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16 Serben ermordet: Verfahren in Linz

Von Robert Stammler, Martin Dunst und Gerhard Lukesch, 25. April 2014, 00:04 Uhr
16 Serben ermordet Verfahren in Linz
Bild: EPA FILES

LINZ / SARAJEVO. Mehr als 20 Jahre nach dem Massaker im jugoslawischen Bürgerkrieg an serbischen Zivilisten in dem Dorf Serdari in Bosnien-Herzegowina durch muslimische Streitkräfte ermittelt die Staatsanwaltschaft Linz gegen einen der mutmaßlichen Kriegsverbrecher.

"Wir führen das Verfahren gegen den Tatverdächtigen wegen 16-fachen Mordes", bestätigt Philip Christl von der Linzer Anklagebehörde. Bei der Attacke vom 17. September 1992 in der Region von Kotor Varos, das heute zur Republika Srpska in Bosnien-Herzegowina gehört, verloren 16 Menschen, darunter zwei Kinder (vier und zwölf Jahre alt), ihr Leben.

Warum ermittelt die Linzer Justiz gegen einen der mutmaßlichen Täter? Der 46-jährige Verdächtige lebt in Oberösterreich und besitzt bereits seit vielen Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft. "Es ist internationale Praxis, dass die eigenen Staatsbürger nicht an fremde Mächte ausgeliefert werden", sagt dazu Franz Leidenmühler, Professor am Institut für Völkerrecht an der Linzer Kepler-Uni.

Vier Verurteilte in Bosnien

Die Ermittlungen begannen 2011. Damals kam der Oberösterreicher für einen Monat in U-Haft. Doch das Oberlandesgericht Linz sah keinen ausreichenden Tatverdacht und ordnete die Freilassung an. Seither befindet sich der 46-Jährige auf freiem Fuß.

Doch heuer im Jänner wurden in Sarajevo vier mutmaßliche Komplizen des 46-jährigen Verdächtigen wegen der Kriegsverbrechen in Serdari zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Umstand, der die Wahrscheinlichkeit, dass gegen den fünften Mann in Linz Anklage erhoben wird, erhöht. "Es geht um die Frage der strafrechtlichen Beteiligung. Derzeit werden alle Protokolle vom Bosnischen ins Deutsche übersetzt", sagt Christl. Im Falle einer Verurteilung würden zehn bis 20 Jahre Haft, oder lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

"Wenn ein bosnisches Gericht bosnische Täter für Massaker an Serben verurteilt, ist das schon ein wesentlicher Indikator für die Schuldfrage", sagt dazu der Linzer Historiker Michael John, der sich als Gastprofessor in Ljubljana wissenschaftlich mit dem Thema Jugoslawienkrieg beschäftigt.

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Kotor Varos

11 Jahre Gefängnis erhielten jeweils beide mutmaßlichen Haupttäter des Angriffs auf die serbische Siedlung Serdari in der Gemeinde Kotor Varos. Zwei weitere Mittäter wurden im Jänner 2014 vom Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina zu zehneinhalb Jahren bzw. neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der mutmaßliche Mittäter lebt im Sprengel des Landesgerichts Linz, ist österreichischer Staatsbürger und unbescholten. Die Mordvorwürfe streitet er ab.

Srpska ist heute eine Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina.

 

3 Fragen an... Ingrid Mitgutsch, Strafrechtsexpertin in Linz

Die Assistenzprofessorin am Institut für Strafrecht in Linz ist Expertin für internationales Strafrecht.

Für die Ahndung von Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien gibt es ein UNO-Sondertribunal in Den Haag. Wieso ist dieses nicht für den "Linzer Fall" zuständig?

Im Prinzip hätte das Tribunal Vorrang, was auch für ein Verfahren in Den Haag sprechen würde. Dieses ist aber eine zeitlich befristete Einrichtung. Ursprünglich war geplant, die Arbeit des "Ad-hoc-Gerichtshofs" im Jahr 2008 einzustellen. Doch durch die Prozesse gegen Mladic, Karadzic und Milosevic hat sich alles verzögert. Der UN-Sicherheitsrat hat kürzlich entschieden, endgültig einen Schlussstrich zu ziehen. Daher werden jüngere Verfahren nun von den zuständigen Staaten durchgeführt.

Gab es in Österreich schon einmal einen "jugoslawischen Kriegsverbrecher-Prozess"?

In den 90ern wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen den Anführer einer militanten Gruppe bosnischer Serben ermittelt. (Er wurde in dem Verfahren rechtskräftig freigesprochen, Anm. der Red.) Ansonsten ist mir kein Fall bekannt.

Wieso befinden sich immer wieder Kriegsverbrecher aus Ex-Jugoslawien in österreichischen Gefängnissen?

Das UNO-Sondertribunal verfügt über keine eigenen Haftanstalten. Der Strafvollzug erfolgt daher in Staaten, die sich in Verträgen mit den Vereinten Nationen bereit erklärt haben, in Den Haag verurteilte Personen zu übernehmen.

 

 

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