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Betrunkener Fußgänger von alkoholisierter Autofahrerin erfasst
GRIESKIRCHEN. Ein betrunkener Fußgänger ist am Freitagnachmittag in Grieskirchen in Oberösterreich von einer ebenfalls nicht mehr ganz nüchternen Autofahrerin am Schutzweg erfasst und verletzt worden.
Während der Mann mit 1,86 Promille deutlich tief ins Glas geschaut hatte, wurden bei der 65-jährigen Unfalllenkerin 0,58 Promille festgestellt. Das berichtete die Polizei in einer Presseaussendung am Samstag.
Auf einer Kreuzung im Stadtgebiet übersah sie den Einheimischen. Der Mann wurde nach der Erstversorgung in das Krankenhaus Grieskirchen verbracht.
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Da herrscht sicher viel gegenseitiges Verständnis.
Mit 0,58 ist man sicher nicht besoffen, wie es manchmal ausgedrückt wird. 0,58 ist über dem erlaubten Wert, der einmal beschlossen wurde, um die Budgets wieder etwas zu verbessern. Ein derartiger Unfall kann leider auch mit 0,00 passieren. Leider. Aber der Alk wird bei der Autofahrerin nicht die Hauptursache gewesen sein. Wäre interessant 10 Autofahrer mit 0,6 im Fahrzentrum zu testen, wie sich die Reaktionsfähigkeit wirklich auswirkt. Das sollte kein Herabspielen sein, aber 0,58 ist keine starke Alkoholisierung.
Hier bitte:
https://youtu.be/tL4c7HGxE9Q
https://www.kenn-dein-limit.info/alkohol-im-strassenverkehr.html
https://www.bads.de/informieren/alkohol/alkohol-im-strassenverkehr/auswirkungen-von-alkohol-auf-die-fahrtauglichkeit/
Brauchst ja nicht so tun, als obs das nicht gibt. Fakt: Man kann sicher stärker besoffen sein, aber auch mit 0,5 Promille ist man bereits stärker beeinträchtigt als man meinen möchte.
Du kannst vielleicht dein Glas noch halbwegs gerade halten, doch zum Autofahren ist es heute Zuviel.
Es ist am Schutzweg nicht minder schmerzhaft, dafür gibt's aber mehr Schmerzensgeld!
Könntest dich täuschen > hier besteht Teilschuld, einem Bekannten erging es leider so!
paulpeter
Ich täusche mich sicher nicht, weil es am Schutzweg immer mehr Schmerzensgeld als anderswo geben wird!
Deine angesprochene, eventuelle Teilschuld hat dann nur mit dem Alkohol und nicht mit Schutzweg zu tun!
und auch sicher nichts mit dem Wirtshaus!
0,58 - und damit ist man alkoholisiert? Das ist wieder ganz leicht übertrieben, natürlich ist es zu viel, aber nach meinem Wissensstand sind 0,5 erlaubt, also ist der Grad der Alkoholisierung nicht so schlimm wie in der Überschrift dargestellt.
ja, das Reaktionsvermögen und die Wahrnehmung sind durch diesen Grad der Alkoholisierung deutlich herabgesetzt.
Ob diese Beeinträchtigung letztlich dazu geführt hat, dass die Lenkerin den Schutzweg nicht beachtet und den Passanten nicht bemerkt hat, wird das Gericht klären.
Ebenso wird zu klären sein, ob auch die deutlich höhere Alkoholisierung des Passanten zum Unfall beigetragen hat.
Gefährdungshaftung wird in diesem Fall nir bei der Lenkerin schlagend, die doch klar über der 0,5 Promille-Grenze war.
Klar über 0,5... Die 0,5 wurden doch nur eingeführt, damit man öfter strafen kann, die echten Alksünder waren auch vorher immer WEIT JENSEITS der 0,8 am Weg und da hat sich nichts geändert. Klingt blöd, ist aber ernst gemeint.
Und nun hackt los auf mich, aber in der Jugend konnte ich stockbesoffen noch schneller und genauer Kopfrechnen als die Anderen der Clique schriftlich am Bierzettel, das war damals humorvoll belegt und oftmals bewiesen (die Kenntnis des kleinen und großen 1x1 in Fleisch und Blut sowie allen Lebenslagen ist kein Fehler... ).
Zuerst: Du kannst von dir nicht auf andere schließen.
Außerdem bist du weniger intelligent als du meinst, die Beeinträchtigungen, die bereits bei deutlich unter 0,5 Promille beginnen kannst nicht leugnen, dazu gibt es schon genug wissenschaftliche Belege.
Eine keppelnde Frau am Beifahretsitz beeintächtigt auch deutlich die Fahrtüchtigkeit.
Sprichst, äh, schreibst aus Erfahrung?
Jemand, der einigermaßen konzentriert mit 0,5 am Weg ist, ist sicher nicht unsicherer, als ein lockerer Typ, der nebenbei etwa das Navi bedient oder am Touchscreen rumfuchtelt. Nur kann man dem das nicht beweisen im Schadensfall. Besoffen ist was Anderes als die lächerlichen 0,5.
Nur weil in Ö bsoffen fahren teilweise erlaubt ist, ist es nicht weniger schlimm.
aeck
WO bitte in Österreich ist besoffen fahren teilweise (oder ein wenig) erlaubt????????????
Gerät einem das eigentlich juristisch zum Nachteil, wenn man auf dem Schutzweg niedergefahren wird und dabei alkoholisiert war?
Ja, aber nur, wenn die Alkoholisierung auch Ursache des Unfalls gewesen ist. Die juristsche Abwägung ist halbwegs kompliziert.
wie ein Magnet
A haum si de zwa Richtign troffn. 🤪🤪🤪
Sans beim gleichen Wirt gesessen?
A schware Partie!
Kampf der Alkis?