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Causa Meinl European Land: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Von nachrichten.at/apa, 14. Mai 2024, 21:10 Uhr
Meinl European Land
Seit Jahren wurde in der Causa ermittelt (Symbolbild) Bild: (APA)

WIEN. Die Staatsanwaltschaft (Sta) Wien hat alle Ermittlungsverfahren rund um die Causa Meinl European Land (MEL) eingestellt.

Konkret ging es um ein Verfahren wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug sowie um ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue. Nun seien "sämtliche Ermittlungsstränge abgeschlossen" und keine weiteren Verfahren mehr anhängig, schreibt die Sta am Dienstag in einer Aussendung.

Vorsatz auf Schädigung nicht nachweisbar

Zum ersten Fall, bei dem viele Kleinanleger Geld verloren haben, teilte die Sta mit, dass die Einstellung erfolgt sei, "weil ein Vorsatz auf Schädigung der Investoren am Vermögen und auf eine unrechtmäßige Bereicherung letztlich nicht nachweisbar war". Die Sta habe nach den Ermittlungen nicht ausreichend widerlegen können, dass die Beschuldigten selbst lange geglaubt hätten, dass das Geschäftsmodell der MEL nachhaltig erfolgversprechend und für die Investoren mit einem finanziellen Vorteil verbunden gewesen sei.

Ermittlungen seit 2008

In der Causa hatte die Sta seit der Finanzkrise 2008 ermittelt, als der Kurs der MEL-Papiere in die Tiefe gerauscht war. Als Beschuldigte wurden unter anderem den Ex-Chef und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden der damaligen Meinl Bank, Julius Lindbergh Meinl V. und den Ex-Meinl-Banker Peter Weinzierl geführt. Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe des Betrugs stets bestritten.

Im zweiten Fall hatte die Sta wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten für 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2007 ermittelt. Dieses Verfahren sei aus Beweisgründen einstellt worden. "Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen konnten die Direktoren der MEL aufgrund der für sie anwendbaren Bestimmungen der in Jersey geltenden Rechtslage davon ausgehen, zur Durchführung derartiger Käufe befugt zu sein", schreibt die Sta. Es sei daher im Zweifel nicht nachweisbar, dass die Beschuldigten den Vorsatz hatten, ihre Befugnisse "wissentlich zu missbrauchen und es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, die MEL dadurch am Vermögen zu schädigen".

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2  Kommentare
2  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (27.657 Kommentare)
am 15.05.2024 14:03

Wenn man sich lang genug in die Tasche lügt und schließlich selbst dran glaubt, ist man straffrei.

Danke nochmals für die "mündelsicheren" nachhaltigen Verluste!

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Alfred_E_Neumann (7.341 Kommentare)
am 14.05.2024 21:17

Das Problem ist, dass man bei Betrug die Absicht bzw. den Vorsatz vor der Tatausübung nachweisen muss. Eine Sekunde später nach Beginn der Tatausübung ist es schon zu spät.

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