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Anklage gegen „Fließband-Gutachter“

Von Robert Stammler, 19. Juni 2013, 18:00 Uhr
Akten Gericht
(Symbolbild) Bild: Weihbold

SALZBURG/LINZ. Wegen „Fälschung von Beweismitteln“ in 13 Fällen (§ 288 Strafgesetzbuch) hat die Staatsanwaltschaft Linz einen Strafantrag gegen einen Ex-Gerichtssachverständigen aus Salzburg eingebracht. Der Gutachter (50) soll vor allem in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren für Familiengerichte in Oberösterreich und Salzburg in einseitiger Weise Zeugenaussagen und Psychotest-Ergebnisse manipuliert haben.

Das Delikt ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Oft gingen die Entscheidungen pauschal zu Lasten von Vätern. Betroffene warfen ihm auch vor, durch idente Textbausteine regelrechte „Fließband-Gutachten“ fabriziert zu haben. Der Salzburger war bis Ende 2009 ein gefragter Sachverständiger und hat mehrere hundert Expertisen verfasst. Besonders für die Salzburger Justiz war der Psychologe engagiert: von 61 Gutachten, die der Beschuldigte etwa im Jahr 2007 lieferte, waren 26 für Gerichte im Land Salzburg.

Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, wurden die Ermittlungen von Salzburg nach Linz delegiert. Die Linzer Anklagebehörde nahm 13 Expertisen unter die Lupe, beauftragte für ein „Über-Gutachten“ den Berliner Universitätsprofessor Max Steller. Dieser fällte ein vernichtendes Urteil: die Schlussfolgerungen des Fachkollegen seien nicht nachvollziehbar, die Wahl der psychologischen Methoden nicht transparent. Der Strafantrag, der den OÖN vorliegt, folgt dieser Kritik: Akteninhalte seien „willkürlich“ und „ohne Analyse“ dargestellt worden. Die „methodischen Schritte“ seien „in allen diesen Gutachten unklar und daher für den Prozess der gutachterlichen Urteilsbildung nicht verwertbar“. Das ist heikel, denn in den betroffenen Fällen entschieden Gerichte über familiäre Schicksale auf Basis der nun belasteten Gutachten.

Wo der Prozess stattfinden soll, ist unklar. Die begutachteten Opfer, die für die mutmaßlich falschen Expertisen jeweils bis zu 5000 Euro bezahlten, äußern Bedenken gegen die Unbefangenheit des Landesgerichts Salzburg. Denn der Beschuldigte hat zu seiner Verteidigung „Empfehlungsschreiben“ von zwei Salzburger Richtern vorgelegt. Darin werden seine „profunde Fachkenntnis“ und sein zügiges Arbeitstempo gelobt. Deswegen könnte der Prozess in Linz stattfinden. „Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Er wird die Vorwürfe widerlegen“, sagt sein Verteidiger Mathias Kapferer aus Innsbruck.

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