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Richterin Hohenecker: "Es besteht kein Zweifel"

05. Dezember 2020, 00:04 Uhr
Die Hauptdarsteller im Buwog-Prozess
Marion Hohenecker leitet den Prozess seit rund drei Jahren als Vorsitzende des Schöffengerichts. Die 39-Jährige muss über gleich vier in einem Prozess zusammengefasste Anklagen entscheiden. Bild: APA

WIEN. In ihrem Urteil sparte die Richterin im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, nicht mit klaren Worten. Nur Grasser komme als Informant in Frage, führte sie aus..

Es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenlandesbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt, erklärte Hohenecker gestern. Nur Grasser komme als Informant in Frage, so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten habe, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen würde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.

  • OÖNTV-Kompakt: BUWOG Prozess: Urteil verkündet
 

Zitate

„Der Schöffensenat hat dem enormen Verurteilungsdruck der in der Zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten.“
Manfred Ainedter, Grassers Anwalt

„Es zeigt deutlich, dass für solche Machenschaften in Österreich kein Platz ist. Aufgrund der langen Verfahrensdauer scheint das Urteil in der Höhe jedoch recht hart.“
Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands IVA

„Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet.“
Jörg Zabel, Anwalt

„Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis, können aber noch keine Beurteilung abgeben, weil die schriftliche Ausführung abzuwarten ist. Wir haben große Anstrengungen unternommen, die internen Kontrollsysteme wesentlich zu verstärken.“
Statement der RLB OÖ

„Die CA Immo ist in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen. Die verkündeten Strafurteile können die Rechtswidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen.“
Statement der CA Immo

„Heute denken nicht nur wir Grüne an die viel zu früh verstorbene Gabi Moser mit ihrer außergewöhnlichen Beharrlichkeit.“
Werner Kogler, Vizekanzler

Pressestimmen

„Karl-Heinz Grasser war korrupt. Seine Verurteilung ist wichtig für das Land. Es bedeutet eine Zäsur für Österreich. Die seit langem schwelenden Zweifel an großen Privatisierungs- und Beschaffungsentscheidungen, die über den Schreibtisch des damaligen Finanzministers gingen, stehen nun auf der Grundlage eines ordentlichen Urteils und nicht der Spekulation. Das Urteil ist auch wichtig für die überfällige Befriedung der durch Parteilichkeitsvorwürfe gespaltenen Justizbehörden.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Einer der wichtigsten Korruptionsprozesse Österreichs endete mit einem Donnerschlag für den Hauptangeklagten. Grasser galt als politisches Ausnahmetalent mit Glamourfaktor, seine Ehe mit Fiona Swarovski, der Erbin des Kristallkonzerns, machte ihn endgültig zum Liebling des Boulevards. Die Urteilssprüche gegen ihn sind vernichtend: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Grasser durch Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung der Republik Österreich Schaden verursacht hat.“
Süddeutsche Zeitung

„Das System Österreich ist anfällig für eine Figur wie Karl-Heinz Grasser. Der einst so forsche Minister war ein Meister der Freunderlwirtschaft. Diese Kultur lebt in Österreich in mancher Hinsicht fort – wenn auch nicht mehr in so extremer Form wie zu der Zeit, als Grasser Finanzminister war. Aber nach wie vor sind die Sphären Wirtschaft und Politik im Nachbarland viel zu stark verflochten. Gerade eine stärkere Internationalisierung der Führungsmannschaften bei Unternehmen würde helfen, die Verfilzung zu lockern.“
Neue Zürcher Zeitung

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62  Kommentare
62  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
thukydides (1.204 Kommentare)
am 07.12.2020 09:59

Die Justiz hat sehr gut gearbeitet, vielen Dank an die Richterin und alle Beteiligten.

Meiner Meinung nach ist das Urteil aber zu milde.

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einsteuerzahler (723 Kommentare)
am 06.12.2020 13:48

Ich habe ja schon öfters so meine Zweifel an einer einflussfreien Justiz in Österreich. MIt diesem Urteil wurde ich zum Glück eines Besseren belehrt. Danke Frau Hohenecker.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 06.12.2020 11:33

In diesen Coronazeiten wird sich Grasser sagen besser korrupt als krank.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 06.12.2020 13:31

Hmm.
Hochegger und Meischberger konnte man Korruption nachweisen.
Sonst sieht die Beweislage eher dürftig aus.
Sind sie etwa korrupt oder krank oder beides?

