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"Grusel-Clowns" drohen strafrechtliche Konsequenzen

Von nachrichten.at/apa, 21. Oktober 2016, 13:57 Uhr
    Bild: Reuters

WIEN. "Grusel-Clowns" sind nicht nur keine Spaßvögel, sondern müssen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund des Tatbestandes der Nötigung und gefährlicher Drohung rechnen.

Darauf wies der Rechtsschutz-Unternehmen D.A.S. in einer Aussendung hin. "Wenn Menschen mit Waffen, Attrappen, Drohgebärden oder dem Vortäuschen von tatsächlichen Gewalthandlungen bewusst Angst gemacht wird, kann der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt sein", warnte D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann. Hier drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen, die nach dem persönlichen Einkommen berechnet werden. Darüber hinaus kann sich auch rasch der Tatbestand der Nötigung ergeben. "Dieser bedeutet, dass man einen anderen unter dem Druck von Gewalt oder gefährlicher Drohung zu etwas veranlasst, was er ohne diesen Druck nicht getan hätte", so Kaufmann.

Noch kritischer wird es, wenn es im Zuge des Horrortreibens zu Körperverletzungen kommt. "Eine fahrlässige Körperverletzung ist nicht unwahrscheinlich, wenn jemand absichtlich einen anderen Menschen so sehr erschreckt, dass dieser etwa sein Fahrrad verreißt oder beim Laufen stolpert", erklärte Kaufmann. Dieser Tatbestand ist nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen zu bestrafen. Falls "Horror-Clowns" ihre Aktionen filmen und danach ins Internet stellen, können davon Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen betroffen sein.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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linzerleser (3.633 Kommentare)
am 22.10.2016 12:57

Gruselclowns finde ich eigentlich bisher sehr sympathisch

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 22.10.2016 09:44

Was ist mit dem falschen Gesicht der Politiker?

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jamei (25.500 Kommentare)
am 21.10.2016 18:19

"Grusel-Clowns" beuteln anscheinend am "Watschenbam".... grinsen

bis der erste dann ein armes "Opfer" ist....

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observer (22.216 Kommentare)
am 21.10.2016 16:21

Und ich schreibe es immer wieder - die Unkenntlichkeitmachung des Gesichtes in der Öffentlichkeit gehört aus Sicherheitsgründen verboten. In Ballsälen etc. da kann sich - anch dem Eintritt bie Maskenbällen ja jemand eine solche Maske aufsetzen, aber nicht auf offener Strasse. Man muss eben aufpassen, wie man ein derartiges Gesetz gestaltet - man könnte z.B. genehmigte Brauchtumsveranstaltungen ausnehmen. Aber so was in der Richtung wird kommen müssen - natürlich inklusive Burka etc.

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 21.10.2016 15:35

"Grusel-Clowns" gibt es doch bei uns das ganze Jahr - nicht nur zu "Hallo Wien"!

grinsen

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 21.10.2016 15:45

sogar ohne Verkleidung zwinkern

servus

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 21.10.2016 15:46

Jo, so war es eh gemeint! zwinkern

servus!

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 21.10.2016 15:51

... und ohne Eintritt zu bezahlen wie in der Geisterbahn ... grinsen

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lautgedacht (86 Kommentare)
am 21.10.2016 15:02

In einem Land in dem Intensivgewalttäter frei gehen weil traumatisiert, oder psychisch verwirrt denke ich das es nicht sooo schlimm ausfallen wird solange man niemenden ernsthaft verletzt,...
Nur Reue sollte man schon zeigen wenn man erwischt wird,...

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spacer (1.513 Kommentare)
am 21.10.2016 15:15

Ich denke, daß sich das ganze auf das bezieht, was in England oder Deutschland bisher passiert ist.

http://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/horror-clown/grusel-clown-mit-kettensaege-die-irren-horror-attacken-48389398.bildMobile.html?wtmc=mw

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 21.10.2016 20:20

Und ich denke, es sollte ganz schlimm für solche "Scherzbolde" ausgehen. Denn mit Angstmache auch noch zu spaßen, da muss man schnell einen Riegel vorschieben.

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