Notruf nicht bearbeitet: 16.800 Euro Strafe für Polizisten
SANKT PÖLTEN. Ein Polizist ist am Mittwoch in St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu 16.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Der 54-Jährige soll laut Anklage einen nächtlichen Notruf weder weitergeleitet noch protokolliert haben. Der Beamte hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, nach dem Telefonat eingeschlafen zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Notruf war laut Anklage am 6. August 2018 um 4.05 Uhr eingegangen. Eine Frau hatte angegeben, ein fremder Mann sei vor der Tür, sie habe Angst und könne nicht schlafen. Der Angeklagte habe versichert, dass er eine Streife vorbeischicke, das sei jedoch nicht passiert, hatte die 59-Jährige am ersten Tag der Schöffenverhandlung vergangenen November im Zeugenstand berichtet. Am Vormittag hatte die Frau erneut bei der Polizei angerufen und gefragt, warum keine Streife vorbeigekommen sei.
Der Waldviertler, der seit rund 30 Jahren als Polizist arbeitet, gab an, während des 24-Stunden-Dienstes in einer Bezirksleitstelle im Mostviertel eingeschlafen zu sein. Laut Zeugenaussagen soll der Angeklagte hingegen gesagt haben, er habe keine Streife hingeschickt, weil es nicht notwendig gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft forderte im Schlussvortrag eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Dass sein Mandant nach Annehmen des Notrufs eingeschlafen sei, "konnte durch kein anderes Beweisergebnis widerlegt werden", sagte der Verteidiger. Der Rechtsanwalt forderte zu beiden Anklagepunkten einen Freispruch.
Der Beschuldigte sagte in seinen Schlussworten: "Ich bin da tatsächlich eingeschlafen. Es ist nicht rühmlich, es war viel los. Es tut mir leid", er habe sich auch bei der Anruferin entschuldigt. Der Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch sei durch eine "Reihe von Missverständnissen" zustande gekommen.
Der Angeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Bei Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 240 Tagen festgelegt. "Wir sind zum Schluss gekommen, dass Sie es bewusst unterlassen haben, dass eine Streife hingeschickt wird", sagte der Richter zum 54-Jährigen. Der Polizist wurde auch wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch schuldig gesprochen, weil er einen Kollegen aufgefordert haben soll, zu protokollieren, dass er mit Kollegen zur Adresse der Anruferin gefahren sei, sie aber keinen Mann mehr angetroffen hätten.
"Wir sehen keinen Grund, warum die Zeugen Sie falsch belasten sollten", begründete der Richter das Urteil. Der Lebensgefährtin des Angeklagten und ihrer Freundin, die am Mittwoch als Zeuginnen aussagten, habe man keinen Glauben geschenkt. Die beiden Frauen waren mit dem 54-Jährigen nach dem Dienst am 6. August im Auto gesessen, als sich ein Beamter telefonisch bei ihm wegen des nicht dokumentierten Notrufs erkundigte.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Wenn er geschlafen hat,hat er sich zumindest schnell eingearbeitet als Beamter
A ziemlich teurer Schlaf. Da muss der Herr Inspektor schon einige zusätzliche Nachtdienste schieben und auf was dabei achten?
JA NICHT EINSCHLAFEN, DAMIT SO EINE ANRUFERIN RUHIG SCHLAFEN KANN!!!
Das Problem war nicht das Einschlafen, sondern das Lügen des Beamten zur Aussage.
Und dann noch anderer Beamten zur Falschaussage nötigen.
Selben Fall hatte ich Ende 2013 in Wels.
Als vier männliche Polizisten Anzeige nicht aufnehmen wollten.
Weibliche wollte
Als Ich Anzeigenbestätigung verlangte, bekam € 100,-- Strafe mit Falschaussagen wo einer anderen Polizisten deckte. Trotz Rekurs und Erklärung es war um 09.00 Uhr früh nichts los.Ich hätte Polizisten vom Dienst aufgehalten, wurde nie in Sache Anklage erhoben. Wels eben.
Lustig ist dann wenn dieser Beamte Rabl FPÖ Stadt Wels Ehrenurkunde bekommt.
Polizisten die lügen siehe Aussage Abhanden kommen von Waffe Sattledt, die vom Putzkolonne mitgenommen wurde und er sagte es wäre ein Kollege gewesen der sich die Waffe auslieh. Sind untragbar
Gut wenn gegen solche Polizisten vorgegangen wird.
Die brauchen WIR genau so wenig wie Österreicher die auf Polizisten losgehen. Statistik (Vorfälle) interessant.
Siehe Vorfall Wels.
Da dachte ich mir: "Oh, vom Rauscherl kommt einmal ein inhaltlich vernünftiger Beitrag, wie lobenswert!"
Und dann bin ich bei der vierten Zeile angelangt...
Trotzdem: der arbeitet, steht jeden tag auf, um seinen Dienst zu tun, macht einmal einen Fehler und wird verurteilt.
Besser: Nix arbeiten, in AMS Kursen aufdrehen, Sau rauslassen....bleibt unbestraft und man kann davon leben...ned gut, aber geht scho so....
der alte Witz: Wer arbeitet macht fehler, wer viel arbeitet macht viele fehler, wer nix arbeitet.....eh scho wissen
Das ist kein Fehler, sondern Vorsatz.
Für die Folgen? Ein Klacks. Von den Richtern unverantwortlich.
Eine Lappalie.
Da lacht der „Verurteile“, die Kollegen, da lachen alle, keinerlei Wirkung, schon gar nicht präventiv.
Die Strafe ist nicht gerade Kleingeld.
Für DEN PolizistEN!
4 Fall! Nicht für den Polizist!
Überschriften-Schreiber(linge) sollten Deutsch können/lernen!
Schreiberling dürfens auf keinen Fall schreiben. Das ist menschenverachtend und wird von den den rechtsrechten Verwamsern zum Löschen gemeldet.
Journalist wäre beim Abdrucken eines apa-Textes aber auch unpassend.
Artikel von Papa, der Hund stammt von den Nachrichten. (Fehler darf man ja nicht schreiben)
apa, ausgebessert, Computer besteht auf Papa
16800 Strafe?
In Steyr schlagen zwei Männer ihrem Opfer die Zähne aus, treten sie schon am Boden liegend - 500€ Strafe ans Opfer, 1000€ Gerichtsstrafe.
Irgendwas läuft schief bei uns!
Tagsätze werden am Einkommen bemessen. Bei deinem Wissen läuft etwas schief.
super argument!
d.h. ein arbeitsloser oder Hilfsarbeiter darf mir billiger die zähne eintreten als ein Banker.
Bei eingetreteten Zähnen erschließst sich mir eine Geldstrafe sowieso nicht.....
Gerichtsverfahren sind deutlich umfassender als 1 Zeitungsschlagzeile.
Darf ein Schichtarbeiter auch im Dienst schlafen, wenn viel los ist ?
Nein, aber auch nicht Saufen!
Und wieder ein BEAMTER
Ein fremder Mann steht vor der Tür und begehrt mit Nachdruck Einlass.
Sie hat Angst.
Sie ruft die Polizei.
Die Polizei hat keine Streife zur Verfügung. Weil der Mann lt. Berichten anderer Medien die Besatzung noch etwas schlafen lassen wollte.
Die Frau erhält keine Hilfe.
Ja, da steigt das Vertrauen in unsere Polizei.
Von welchem Gschichtl erzählst du da?