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 05.12.2020 19:58

Wird auch die 30-Milliarden-Spende an die EU so genau untersucht?

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 20:02

Klag' halt

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 20:02

, blaune Vollvase

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 06.12.2020 00:40

Etwas verwirrt. Kommt bei Stalinisten wohl häufiger vor.

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( Kommentare)
am 06.12.2020 17:35

Schuhtandler ist verwirrt!
Nicht neues.
War zu erwarten.

https://SOL3.COM

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 20:05

und komm mit Argumenten

https://oegfe.at/2019/12/25-jahre-mitgliedschaft-wirtschaft/

und nicht mit dem "Bauchgefühl" eines greisen "früher war alles besser"-Blaunschildpensis...

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na8richten (732 Kommentare)
am 05.12.2020 19:20

Frau Hohenecker vielen Dank für Ihre Arbeit!
Bitte peilen Sie das Amt der Justizministerin an.

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otterpohl (1.258 Kommentare)
am 05.12.2020 18:22

Das einigermaßen milde Urteil wird wahrscheinlich auch in den nächsten Instanzen halten, wenn nicht verschärft, so gründlich wie es verfasst und begründet wurde. Alles andere wäre eine herbe Enttäuschung. Eine großartige Arbeit von Frau Marion Hohenecker.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 14:49

Wir möchten es ihm ja so gerne glauben,
daß er unschuldig ist.

Wir haben ihm doch auch geglaubt,
daß er der beste Finanzminister ist.

Aber was hilft es ,
wenn die Richterin
nach 3 Jahre penibelster Recherchen zu dem Schluß gekommen ist,
daß er div. Verbrechen schuldig ist ?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 05.12.2020 15:55

Peinlich scheint hier eher die Urteilsbegründung.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 16:04

Na, Kratzerl warst leicht vor Ort, weil schriftlich gibt´s die noch nicht?

Die mündliche Urteilsbegründung durch die Richterin nahm jedenfalls 2 1/2 Stunden in Anspruch, die schrifltich wird erst nach Weihnachten ausgefolgt - aber das Kratzerl findet sie "peinlich"....

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 16:05

"Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten." (c) Dieter Nuhr

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 05.12.2020 16:09

Und ob die Urteile halten, wird gottseidank nicht ein vom „Wunderrabbi vom Tempelberg“ geheilter, ehemals schwer Hautkranker, bei dem der Lift offenkundig schon lange nicht bis hinauf fährt, entscheiden, sondern der OGH und evtl. auch den EuGH....

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( Kommentare)
am 05.12.2020 16:30

Peinlich ?
Richtig !
natürlich für Grasser.

Weil wenn dir die Richterin priha wârm ins Gsicht sâgt,
daßt a Bülcha bist,

dâ muaßt schau zwoamâi schluckn, bevor da de Tränen kumman.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 16:41

brühwarm. . . .brihawârm

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na8richten (732 Kommentare)
am 05.12.2020 19:21

Peinlich sind nur Sie und der Karl-Heinz sowie seine Schergen.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 21:04

He, sie !

Wer ?
Sie !
I ?
Ja .

San sie da Peinlich ?

Wer ?
Sie !
I ?
Ja !

Na!!

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Unterhose (2.055 Kommentare)
am 05.12.2020 12:40

Hoffentlich ist bei dem Urteil alles gesetzeskonform formuliert.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 05.12.2020 11:00

"Wir sind unschuldig verurteilt worden!"
Bis auf Hochegger glauben dies die Herren auf der Anklagebank wirklich. Deren subjektives Rechts- &- Wirtschaftsdenken sieht kein Unrechtsbewusstsein vor. Bundeswohnungen wurden verkauft, eine Provision wurde bezahlt. Na und? Wer hat einen Schaden davon? Die Provision wurde bereits in den Kaufpreis eingerechnet. Weil's Leben sonst fad wär, haben wir mit dem Geld Ringelspiel gespielt, blöd nur, dass wir es nicht versteuert haben, aber dass haben wir durch Selbstanzeige nachgeholt.
Derweilen in der Eden Bar.
"Smoking Mandi alias RA M.A.": Die Richterin, des junge Madl, hat sich des "Crimen laese advocatis" = "Verbrechen des beleidigten Anwalts" schuldig gemacht. Die wird mich noch kennen lernen. Von Strafrecht keine Ahnung haben, aber blöd reden! Burschen habt's eh noch a Marie? Wei ohne Marie kenna ma ned weidamochn! Iuaguaris iuaguantur = I brauch' an neichn Jaguar!

