Scharfe Experten-Kritik an der Karfreitags-Regelung
WIEN. Eingriff in Kollektivverträge wird als "nicht zulässig" angesehen.
Die Regierung hat gestern ihren Antrag zur Streichung des Karfreitags als Feiertag eingebracht. Wie von ÖVP und FPÖ angekündigt, wird damit nicht nur das Arbeitsruhegesetz geändert. Auch die von den Sozialpartnern beschlossenen Sonderregelungen zum Karfreitag in Kollektivverträgen sollen gestrichen werden.
Hier haken die Arbeitsrechts-Professoren ein. Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien hält diesen Eingriff in den Generalkollektivvertrag für nicht zulässig. Marhold verweist dabei auf Urteile sowohl des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR).
"Kollektivvertrag gilt weiter"
Marhold gesteht der Regierung zwar zu, dass die Sonderregelungen in den Kollektivverträgen geändert werden müssen. Das dürften aber nur die Sozialpartner selbst tun. "Klarheit und Rechtssicherheit" bringe die aktuelle Regelung damit nicht. "Nach meiner Sicht ist durch die gesetzliche Änderung nicht viel gewonnen, weil der Generalkollektivvertrag trotz des Eingreifens des Gesetzgebers unverändert weiter gilt."
Evangelische Arbeitnehmer sollten trotzdem am Karfreitag nicht zu Hause bleiben. Das könnte als Pflichtverletzung gewertet werden und zur Entlassung führen. Allerdings könnten sie ihre Feiertagszuschläge einklagen und dabei auf den Generalkollektivvertrag verweisen. Auch die Sozialpartner, in diesem Fall die Wirtschaftskammer und der ÖGB, müssten aus Sicht des Arbeitsrechtlers ein Interesse daran haben, gegen den Eingriff in ihre Kollektivvertragshoheit vorzugehen.
Genau das hat der ÖGB auch vor. "Beim ersten Darüberschauen gehe ich davon aus, dass die Regelung nicht halten wird und anfechtbar ist", sagte der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz.
Das sieht auch der Arbeitsrechtsprofessor Walter Pfeil von der Universität Salzburg so. Er hält den Eingriff in die Kollektivverträge für verfassungswidrig. Außerdem weist er das Argument der Regierung zurück, mit dieser Regelung die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Die Streichung des Feiertags am Karfreitag sei keine Vorgabe des EuGH, sondern "politischer Wille".
Diesen Zwang gebe es nicht, so Pfeil. Denn die Regierung hätte auch andere Möglichkeiten gehabt, die Ungleichbehandlung zwischen evangelischen und anderen Arbeitnehmers beim Karfreitag zu beseitigen. Deshalb hält der Arbeitsrechtler auch den "relativ unverfrorenen" Eingriff in jene Kollektivverträge, die den freien Karfreitag weiterhin vorsehen, für verfassungswidrig. Es sei ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit (das Recht, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände zu bilden, Anm.).
Pfeil rechnet damit, dass sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der EuGH das Gesetz aufheben müssten, sollten sie damit befasst werden.
Die typischen Meldungen der roten Experten.
Wenn das Oberste Gericht feststellt, dass die Regelung im Generalkollektivvertrag sowie das entsprechende Gesetz nicht rechtskonform ist, dann kann das auch nicht "weiterhin gelten", sondern muss schleunigst ersetzt oder nachgebessert werden.
Dass die Sozialpartner nicht zu Kompromissen bereit sind und regierungsfeindlich auf stur schalten, obwohl die Vertretungen der betroffenen Konfessionen zustimmen, sollte die demokratischen Alarmglocken schrill läuten lassen. Einige Sozialpartner sind zu einer verlängerten roten Werkbank verkommen und nur mehr ein Störfaktor.
@spoe: Nur so aus Interesse: Was sagt der Roten-Fresser spoe über die GÖD? Ist diese zum verlängerten Arm der ÖVP verkommen oder war sie immer schon ein solcher oder agiert sie im Sinne aller öffentlich Bediensteten?
Ich schüttele immer meinen Kopf, wenn ich Poster vor mir habe, die rein parteipolitisch motiviert "four legs good, two legs bad" blöken, wie einst die Schafe der "Animal farm".
"freundlicherhinweis" ist so ein Schaf, das nur "SPÖ Linz gut, alle anderen Linz-Parteien schlecht" blökt (natürlich auftragsgemäss), "spoe" ist so einer, der "SPÖ/Linke schlecht..." blökt, was genau gut ist, lese ich nicht so genau heraus. Auch auftragsgemäß? Ein jeder (poster) nenne Ross und Reiter!
All diese Kommentare der Spezialisten übersehen daß Österreich ein säkularer Staat ist und in den EMRK ebenso die Glaubensfreiheit als eine vom Staat zu garantierende ist. In A gibt es anerkannte Religionsgemeinschaften was für einen säkularen Staat vollkommen unpassend ist. Denn damit widerspricht der Staat den EMRK.