Der eigentliche Skandal
Als Jurist, der sein ganzes Berufsleben lang dem Staat in der Verwaltung gedient hat, weiß ich zur Genüge, wie manche Entscheidungen des Verwaltungs- und auch des Verfassungsgerichtshofes in der Kollegenschaft aufgenommen und auch „bewertet“ wurden (und vermutlich immer noch werden).
Das sollte niemanden verwundern, sind doch gerade Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes nicht selten mindestens im gleichen Maß weltanschaulich wie juristisch begründet. Was etwa ohne Zweifel für die Erkenntnisse zur „Ehe für alle“ und zur Sterbehilfe gegolten hat (und weiterhin gilt). Dass eine negative „Bewertung“ in vertraulich-privaten Gesprächen unter Umständen auch einmal etwas „deftig“ ausfallen kann, liegt wohl in der Natur der Sache.
Den eigentlichen Skandal in der Causa RA Prof. Brandstetter hat dieser im Zuge seines Rücktrittes als Verfassungsrichter übrigens selbst angesprochen. Dabei handelt es sich um die Tatsache, dass es in Österreich keinerlei Schutz der Privatsphäre von „Prominenten“ mehr zu geben scheint. Das gilt besonders für die sogenannten Chatprotokolle, die parlamentarischen Untersuchungs-Ausschüssen zugeleitet werden (müssen). Diese Ausschüsse werden von den im Nationalrat vertretenen politischen Parteien beschickt – und dementsprechend agieren sie auch.
Wenn nun die Öffentlichmachung der „Chats“ zwischen Pilnacek und Brandstetter von den Neos besonders verteidigt wird, muss wohl nicht lange herumgerätselt werden, wer die Protokolle den Medien zugespielt hat.
Dr. Johann Hahn, Perg
Danke für den Leserbrief Herr Dr. Hahn - es bleibt mir erspart mir selber die Mühe zu machen! Wie recht sie doch haben mit ihrer Meinung und eigentlich ein Armutszeugnis für viele Bürger zu meinen Datenschutz bräuchte für Politiker nicht gelten.
Die Veröffentlichung dieser Chat-Protokolle ist ähnlich zu werten wie die Veröffentlichung des Ibiza-Videos. In beiden geht es um private Unterhaltungen von gesellschaftlich herausgehobenen Personen, die ein sehr eigenartiges Verständnis von Politik und Rechtstaatlichkeit dieser Personen manifestieren.
Wenn ich also für die Ausstrahlung des Ibiaz-Videos war, muss ich auch für die Veröffentlichung dieser Chat-Protokolle sein - und umgekehrt.