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Zwölfjährige mit Alkohol gefügig gemacht und missbraucht
WIEN. Auf der Anklagebank statt in der Schule saß heute, Mittwoch, ein 17-jähriger Gymnasiast. Der Vorwurf: Er soll am 21. April 2008 in einem Park ein Mädchen mit Alkohol gefügig gemacht und missbraucht haben. Das Opfer war erst zwölf Jahre alt. Die Verhandlung wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf kommenden Mittwoch vertagt.
Vor Richterin Beate Matschnig stellte der äußerlich wie ein Musterschüler wirkende Bursch in Abrede, der Zwölfjährigen die Flasche mit Gewalt zum Mund gedrückt zu haben: „Das war eher ein Antippen als ein Anhalten.“ Sie habe freiwillig getrunken, er wisse nicht, ob es ihr geschmeckt habe.
Beim Begrapschen Grenzen überschritten
Fest steht, das er irgendwann begann, das Kind zu begrapschen „und dass er dann die Grenzen überschritten hat“, wie seine Verteidigerin einräumte. Der Angeklagte behauptete, das Mädchen habe mit ihm zu „schmusen“ begonnen: „Somit fühlte ich mich aufgefordert und habe mitgemacht.“ Dass sie noch minderjährig war, habe er „gewusst, aber nicht geglaubt“. Er sei außerdem alkoholbedingt „schon etwas neben mir“ gewesen.
Für das Mädchen hatte der Nachmittag - ganz abgesehen vom sexuellen Übergriff - dramatische Folgen. Sie musste mit einer Alkoholvergiftung ins Spital gebracht worden, wo sie vorübergehend sogar das Bewusstsein verlor. Weil sie 2,1 Promille im Blut hatte, wird nun dem Schüler nicht nur der Missbrauch einer Unmündigen, sondern auch vorsätzliche Körperverletzung angekreidet.
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