Disco verweigerte Einlass wegen Herkunft: Verurteilt
ST. PÖLTEN. Weil einem 18-Jährigen aufgrund seines „fremden Erscheinungsbildes“ der Eintritt in eine Disco in St. Pölten verweigert worden ist, wurde diese nun zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Den Einlass ausschließlich aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit zu untersagen, sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Den Einlass ausschließlich aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit zu untersagen, sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, hieß es im Urteil des Bezirksgerichts St. Pölten von Anfang Februar, so Franz Cutka, Sprecher des Landesgerichts.
1.440 Euro Entschädigung
Laut dem - mittlerweile rechtskräftigen - Entscheid müssen die Betreiber des Lokals dem jungen Mann 1.440 Euro immaterielle Entschädigung zahlen. Nach Angaben des Klagsverbandes ist dieses Urteil das erste in Österreich, bei dem verweigerter Zutritt wegen des „fremden Erscheinungsbildes“ als Diskriminierung der ethnischen Zugehörigkeit eingestuft wurde.
Der damals 18-jährige Österreicher, dessen Eltern aus Ägypten stammen, wollte Ende 2008 an zwei verschiedenen Tagen mit Freunden die Disco besuchen. Beim ersten Versuch sei ihm der Einlass mit der Begründung „nur Stammkunden“ und unter Berufung auf Anweisungen des Chefs verweigert worden, so der Klagsverband in einer Aussendung am Dienstag. Eine Woche später sei dem Burschen der Zutritt nach Begutachtung seines Führerscheins mit den Worten „heute nicht“ verwehrt worden. Seine Freunde und andere Personen sollen hingegen jedes Mal problemlos eingelassen worden sein.
Diskriminierung kein Kavaliersdelikt
Der 18-Jährige wendete sich daraufhin an die Anti-Rassismus-Initiative ZARA. Diese schaltete den Klagsverband ein, rechtliche Schritte wurden eingeleitet.
Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass Diskriminierung beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen kein Kavaliersdelikt sei, hieß es in der Aussendung. Erfreulich sei - zumindest in diesem Fall - auch die Klarstellung, dass Lokalbetreiber für Securitydienste und Türsteher haften, egal ob diese angestellt, freiberuflich oder über Sicherheitsfirmen angemietet seien.
Aus dem Text geht hervor, daß weder die Herkunft noch das "fr.. Aussehen" angesprochen wurden. Er wurde bloß nicht eingelassen, alles andere ist reine Interpretation.
Sagen wir so: alles andere wurde nicht erwähnt.
Ich gehe davon aus, dass da schon 'was' gewesen sein muss.
Auch wenn ich deiner Meinung bin, was die Gleich- bzw. Ungleichbehandlung nach dem sog. Gleichbehandlungsgesetz angeht: ganz ohne 'was' kann auch ein zweifelhafter Rechtsstaat nicht...
Vielleicht wäre hilfreich gewesen, sich die Unrteilsbegründung anzuschauen, vom Journalistischen her ...
dicken, hässlichen, schlecht gekleideten oder was weiß ich für Menschen die oft nicht rein gelassen werden?
Freilich ist es schwierig die Grenze zwischen freier Kundenwahl und Diskriminierung zu ziehen, da der Türsteher vollkommen willkürlich aussortieren kann.
Ich persönlich interessiere mich sowieso nicht für Clubs dessen "Ansprüche" ich erfüllen muss, damit er mein Geld nimmt.
Dein letzter Satz bringt es auf den Punkt.
"dicken, hässlichen, schlecht gekleideten" wäre zu hinterfragen.
Meine Meinung dazu:
"schlecht gekleidet":
Opernball in Jeans?
"hässlich":
Ein Ohr fehlt? Diskriminierung auf Grund einer Behinderung.
Ungepflegtes Äußeres? Niemandem ist es zumutbar, Ungepflegte, in einem gepflegten Ambiente aufnehmen zu müssen.
"dicken":
In meinen Augen ist es Diskriminierung.
brauchen... Das "Gleich"behandlungsgesetz hebelt übrigens rechtswidrig den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung aus, der so interpretiert wird, daß Gleiches gleich, Ungleiches daher ungleich zu behandeln ist.
Demnächst klag' ich, weil sie mich alten Fettsack nicht im Kindergarten aufnehmen, mir die Disco verweigern (igitt) & die jungen Dirndln mich nicht einmal ignorieren, ärger noch:
Seit Jahren fahr' ich nicht mehr Straßenbahn, weil so ein *Fratz* mir tatsächlich ihren Sitzplatz angeboten hat - ich hätt' sie verklagen sollen...
