Signa-Pleite: Wirtschaftsprüfer kommen verstärkt in den Fokus
WIEN. In der Aufarbeitung der Signa-Pleite kommen verstärkt die Wirtschaftsprüfer des verschachtelten Immobilien- Handels- und Medienkonzerns in den Fokus der Masseverwalter, schreibt das deutsche "Manager Magazin".
Es sollen bereits Gutachter kontaktiert worden sein um etwaige Ansprüche gegen die Prüfer auszuloten. Federführend soll dabei die Signa Holding sein. Man gehe dem Verdacht nach, dass fahrlässig geprüft worden sei.
- Lesen Sie auch: Benko im U-Ausschuss: "Bescheidener" Signa-Gründer [OÖNplus]
Als gesetzliche Grundlage für das Vorgehen diene unter anderem der Paragraf 275 (2) des österreichischen Unternehmensgesetzbuches, das den Abschlussprüfer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit "zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet", berichtet das "Manager Magazin".
Wiener Anwalt eingesetzt
Bei der Holding habe das Handelsgericht Wien einen eigenen Verwalter eingesetzt, um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Jahresabschlussprüfer, die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, zu evaluieren. Bei dem Verwalter handle es sich um den Wiener Anwalt Raoul Wagner. Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, habe das Handelsgericht darum gebeten. Wagner bestätigte gegenüber dem Magazin seine Bestellung.
Neben der BDO hätten die Sanierungsverwalter die KPMG als Bilanzprüferin von Signa Prime und Signa Development im Visier. Der Sanierungsverwalter der Prime, Norbert Abel, wird dazu mit den Worten zitiert: "Die Aufarbeitung sämtlicher potenzieller Ansprüche wird weiterhin intensiv verfolgt, und diese werden fristgerecht geltend gemacht." Ebenfalls unter Beobachtung sollen die PwC und die österreichische Steuerberatungskanzlei TPA stehen. Laut dem deutschen Magazin gaben sich die Berater auf Anfrage schweigsam.
Das "Manager Magazin" erinnert daran, dass im Zuge der Aufarbeitung der Wirecard-Pleite deren Wirtschaftsprüfer EY zwei Jahre lang von der Vergabe von Mandaten börsennotierter Unternehmen ausgeschlossen wurde. Dazu kämen noch Schadenersatzforderungen von Geschädigten.
Bleibt die Frage:
Was machen die Wirtschaftsprüfunginstitute beruflich?
Da prüft ein s e h r spät berufener Prüfer den vorhergehenden Prüfer.
Inzwischen haben der fesche, resche René u. Konsorten reichlich Zeit, um zahllose Milliönchen unauffindbar zu verschieben.
Es verbreitete ja sogar Renés Schwiegermami, dass er jetzt schon genug Geld beiseite gebracht habe, um weiterhin in Saus und Braus zu leben
!
Hoffentlich schafft dann der Gesetzgeber noch die Rahmenbedingungen, die den Wirtschafts- und Betriebsprüfern mit machbarem Aufwand qualifizierte Prüfungen ermöglichen.
Es ist hoch an der Zeit, daß diese Dinge angegangen werden. Gesetzgeberisch pro futuro - Konsolidierungsverpflichtung darf nicht mehr umgangen werden, insbesondere der 246er UGB gehört reformiert. Dass die TPA - lt. den Medien soll die StB Fuhrmann beratend tätig geworden sein - scheinbar ihren Beitrag zum Konstrukt geleistet haben soll, gehört ein Haftungsgtatbestand geschaffen wonach die WP für eine derart ausartende Konstruktion mit hunderten Firmen haften und ein Berufsverbot/Prüfungsverbot für ein paar Jahre......
Derartige Firmenkonstrukte sind eine wahre Herausforderung für die Wirtschaftsprüfer....
Da sind fundamentale Fehler wie im Falle von Wirecard, wo scheinbar die gefälschten Saldenbestätigungen in Milliardenhöhe ohne Prüfung vor Ort (Philippinen) von den Prüfern akzeptiert wurden, leicht lösbar ....
wer zahlt Schaft an.
und wenn nicht dann nehme ich mir halt einen anderen.
Rechtschreibung??
määääh! *g*