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fam.beham@gmx.at (377 Kommentare)
am 05.12.2020 10:56

Ui a so a strenge Herrin möcht I aber nicht daheim haben, die durchaus hübsche Marion schaut da doch ziemlich Entschlossen aus,
bleibt zu hoffen das bis zur endgültigen Ausführung des Urteils nicht wieder Jahre ins Land ziehen, ansonsten kann man das schon gutheißen so

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Siebenschlaefer (1.094 Kommentare)
am 05.12.2020 10:37

Herr Bm aD leidet offenbar auch an kognitiver Verzerrung? Da gibt es dann vielleicht auch die besondere Vollzugsanstalt ......

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 05.12.2020 09:30

Gut, dass der Grasser verurteilt wurde, das war schon so ein Gfrast. Die Strafhöhe stimmt mich allerdings bedenklich. Die meisten Vergewaltiger bekommen deutlich weniger als 8 Jahre aufgebrummt.
Verbrechen gegen Leib und Leben sollten härter bestraft werden als Vermögensdelikte.
In Österreich ist es genau umgekehrt.

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santabag (5.809 Kommentare)
am 05.12.2020 09:41

Na, ja. Bei diesen überdimensionalen Geldmengen, mit denen Hr. Grasser jongliert hat, sind 8 Jahre ganz gut getroffen.

Grassers Strafe ist nicht zu hoch; vielleicht sind andere Strafen jedoch zu niedrig?

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 05.12.2020 09:47

Da geht es auch um die sogenannte Generalprävention ( Abschreckung anderer ),
dies ist auch ein Grundsatz im Strafrecht.
Beim Ausmaß des Schadens für die Republik ( finanziell und moralisch ) , ist auch
diese Strafe angebracht - Mitleid eher nicht.

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her (4.590 Kommentare)
am 05.12.2020 09:13

Kann ein BM a. D. bei einer (nicht rechtskraeftigen) Verurteilung zu 8 Jahren
nach 2 Jahren freigehen?

https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/Freigang-fuer-Strasser;art385,1602232

https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/In-Wien-verurteilter-Terrorist-bekam-Fussfessel-bewilligt;art58,2855270

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 05.12.2020 08:46

Ich halte Grasser nicht für ein Unschuldslamm.
Die Worte "Es besteht kein Zweifel", bringen zum Ausdruck, dass es sich um ihre feste Meinung handelt, es aber keine Beweise gibt.
Dass man in Österreich trotz fehlender Beweise in den Knast kommen kann, ist zum fürchten.
Allerdings habe ich es am eigenen Leib erlebt, dass Richter nicht nach Beweislage, sondern nach Wunschdenken entscheiden, selbst wenn gegenteilige Beweise vorliegen.

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 05.12.2020 09:01

Es ist nicht nur die Meinung der Richterin. Es wurde vor einem Schöffengericht verhandelt. Offenbar teilten auch die Schöffen diese Meinung.

Und mal ehrlich, wer glaubt ernsthaft, dass Grasser unschuldig ist? Wäre er unschuldig, so hätte er nicht alles, ABER WIRKLICH ALLES, getan, um den Prozess hinauszuzögern bzw. zu verhindern.

Und letztlich war da auch das Geständnis von Hochegger. Warum hätte der sich mit Lügen selber noch weiter eintunken sollen?

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 05.12.2020 09:04

Schon was von freier Beweiswürdigung der Richter gehört ?
Überdies war es nicht nur die Vorsitzende Richterin sondern auch noch zwei Schöffen und ein weiterer Berufsrichter.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 09:19

LIBERTA1 - wenn sie schreiben "trotz fehlender Beweise" dann ist das falsch. Auch ein Indiz ist ein Beweis und kann/muss entsprechen gewürdigt werden.
Es gibt Geständnisse - auch da falsche, wie man weiss. Und es gibt Indizien, beides wird herangezogen.

Ausserdem ist jetzt ohnehin der OGH am Zug um das Urteil zu überprüfen und ich vermute, dieser wird im Wesentlichen die Urteilsbegründung bestätigen.

