehörden definitiv kein Spaß mehr ist, sondern weitere Ermittlungen zur Folge hat. Am Sonntagabend ging in Villach eine 16-jährige Schülerin joggen. Als plötzlich ein schauderhaft maskierter Mann vor ihr auftauchte, erschrak das Mädchen so sehr, dass sie über eine Böschung stürzte und verletzt ins Spital gebracht werden musste. "Aus unserer Sicht liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor", sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio.
In Oberösterreich wurden bereits vereinzelt "Horror-Clowns" gesichtet. Ein Fall wie in Villach sei aber noch nicht angezeigt worden, sagt David Furtner von der Landespolizeidirektion Oberösterreich. Kürzlich alarmierte eine junge Linzerin die Exekutive, weil sie beim Blick in den Türspion einen "Horrorclown" erspäht hatte.
Streifenbeamte hielten daraufhin Nachschau, konnten aber keine maskierten Unruhestifter ausfindig machen. Auch Passanten und Autofahrer in Ried und Umgebung meldeten der Polizei, die Grusel-Clowns beobachtet zu haben. "Lassen wir die Kirche im Dorf. Es geht um Jugendliche, die rund um Halloween entsprechende Masken tragen", steigt Furtner auf die Hysterie-Bremse. Sollte es zu handfesten Bedrohungen mit Waffen, beispielsweise Messern oder Baseball-Schlägern oder gar zu Verletzungen kommen, "sind wir ohnehin im Strafrecht", sagt Furtner. "Aber wir stehen nicht vor der Clown-Apokalypse. Die Leute sollten nicht jeden Schwachsinn glauben, der in sozialen Online-Medien verbreitet wird", rät der Polizeisprecher.
Auch "Abreibungen" verboten
Jemandem nur kurzfristig einen Schrecken einzujagen, sei zwar nicht strafbar, sagt der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer. Allerdings seien die Grenzen hin zur Strafbarkeit fließend, so der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. Etwa wenn die Opfer durch Drohgebärden zum Davonlaufen genötigt werden, der "Spaßvogel" sein Opfer auch noch verfolgt. Das Gesetz sanktioniere Nötigungen und gefährliche Drohungen mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, warnt Christl. Aber auch davor, einem "Horrorclown" eine "Abreibung" zu verpassen, sei verboten. "In der Regel liegt hier kein Notwehrrecht vor", sagt Christl.
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