Und all die hübschen jungen Frauen, die mir die Türen aufhalten: Die - und ihre Chefs - werd' ich auch verklagen.
Und den Gesetzgeber: Der läßt das BGBl so klein drucken, daß ich es nicht lesen kann...
Tut mir leid, aber da kann ich nicht mehr mit: Gebt mir wenigstens noch eine Verschrottungsprämie...
auf dem richtigen Weg. Du denkst mit viel Humor darüber nach.
Übrigens: So eine Diskriminierungs-Sache landet nicht so schnell vor einem Richter. Da muss der Disco-Guru schon ziemlich stur und uneinsichtig gewesen sein.
"läßt das BGBl so klein drucken": Dazu kann ich dir nur empfehlen, dich über "Barrierefreies Webdesign" zu informieren. Diesbezüglich liegt auch noch sehr viel Wissen im Dunkeln.
für eine Sicherheitsfirma auch haftet. Warum nicht gleich für die ÖBB oder die AUA?
Und: Dieses "Gleichbehandlungsgesetz" zwar allem und jedem widerspricht, was uns als Rechtsgut hoch & heilig ist, aber von einem freischwebenden Gesetzgeber in Übererfüllung einer EU-Richtlinie beschlossen wurde.
Eigentlich ein Grund, auszuwandern.
Wäre mann noch jung genug.
Vor Allem da es, wie Internerdtrompete dankenswerterweise so schön andeutet, ja nur zu anderen Formulierungen und mehr Heuchelei führt.
Wahrscheinlich muß mann einen Rechtsanwalt konsultieren, ehe mann eine "Kundschaft" ablehnen kann.
Und es fragt sich schon, welche Entschädigung der Gesetzgeber eigentlich für den Betreiber für die Enteignung vorgesehen hat: Keine.
Soll er halt mit "Kunden", die ihn ruinieren, ehebaldigst in Konkurs gehen.
Sie meinen also, der Discobetreiber würde mit nicht-arischen Österreichern als Gästen bald gezwungen sein, Konkurs anzumelden?
Eher ein Grund wieder nach Österreich zu kommen, wenn man dort langsam erkennt, dass Rassismus grundfalsch ist (lebe schon lange nicht mehr dort).
Jetzt noch ein strenges Rauchverbot in den Lokalen!
dieses Enteignungsgesetz berufen. Btw: Hauptaufgabe von Unternehmern ist es zwischenzeitlich geworden, ihren Betrieb vor unerwünschter Kundschaft zu bewahren (Gehen Sie mit allen Kunden so um? - verrät alles)
Bei mir sind das meist hochnäsige "Assistant"s mit hauptsächlich optischer Qualifikation. Wir sagen dann halt, daß wir zuerst die Boniotät der "Kundschaft" beim KSV prüfen müssen - das reicht meist.
Dennoch hat vor Jahren ein einzelner "Zechpreller" einen Schaden von über ATS 12.000,-- hinterlassen - daß zwei bis drei Prozent der Forderungen wirtschaftlich nicht einbringlich sind: Das gehört zum Leben.
Wenn sich jede/r auf dieses "Gleichbehandlungs"gesetz berufen kann - gurt Nacht.
Im Übrigen dachte ich, Zwangsarbeit sei abgeschafft - anscheinend doch nicht.
wer sonst noch Fehler findet, darf sie melden.
Gleichbehandlungsgesetz berufen und uns klagen, weil wir "Kunden" mit zweifelhafter Bonität diskriminieren.
Dann wird es Zeit, die Mindestsicherung in Anspruch zu nehmen
Wieso glaubst du, dass Pensionisten und ärmere Schichten Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen bekommen?
Was würdest du davon halten, wenn du etwas mitfinanzieren musst, das du dir auf Grund deines Einkommens sowieso nicht leisten kannst?
Oder: Wie gerecht empfindest du kundenspezifische Rabatte? Dir taugt es, wenn der VKP deiner "netzwerkenden" Konkurrentin niedriger ist, als dein EKP?
den Rest schon. Und unlauteren Wettbewerb haben wir genug.
btw: Ein Herzkasperl, bissl Krankenhaus, bissl Reha... inzwischen hat der *netzwerkende* "Mitbewerb" - früher Konkurrenz - die Firma & ihre Kunden geschluckt.
Mit viel Glück übernehmen die nicht abgeworbenen "Mitarbeiter" die Firma und lassen mich noch ein bissl buchhalten - der alten Zeiten wegen.
Dafür krieg' ich dann Kaffee & Kuchen.
Sooo weit weg ist die Mindestsicherung nicht, ich muß nur vorher die paar Reserven versaufen...
Da lad' ich dann Dich ein...
