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Verbraucherschutzverein klagt die Energie AG

Von Alexander Zens, 29. März 2023, 20:40 Uhr
Verbraucherschutzverein klagt die Energie AG
Energie-AG-Chef Leonhard Schitter Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ / WIEN. Strompreiserhöhung sei unzulässig gewesen – dem Landesenergieversorger liegt die Klage noch nicht vor

Nach dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht nun der Verbraucherschutzverein (VSV) Ernst mit Gerichtsverfahren gegen Energieversorger. Betroffen sind der Verbund, die Stadtwerke Klagenfurt, die VKW Illwerke in Tirol und auch die Energie AG Oberösterreich. Der von Obmann Peter Kolba geführte Verein mit Sitz in Wien hat eine Klage für einen oberösterreichischen Kunden gegen die Energie AG beim Bezirksgericht Linz eingebracht – mit dem Vorwurf, dass die Strompreiserhöhung zum Jahreswechsel unzulässig gewesen sei. "Und weitere Klagen gegen die Energie AG werden folgen", sagt Kolba.

Die Argumentation entspricht in etwa jener des erstinstanzlichen Handelsgericht-Wien-Urteils gegen den Verbund und des Rechtsgutachtens der Arbeiterkammer Tirol (die OÖN berichteten). Die Energie AG habe es verabsäumt, den Kunden genau mitzuteilen, warum der Strompreis erhöht worden sei, erklärt Kolba. Das Unternehmen verweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Paragraphen 80 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Dieser werde als gesetzliche Ermächtigung dargestellt, die Preise zu verändern. Und den Kunden gegenüber sei nur auf die allgemeine Marktlage verwiesen worden.

Verbraucherschutzverein klagt die Energie AG
VSV-Obmann Peter Kolba Bild: APA/HANS PUNZ

"Es ist aber notwendig, dass die Energie AG in den AGB bzw. in den Verträgen die präzisen Umstände darstellt, warum Preise verändert werden", sagt Kolba. Das sei auch wichtig, damit Kunden oder Richter nicht nur bei Preiserhöhungen, sondern auch bei Senkungen deren Ausmaß und Geschwindigkeit nachvollziehen könnten.

Die Energie AG teilt mit, dass die Klage noch nicht vorliege und daher aktuell keine qualifizierte Aussage getätigt werden könne. Wie berichtet, hat das Unternehmen selbst eine Taskforce eingerichtet. "Die Preisanpassung der Energie AG vom 2. Jänner 2023 ist nach wie vor in Evaluierung und wird juristisch geprüft", heißt es aktuell.

Der Streitwert der VSV-Klage beträgt 5000 Euro. Kolbas Ziel ist die Rückzahlung eines überhöhten Preises. Er kritisiert, dass der VSV noch immer nicht die Legitimation einer Verbandsklage habe.

Kunden werde empfohlen, klarzustellen, dass eine Zahlung erhöhter Preise nur "vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" erfolge, so Kolba, der auch kritisiert, dass Kunden beispielsweise vom Verbund und den Stadtwerken Klagenfurt einfach gekündigt würden, um "gerichtliche Klärungen der Zulässigkeit von Preiserhöhungen zu verhindern".

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Autor
Alexander Zens
Redakteur Wirtschaft
Alexander Zens

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