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fam.beham@gmx.at (377 Kommentare)
am 05.12.2020 11:05

musste kürzlich so ein komisches Urteil über mich ergehen lassen,
mein Sohn 24 u 2 abgeschlossene Berufsausbildungen mag nicht so gern Arbeiten drum muss Ich weiterlöhnen weil Ich Kohle habe,
auf die Frage was wäre wenn Ich nicht mehr am Leben bin sagte der Richter dann hätte Er eben Pech gehabt, dann würde sich das AMS sicher mehr bemühen,
Toll spende Ich halt weiter 500 Eumel mtl, bis Ihm nach Hackeln ist

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sarkast (485 Kommentare)
am 05.12.2020 08:45

Kompliment und Dank an Richterin Hohenecker. Sie hat sich nicht von dem abgehobenen Personenkreis einschüchtern lassen, welcher glaubt alle für dumm und dämlich ansehen zu können. Man kann nun wieder mehr Vertrauen in die Justiz haben.

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soling (7.432 Kommentare)
am 05.12.2020 08:12

Die Reaktion des Herr Kogler lässt auf ein von der Politik bestelltes Urteil vermuten.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 09:21

Wie üblich, SOLING weiss wieder einmal mehr!

Passt schon ...

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soling (7.432 Kommentare)
am 05.12.2020 10:30

Lesen dürfte auch eine Schwäche von Ihnen sein.

VERMUTEN bedeutet nicht WISSEN - oder ?

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 05.12.2020 11:20

Und nix wissen hast deppat. - im Volksmund

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 06.12.2020 11:37

Und nix wissen hast deppat. - im Volksmund

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Siebenschlaefer (1.094 Kommentare)
am 05.12.2020 06:25

Pressestimmen aus dem Ausland bestätigten die Courage von Frau Richterin Hohenecker. Wie schon Bundespräsident Kirchschläger sagte: die Sümpfe müssen trockengelegt werden!

Ich hoffe, dass Herr KHG auch einen Teil der Strafe im Häfn absitzen muss - Garsten wäre da nett 😊

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 05.12.2020 06:41

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er sowohl beim ÖGH als auch beim EuGH abblitzen wird. Ich glaube , hier muss einmal ein Exempel statuiert werden, da sind sich alle ziemlich einig. Und das ist gut so ! Wenn sich 8 Jahre bestätigen, dann sitzt er 4 ein....und auch wenn es vieleicht böswillig klingt, aber diese 4 Jahre Häfn würde ich diesem Schnösel sowas von gönnen ✌

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 05.12.2020 08:57

Er wird wohl nicht schon nach 4 Jahren rauskommen sondern nach 2/3. Also nach 5 Jahren und 4 Monaten.

Und grade weil "er so schön ist" und so bekannt, wird das kein Honiglecken werden.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 05.12.2020 09:01

Auch mit wenig Phantasie kann man sich ausmalen wie das "kein Honigschlecken"
im Häfen sein wird.
Aber beim seligen Jörgl hat er ja schon ein wenig gelernt .....

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Siebenschlaefer (1.094 Kommentare)
am 05.12.2020 10:35

... Gemeinschaftsdusche 😳

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 05.12.2020 05:51

Dass es eine unbedingte Strafe wird, war zu vermuten, aber wie bei Strasser fehlt mir die Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu schweren strafrechtlichen Vergehen von SPÖ-Politikern! Da hätten wir Karl Blecha, Leopold Gratz etc. etc., die nicht nur zu Udo Proksch wegen Lukona, sondern auch beste Kontakte zur Ostmafia hatten! Nachzulesen ganz offiziell auf der Parlamentshomepage!! Man braucht nur ein bestimmtes Stichwort eingeben und kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus! Keiner von diesen Ex-Politikern ist jemals in Haft gewesen!

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 05.12.2020 08:10

Diese 8Jahre passen schon. Dann ist der Eurofighterdeal auch ein kleinwenig mitberücksichtigt.

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( Kommentare)
am 05.12.2020 09:25

Wenn uns die SUSISORGEN auch noch ihr "bestimmtes Stichwort" verraten hätte, könnte man ihre geheimnisvolles Posting vielleicht ernst nehmen und nicht als dumme Trollerei und Whataboutism abtun!

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 05.12.2020 14:13

Sanikidse Mord...

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susisorgenvoll (16.568 Kommentare)
am 05.12.2020 14:26

Fang beim ersten Treffer an, geh dann ins Jahr 1998 und dann den Rest.

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