Bernhard N. war vom 30. 1. bis 17. 8. 2007 als Koch bei einem Linzer Gastgewerbebetrieb beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde von N. gekündigt, weil er zu manchen Zeiten viele ...
Bernhard N. war vom 30. 1. bis 17. 8. 2007 als Koch bei einem Linzer Gastgewerbebetrieb beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde von N. gekündigt, weil er zu manchen Zeiten viele Stunden durcharbeiten musste und an manchen Tagen nur wenige Stunden beschäftigt wurde. Bei der Endabrechnung stellte er fest, dass ihm für 15 Tage keine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wurde, obwohl er keinen Urlaub konsumiert hatte.
Dazu Sabine Gschwendtner vom AK-Arbeitsrechtteam: "Der Dienstgeber argumentierte, dass der nicht ordnungsgemäß beschäftigte Koch Minusstunden erwirtschaftet hätte. Wir machten ihm klar, dass diese nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen." Dem Linzer wurden 1491,26 Euro (brutto) nachgezahlt.
Von (f.salmen@nachrichten.at)
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