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Notruf nicht bearbeitet: 16.800 Euro Strafe für Polizisten

Von nachrichten.at/apa, 16. Jänner 2019, 11:41 Uhr

SANKT PÖLTEN. Ein Polizist ist am Mittwoch in St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu 16.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der 54-Jährige soll laut Anklage einen nächtlichen Notruf weder weitergeleitet noch protokolliert haben. Der Beamte hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, nach dem Telefonat eingeschlafen zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Notruf war laut Anklage am 6. August 2018 um 4.05 Uhr eingegangen. Eine Frau hatte angegeben, ein fremder Mann sei vor der Tür, sie habe Angst und könne nicht schlafen. Der Angeklagte habe versichert, dass er eine Streife vorbeischicke, das sei jedoch nicht passiert, hatte die 59-Jährige am ersten Tag der Schöffenverhandlung vergangenen November im Zeugenstand berichtet. Am Vormittag hatte die Frau erneut bei der Polizei angerufen und gefragt, warum keine Streife vorbeigekommen sei.

Der Waldviertler, der seit rund 30 Jahren als Polizist arbeitet, gab an, während des 24-Stunden-Dienstes in einer Bezirksleitstelle im Mostviertel eingeschlafen zu sein. Laut Zeugenaussagen soll der Angeklagte hingegen gesagt haben, er habe keine Streife hingeschickt, weil es nicht notwendig gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Schlussvortrag eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Dass sein Mandant nach Annehmen des Notrufs eingeschlafen sei, "konnte durch kein anderes Beweisergebnis widerlegt werden", sagte der Verteidiger. Der Rechtsanwalt forderte zu beiden Anklagepunkten einen Freispruch.

Der Beschuldigte sagte in seinen Schlussworten: "Ich bin da tatsächlich eingeschlafen. Es ist nicht rühmlich, es war viel los. Es tut mir leid", er habe sich auch bei der Anruferin entschuldigt. Der Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch sei durch eine "Reihe von Missverständnissen" zustande gekommen.

Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Bei Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 240 Tagen festgelegt. "Wir sind zum Schluss gekommen, dass Sie es bewusst unterlassen haben, dass eine Streife hingeschickt wird", sagte der Richter zum 54-Jährigen. Der Polizist wurde auch wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch schuldig gesprochen, weil er einen Kollegen aufgefordert haben soll, zu protokollieren, dass er mit Kollegen zur Adresse der Anruferin gefahren sei, sie aber keinen Mann mehr angetroffen hätten.

"Wir sehen keinen Grund, warum die Zeugen Sie falsch belasten sollten", begründete der Richter das Urteil. Der Lebensgefährtin des Angeklagten und ihrer Freundin, die am Mittwoch als Zeuginnen aussagten, habe man keinen Glauben geschenkt. Die beiden Frauen waren mit dem 54-Jährigen nach dem Dienst am 6. August im Auto gesessen, als sich ein Beamter telefonisch bei ihm wegen des nicht dokumentierten Notrufs erkundigte.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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24  Kommentare
24  Kommentare
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sprachlos (1.805 Kommentare)
am 17.01.2019 07:28

Wenn er geschlafen hat,hat er sich zumindest schnell eingearbeitet als Beamter

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strasi (4.410 Kommentare)
am 16.01.2019 21:17

A ziemlich teurer Schlaf. Da muss der Herr Inspektor schon einige zusätzliche Nachtdienste schieben und auf was dabei achten?
JA NICHT EINSCHLAFEN, DAMIT SO EINE ANRUFERIN RUHIG SCHLAFEN KANN!!!

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 16.01.2019 17:30

Das Problem war nicht das Einschlafen, sondern das Lügen des Beamten zur Aussage.

Und dann noch anderer Beamten zur Falschaussage nötigen.

Selben Fall hatte ich Ende 2013 in Wels.
Als vier männliche Polizisten Anzeige nicht aufnehmen wollten.
Weibliche wollte

Als Ich Anzeigenbestätigung verlangte, bekam € 100,-- Strafe mit Falschaussagen wo einer anderen Polizisten deckte. Trotz Rekurs und Erklärung es war um 09.00 Uhr früh nichts los.Ich hätte Polizisten vom Dienst aufgehalten, wurde nie in Sache Anklage erhoben. Wels eben.

Lustig ist dann wenn dieser Beamte Rabl FPÖ Stadt Wels Ehrenurkunde bekommt.

