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Neue Gesellschaftsform: Erleichterung für Firmengründungen

Von Ulrike Rubasch, 26. Mai 2023, 11:46 Uhr
Bild: Anel Alijagic/Shutterstock.com

WIEN. Start-Up-Gründungen sollen künftig erleichtert werden: Weniger Gründungskapital und Körperschaftsteuer sowie eine attraktivere Mitarbeiterbeteiligung kennzeichnen die neue "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKap). Es wird im Übrigen das erste Gesetz sein, das in rein weiblicher Form geschrieben sein wird - Männer sind mitgemeint.

Die Start-Up-Szene in Österreich hat lange darauf gewartet, nun haben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Finananzminister Magnus Brunner (ÖVP) heute  Freitag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesellschaftsrechts vorgelegt. Der Kern: Um die Anfangsphase von Start-ups zu unterstützen, wird als neue Rechtsform eine "Flexible Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) geschaffen.

Sie setzt auf dem GmbH-Gesetz auf und ist als Art Hybridform von GmbH und Aktiengesellschaft (AG) zu sehen. Eine FlexKapG kann eine besondere Klasse von Anteilen – die sogenannten „Unternehmenswert-Anteile“ – ausgeben, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeitern eignen.

In der neuen Gesellschaftsform ist das Mindeststammkapital 10.000 Euro statt 35.000 wie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wobei die Hälfte einbezahlt werden muss. Damit sinkt die Mindestkörperschaftssteuer - fünf Prozent des Stammkapitals pro Jahr - um rund zwei Drittel oder 1250 Euro im Jahr. Das Finanzministerium schätzt, dass sich alle Start-ups zusammen im Jahr 50 Millionen Euro im Jahr ersparen. Schriftliche Abstimmung der Gesellschafter wird erleichtert, es müssen für Beschlüsse nicht immer physische Versammlungen abgehalten werden. Die Übertragung von Unternehmensanteilen braucht künftig keinen Notariatsakt, ein Anwalt genügt.

Die Neuerungen gelten für Neugründungen  mit maximal 40 Millionen Euro Umsatz im Jahr und maximal 100 Beschäftigte ab 1.1. 2024. 

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Magnus Brunner, Alma Zadic Bild: BMF/Christopher Dunker

Erleichtert werden soll auch die Beteiligung der Mitarbeiter an dem Unternehmen, weil Start-Ups meist keine so guten Gehälter zahlen können und Anteils- und somit Gewinnbeteiligung als attraktiver Ausgleich und Motivation für die Teams gilt. Aktuell fällt bei Übertragung der Anteile schon eine Steuerpflicht an, obwohl noch kein Geld fließt. Künftig soll erst bei Veräußerung der Anteile (binnen zehn Jahren) die Steuerpflicht eintreten. Damit werden erst Steuern bezahlt, wenn auch Geld fließt.

Eine höhere Zahl an Neugründungen wird dadurch erhofft. "Auch, damit sich die Jungen, die vor Ideen sprudeln, besser der größten Herausforderung, der Klimakrise,  stellen können und so die Wirtschaft grüner machen", sagt Zadic. Und fügt hinzu, dass es sie persönlich sehr stolz mache, dass die nun zur Begutachtung geschickten Gesetzesentwürfe des „Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023)“ sowie das Start-up-Förderungsgesetz die ersten  in Österreich sind, die in weiblicher Form geschrieben sind. Männer sind, wie sonst umgekehrt die Frauen, mitgemeint.

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