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Getötete Pensionistin: Prozess vertagt

Von nachrichten.at/apa, 24. August 2016, 13:07 Uhr
Kühe vergiftet: Nachbar verurteilt
(Symbolbild) Bild: OON

INNSBRUCK. Der Prozess gegen den 61-jährigen Tiroler und dessen Sohn wegen Mordes ist am Landesgericht Innsbruck auf den 30. September vertagt worden.

Mehrere Zeugen waren am Mittwoch zum Verhandlungstermin nicht erschienen. Ursprünglich war der Prozess für zwei Tage anberaumt. Auch der angeklagte 30-jährige Sohn bekannte sich indes vor Richter Josef Geisler nicht schuldig.

Sowohl die DNA des Vaters, als auch die des Sohnes seien laut Staatsanwältin Adelheid Steiner in der Wohnung und im Auto des Opfers gefunden worden. Der 61-Jährige bekannte sich vor Richter Josef Geisler nicht schuldig.

Mit Polster erstickt

Die 68-jährige Pensionistin war in ihrer Wohnung mit einem Polster erstickt worden. Die Ermittler der Spurensicherung des LKA stellten damals an die 90 DNA-Fragmente in der Wohnung und im Auto der Pensionistin sicher. "Die Spuren lieferten jedoch zunächst keinen Treffer", erklärte Steiner in ihrem Eröffnungsplädoyer die Geschichte des Falls. Erst nachdem der Erstangeklagte gemeinsam mit seinem Sohn 2014 einen Geldtransporter überfallen hatte und deswegen festgenommen worden war, habe man den beiden einige der gefundenen Spuren zuordnen können.

"Von beiden Angeklagten wurden Schuhabdrücke im Schlafzimmer des Opfers gefunden", sagte die Staatsanwältin. Außerdem habe man Fingerabdrücke des 61-Jährigen am Waschbecken sicher gestellt. "Wenn man die Puzzleteile zusammensetzt, ergibt sich für mich ein klares Bild", meinte Steiner. Der 61-Jährige erklärte sich die Spuren durch Handwerksarbeiten, die er in der Wohnung des Opfers durchgeführt hatte. "Ich war sicher vier oder fünf Mal in ihrer Wohnung, um etwas zu reparieren", so der Beschuldigte. Sein Sohn habe ihm dabei geholfen.

Verteidiger Markus Abwerzger meinte indes in seinem Eröffnungsplädoyer, dass die Staatsanwaltschaft in der Anklage eine Geschichte ohne "Tatsachensubstrat" konstruiere. "Der Sachverhalt, wie ihn die Staatsanwältin geschildert hat, ist erfunden. Es gibt keinerlei Beweise dafür", sagte Abwerzger in Richtung der Geschworenen. Alle von den beiden Angeklagten gefundenen Spuren würden sich durch ganz normale Handwerkstätigkeiten erklären lassen. 

"Das ist lächerlich"

"Was die Frau Staatsanwältin mir vorwirft, ist lächerlich", empörte sich der 30-Jährige in seiner Einvernahme. Sollte er jemals in der Wohnung gewesen sein, dann wäre das jedenfalls im Zuge von Handwerkstätigkeiten gewesen. Er habe nämlich öfters seinen Vater begleitet und geholfen, fügte er hinzu.

Gerichtsmediziner Walter Rabl wies in seinem Gutachten Erstickung als Todesursache aus. Zusätzlich sei die Frau jedoch noch vor dem Eintritt des Todes mit einem "kräftigen Griff" gewürgt worden. Dies würden ein Bruch des Zungenbeins und entsprechende Einblutungen beweisen. "Das Würgen alleine hätte aber nicht zum Tod der Frau geführt", erklärte Rabl auf eine entsprechende Frage einer der Geschworenen. Eine Reihe an zusätzlichen Verletzungen würde zudem zeigen, dass sich das Opfer noch zur Wehr gesetzt habe, betonte der Gerichtsmediziner.

 

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