P.S.: Was mich trifft, ist, ab 50 nicht mehr zur "werberelevanten" Zielgruppe zu gehören. Kannst mir da helfen, die Agenturen verklagen oder so?
Natürlich ist der fette Teil der Alterspyramide werberelevant! Die Kinder sind aus dem Haus und das Leben beginnt!
Anstatt eines Urfahrmarktbesuches gibt es halt ein Massagerl oder ein Wellnessurlauberl.
Und gegen die Falten muss viel geschmiert werden.
Mein Tipp: Denke in sozialen Geschlechtern und mache die Vorurteile zu Merkmalen.
Beispiele:
"Alleinerzieher = Frau"
"Altersweitsichtigkeit, Fußmaroder,... = Behindert"
"Alleinverdienerin = Mann"
"Ortswechsler = Migrant/Ausländer" ...
Definiere "Quote" mit "Ausgewogenheit der sozialen Geschlechter"
Und jetzt summiere deine sozialen Geschlechter, die du bereits durchlaufen hast.
Das ergibt dann für dich einen schönen Empathiewert, mit dem die Wirtschaft einiges anzufangen weiß.
Werbewirtschaft - nicht von mir - definierte Gruppe geht von 15 - 49, dann ist's aus.
Unabhängig von der Kaufkraft.
Die Preise, welche die Fernsehanstalten beispielsweise lukrieren können, hängen a u s s c h l i e ß l i c h von der Quote der "weberelevanten" Zuseher ab.
Ähnliches gilt für Printmedien wie die OÖN.
Die Zukunft ist wichtig.
Übrigens liest du dich eh nicht wie ein Mann, der sich im sozialen Alter von 50+ befindet.
Es gibt Menschen, die bereits mit 20 das soziale Alter ihrer Großväter erreicht haben.
Als Kompetenter in Sachen Unternehmensführung, müsstest du eigentlich verstehen, was ich meine.
für das Kompliment.
Ja, aber wohin? Bin für jeden brauchbaren Rat dankbar.
Südafrika. Australien ist zu trocken und Singapur zu faschistisch.
oder "Ehefrau einen Kunterling" SCNR
Kundschaft ablehnen:
Sie sind zu alt, ein Mann, weiß, röm. kath., gesund, konservativ, hetero, ...
Was würdest du davon halten, wenn du in ein Geschäft gehst und die Verkäuferin zu dir sagt: "Und Abflug, weil oide Mauna, verkraulen mir die junge Kundschaft"
Diskriminierungen gibt es nach wie vor. Nur dürfen sie heute nicht mehr so offen gelebt werden.
Denke einmal über die Altersbeschränkungen für Jobs -z. B. im öffentlichen Dienst- und bei Adoptionen nach.
Denke auch einmal darüber nach, welche Vorteile alternde Menschen, durch das Gleichbehandlungsgesetz haben. Stelle dir vor, du stehst als Oldie ohne Brille vor einem Hochhaus und sollst bei einem bestimmten Namen anläuten.
OÖN-Poster-Treffen: Heute geht es noch aber schon morgen kann es sein, dass einige nicht mehr die Stufen zum Kisterl derpacken und quasi "Hausarrest" verpasst bekommen.
ist mir passiert. Seither verstehen wir uns wieder besser...
... für das haftet, was der Auftragnehmer in seinem Namen und Auftrag tut?
Nur weil´s zufällig eine andere Firma ist?
Das finde ich interessant
Wenn der Betreiber nachweisen kann, dass der Türlsteher entgegen seinem Auftrag gehandelt hat, dann kann er sich eh an ihm schadlos halten.
kann sich immer noch seine kunden aussuchen! und ausserdem glaube ich das da vl andere hintergründe da waren??
dass "jeder geschäftsmann (frau) sich immer noch seine kunden aussuchen kann"
Der "Hintergrund" ist, dass der Disco-Mann offensichtlich keine Ahnung vom Gleichbehandlungsgesetz hat.
Es gibt nun mal Sachen, die man/frau nicht sagen darf.
korrigiert werden. 14.400 wären da angemessen gewesen. ich kann doch als geschäftsmann auf grund des aussehen einer kunde mein lokal nicht verwehren.
Wenn deine Speisekarte so geschrieben ist wie dein Kommentar, wirst du einem Kunden den Eintritt nicht verwehren müssen. Er wird ohnehin flüchten.
noch lokalbesitzer. solche jobs führe ich aus prinzip nicht aus.
.
würdest ein wenig nachdenken, evt. kommst du auf die bedeutung drauf. hat was mit uns beiden zu tun.
Oh Gott... wir sind uns schon wieder einig...
warum nicht ???