Polizisten die lügen siehe Aussage Abhanden kommen von Waffe Sattledt, die vom Putzkolonne mitgenommen wurde und er sagte es wäre ein Kollege gewesen der sich die Waffe auslieh. Sind untragbar

Gut wenn gegen solche Polizisten vorgegangen wird.
Die brauchen WIR genau so wenig wie Österreicher die auf Polizisten losgehen. Statistik (Vorfälle) interessant.

Siehe Vorfall Wels.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2019 17:48

Da dachte ich mir: "Oh, vom Rauscherl kommt einmal ein inhaltlich vernünftiger Beitrag, wie lobenswert!"

Und dann bin ich bei der vierten Zeile angelangt...

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 16.01.2019 16:27

Trotzdem: der arbeitet, steht jeden tag auf, um seinen Dienst zu tun, macht einmal einen Fehler und wird verurteilt.

Besser: Nix arbeiten, in AMS Kursen aufdrehen, Sau rauslassen....bleibt unbestraft und man kann davon leben...ned gut, aber geht scho so....

der alte Witz: Wer arbeitet macht fehler, wer viel arbeitet macht viele fehler, wer nix arbeitet.....eh scho wissen

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spoe (13.450 Kommentare)
am 16.01.2019 16:39

Das ist kein Fehler, sondern Vorsatz.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 16.01.2019 17:23

Für die Folgen? Ein Klacks. Von den Richtern unverantwortlich.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 16.01.2019 14:40

Eine Lappalie.
Da lacht der „Verurteile“, die Kollegen, da lachen alle, keinerlei Wirkung, schon gar nicht präventiv.

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spoe (13.450 Kommentare)
am 16.01.2019 16:39

Die Strafe ist nicht gerade Kleingeld.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 16.01.2019 14:09

Für DEN PolizistEN!

4 Fall! Nicht für den Polizist!

Überschriften-Schreiber(linge) sollten Deutsch können/lernen!

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PinkyFloyd (1.240 Kommentare)
am 16.01.2019 14:22

Schreiberling dürfens auf keinen Fall schreiben. Das ist menschenverachtend und wird von den den rechtsrechten Verwamsern zum Löschen gemeldet.

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spoe (13.450 Kommentare)
am 16.01.2019 16:46

Journalist wäre beim Abdrucken eines apa-Textes aber auch unpassend.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 16.01.2019 14:43

Artikel von Papa, der Hund stammt von den Nachrichten. (Fehler darf man ja nicht schreiben)

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 16.01.2019 14:45

apa, ausgebessert, Computer besteht auf Papa

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2019 17:49

grinsen

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xtremlight (226 Kommentare)
am 16.01.2019 12:39

16800 Strafe?

In Steyr schlagen zwei Männer ihrem Opfer die Zähne aus, treten sie schon am Boden liegend - 500€ Strafe ans Opfer, 1000€ Gerichtsstrafe.

Irgendwas läuft schief bei uns!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2019 13:32

Tagsätze werden am Einkommen bemessen. Bei deinem Wissen läuft etwas schief.

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 16.01.2019 16:30

super argument!

d.h. ein arbeitsloser oder Hilfsarbeiter darf mir billiger die zähne eintreten als ein Banker.

Bei eingetreteten Zähnen erschließst sich mir eine Geldstrafe sowieso nicht.....

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2019 17:48

Gerichtsverfahren sind deutlich umfassender als 1 Zeitungsschlagzeile.

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azways (5.803 Kommentare)
am 16.01.2019 12:21

Darf ein Schichtarbeiter auch im Dienst schlafen, wenn viel los ist ?

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 16.01.2019 15:11

Nein, aber auch nicht Saufen!

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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 16.01.2019 12:10

Und wieder ein BEAMTER

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betterthantherest (33.672 Kommentare)
am 16.01.2019 11:36

Ein fremder Mann steht vor der Tür und begehrt mit Nachdruck Einlass.

Sie hat Angst.

Sie ruft die Polizei.

Die Polizei hat keine Streife zur Verfügung. Weil der Mann lt. Berichten anderer Medien die Besatzung noch etwas schlafen lassen wollte.

Die Frau erhält keine Hilfe.

Ja, da steigt das Vertrauen in unsere Polizei.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 16.01.2019 13:33

Von welchem Gschichtl erzählst du da?

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