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Gründung einer Familie

Von Sonderthemen-Redaktion, 08. August 2018, 09:53 Uhr
Bild: colourbox.de

Das moderne Leben fordert jeden Einzelnen heraus. Es ist komplexer geworden. Immer wieder treten Probleme auf, bei denen man alleine nicht mehr weiter weiß oder vor denen man sich frühzeitig und wirksam schützen möchte.

Diese können das Privatleben betreffen, etwa die  Notwendigkeit eines Ehevertrages anlässlich der Heirat oder es kann eine Obsorge- oder Erbschaftsregelung  notwendig werden. Für diese und zahlreiche andere Lebenssituationen gibt es  einen verlässlichen Partner. Einen Partner, der unabhängig von jeglichem staatlichen oder sonstigem Einfluss, absolut verschwiegen und professionell Ihre, und nur Ihre, Interessen vertritt: der Rechtsanwalt.

Worauf Sie achten sollten: 

  1. Ehe, Lebenspartnerschaft und Lebensgemeinschaften haben unterschiedliche Rechtswirkungen, die vorher durch einen Vertrag näher geregelt werden können, wie zum Beispiel die vermögensrechtlichen Rechts folgen einer Trennung.
  2. Durch Adoption und Namensgebung können nicht gemeinsame Kinder enger in die Familie eingebunden werden. 
  3. Halten Sie Ihre Vermögenslage und die Ihres Partners  schriftlich fest.
  4. Als Geschenkgeber sollten Sie überlegen, ob eine  Schenkung an beide oder an einen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten erfolgen soll.
  5. Die Mitwirkung eines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten im Betrieb des anderen und Unternehmensbeteiligungen haben rechtliche Folgen.
  6. Bei der Aufnahme von Krediten ist zu überlegen, ob beide oder nur ein Partner aufscheinen sollen.
  7. Vermeiden Sie Bürgschaften, die in einem  Missverhältnis zu Ihrem Vermögen.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

Der  Rechtsanwalt berät Sie in allen rechtlichen Fragen vor Gründung einer Familie, Eheschließung, Lebens-partnerschaft und Lebensgemeinschaft. Er informiert darüber, welches Vermögen aufzuteilen  ist und welches nicht. Er verfasst die erforderlichen Verträge.

Zusammenfassung aus dem Ratgeber „Recht Einfach“ der Österreichischen Rechtsanwälte

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