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Angeklagter soll Mädchen missbraucht und von Autobahnbrücke gestoßen haben

Von nachrichten.at/apa, 23. Oktober 2018, 12:37 Uhr

GERA. 27 Jahre nach dem Mord an der zehnjährigen Stephanie aus Thüringen hat vor dem Landgericht Gera der Prozess gegen einen 66-jährigen Tatverdächtigen begonnen.

Zum Auftakt der Verhandlung am Dienstag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er schloss nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber nicht aus, sich im Laufe des Prozesses zu äußern.

Der ehemalige Kraftfahrer soll das Mädchen am 24. August 1991 in einem Weimarer Park unter einem Vorwand in sein Auto gelockt und sie später von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 in die Tiefe gestoßen haben. Zuvor soll er mit der Zehnjährigen auf einen Waldweg bei Schleiz gefahren sein, um sie zu missbrauchen.

Stephanies Leiche wurde zwei Tage später unter der Brücke gefunden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte Stephanie in Tötungsabsicht von der Brücke geworfen, um die Entdeckung seiner Tat zu verhindern.

Für den Prozess sind weitere Termine bis Jänner anberaumt. Die Mutter des getöteten Mädchens tritt als Nebenklägerin auf und ist in der kommenden Woche auch als Zeugin geladen. Sie erschien am Dienstag nicht persönlich im Gericht, sondern ließ sich von einem Anwalt vertreten.

Der Fall Stephanie hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt, weil es der Polizei nach akribischer Ermittlungsarbeit gelang, den wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraften Tatverdächtigen nach mehr als zweieinhalb Jahrzehnten aufzuspüren. Er wurde im März in Berlin festgenommen. In der Vernehmung legte der gebürtige Thüringer ein Geständnis ab.

Seit 2016 ermittelte eine Sonderkommission der thüringischen Polizei für sogenannte Altfälle erneut zu Stephanies Tod und zwei weiteren Taten aus den Jahren 1993 und 1996, denen Kinder zum Opfer fielen. Dem nun angeklagten 66-Jährigen kamen die Ermittler durch moderne Untersuchungsmethoden und vor allem ein neues elektronisches Fallbearbeitungssystem auf die Spur, in dem Daten zu den drei ungeklärten Thüringer Kindermorden erfasst und ausgewertet wurden.

Der Angeklagte war in den 90er-Jahren bereits im Zusammenhang mit dem Mord an einem anderen Kind im Visier der Ermittler, konnte damals aber ein Alibi vorweisen. Er ist den Angaben zufolge bereits einschlägig vorbestraft und wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Jahr 1996 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Landgericht Gera zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

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