Anklage gegen „Fließband-Gutachter“
SALZBURG/LINZ. Wegen „Fälschung von Beweismitteln“ in 13 Fällen (§ 288 Strafgesetzbuch) hat die Staatsanwaltschaft Linz einen Strafantrag gegen einen Ex-Gerichtssachverständigen aus Salzburg eingebracht. Der Gutachter (50) soll vor allem in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren für Familiengerichte in Oberösterreich und Salzburg in einseitiger Weise Zeugenaussagen und Psychotest-Ergebnisse manipuliert haben.
Das Delikt ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Oft gingen die Entscheidungen pauschal zu Lasten von Vätern. Betroffene warfen ihm auch vor, durch idente Textbausteine regelrechte „Fließband-Gutachten“ fabriziert zu haben. Der Salzburger war bis Ende 2009 ein gefragter Sachverständiger und hat mehrere hundert Expertisen verfasst. Besonders für die Salzburger Justiz war der Psychologe engagiert: von 61 Gutachten, die der Beschuldigte etwa im Jahr 2007 lieferte, waren 26 für Gerichte im Land Salzburg.
Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, wurden die Ermittlungen von Salzburg nach Linz delegiert. Die Linzer Anklagebehörde nahm 13 Expertisen unter die Lupe, beauftragte für ein „Über-Gutachten“ den Berliner Universitätsprofessor Max Steller. Dieser fällte ein vernichtendes Urteil: die Schlussfolgerungen des Fachkollegen seien nicht nachvollziehbar, die Wahl der psychologischen Methoden nicht transparent. Der Strafantrag, der den OÖN vorliegt, folgt dieser Kritik: Akteninhalte seien „willkürlich“ und „ohne Analyse“ dargestellt worden. Die „methodischen Schritte“ seien „in allen diesen Gutachten unklar und daher für den Prozess der gutachterlichen Urteilsbildung nicht verwertbar“. Das ist heikel, denn in den betroffenen Fällen entschieden Gerichte über familiäre Schicksale auf Basis der nun belasteten Gutachten.
Wo der Prozess stattfinden soll, ist unklar. Die begutachteten Opfer, die für die mutmaßlich falschen Expertisen jeweils bis zu 5000 Euro bezahlten, äußern Bedenken gegen die Unbefangenheit des Landesgerichts Salzburg. Denn der Beschuldigte hat zu seiner Verteidigung „Empfehlungsschreiben“ von zwei Salzburger Richtern vorgelegt. Darin werden seine „profunde Fachkenntnis“ und sein zügiges Arbeitstempo gelobt. Deswegen könnte der Prozess in Linz stattfinden. „Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Er wird die Vorwürfe widerlegen“, sagt sein Verteidiger Mathias Kapferer aus Innsbruck.
Eine alte Volksweisheit: EINE KRÄHE HACKT DER ANDEREN KEIN AUGE AUS!
müssen mega anstrengungen gemacht werden um die sümpfe trocken zulegen.auch vieles total unfähiges und korruptes akademisches personal gehört in die wüste geschickt.
unbefangen und nicht bestechlich...
...
liebevoll verbandelt, das kennt man ja schon von der Politik her, hoffentlich wird der Gerechtigkeit, in Linz, Genüge getan....
3 jahre häfn, sind ja eh ein geschenk....für dieses Früchtchen...
auch die zwei richter, die dem belüger und betrüger, die Stange halten.....
soviel zu einer unbefangenen rechts-sprechung, manche sind ja doch GLEICHER vor dem gesetz, als andere.....
und dass, die urteils-sprechung nicht in sbg, stattfinden kann, liegt auf der Hand....
die betroffenen sollten sich zusammenschließen, und dagegen anfechten.....
Gewissen-wos is des?...
Wieso nur 2 Richter in Salzburg? Da war doch auch eine Richterin aus Wels, die ehemalige STANDESVERTRETERIN der oö. Richterschaft. Sie hat ihm bis zum letzten Atemzug die Stange gehalten und an seinen "Schlechtachten" fest gehalten, als bereits die Vorerhebungen liefen. Hat ihn angeblich vor der Beauftragung in einem Verfahren vorher niemals gesehen oder was gehört von ihm. Blöd ist nur, dass es ruchbar wurde, dass die Dame im Verein Wigwam in Steyr Schriftführerin war und der Verein mit dem Märchenbuchonkel "fallweise" zusammenarbeitete. Als Schriftführerin hat man davon natürlich überhaupt keine Ahnung..
.. der irrt!! Das ist ein ausgemachter Justizskandal, bis zum bitteren Ende hielten Richter ihre schützende Hand über den Gutachter. Wie er selbst in seiner Verteidigung angibt, war die Art und Weise seiner Gutachten mit der Justiz abgesprochen!!!
Die Anklage nach § 288 STGB ist eine neuerliche Gefälligkeit, die höchste Strafandrohung liegt bei 3 Jahren Haft. Nach § 263 STGB ("gewöhnlicher Betrug", auch gewerbsmäßig) läge der maximale Strafrahmen bei 10 Jahren.
Wer zwecks Gewinnmaximierung pro Jahr 66 Gefälligkeitsgutachten per "copy & paste" fabriziert und dabei hochwissenschaftliche Untersuchungsmethoden vortäuscht, aber nicht durchführt, ist meines Erachtens des "gewöhnlichen" Betruges nach § 263 STGB zusätzlich anzuklagen!
Eine Farce ist auch, dass der Prozess gerade in Salzburg statt finden soll. Schon im Vorverfahren haben die Geschädigten wohl nicht unbegründet die Delegierung an die Staatsanwaltschaft Salzburg erreicht, und nun soll justament dort seinen verhandelt werden!
Da bin ich aber sehr gespannt, wer sich in Salzburg aus der Richterschaft als unbefangen erklärt und ob der Prozess überhaupt dort statt findet.
dass dies nicht auffällt!?
Auch klar, wenn Richter schon selber nicht entscheiden können, weil es ihnen an Erfahrung fehlt, wie sollen gerade sie beim 1. Gutachten drauf kommen? ALLERDINGS - bei der sorgsamen Lektüre des 3. Gutachtens erkennt das schon ein Blinder mit dem Krückstock...
meinte ich, sondern die offensichtliche Befangenheit/Verstrickung der Salzburger in die Sache...
aber lieber jetzt als nie!
gibt es leider nicht!
Wiedergutmachung auch nur bedingt!
Er sollte zur Rechenschaft gezogen werden, nachhaltig!
Ja, wenn alle Opfer auch per Feststellungsklage die künftigen Schäden, die er durch seine Gutachten verusacht hat, einklagen und sich dann Schadesersatzklage an Schadensersatzklage reiht. DAS wäre dann NACHHALTIG!
SOWAS darf sich nie mehr wiederholen!
meinte ich damit!
und scharlatan ... ich kann es auch BELEGEN!
einer, der ganze familiene traumtisiert hat, vielen kinder ihre kindheit gestohlen hat ... nur ein gewisses tier ohne einen funken gewissen und menschenachtung!
PFUI TEUFEL!