Zeitarbeitsfirmen freuen sich über Regierungsplan

WIEN/LINZ. Beschäftigungsbonus könnte in den nächsten Monaten Einstellungen über Personalleasing begünstigen.
Die ersten Chefs haben bereits klare Anweisungen erteilt: Neueinstellungen von zusätzlichen Arbeitskräften bis auf weiteres nur über Personalleasing-Firmen, Fixübernahmen erst ab 1. Juli 2017– wegen der Förderung.
Bei der angesprochenen Förderung handelt es sich den Beschäftigungsbonus, den die Regierung in ihrem adaptierten Arbeitsprogramm angekündigt hat: Demnach werden Unternehmen ab 1. Juli für jeden zusätzlich geschaffenen Vollzeitarbeitsplatz 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet.
Die Maßnahme wurde für eine Dauer von drei Jahren angekündigt. Basis der förderbaren Beiträge sind die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, zur Insolvenzentgeltsicherung, zum Familienlastenausgleichsfonds, zur Wohnbauförderung, die Kommunalsteuer, zur Mitarbeitervorsorge und Abgaben wie Kammerbeiträge, präzisiert der Pressesprecher des Bundeskanzleramts auf OÖN-Anfrage.
Die Förderung ziele "auf eine Steigerung des Arbeitsvolumens im Unternehmen ab", heißt es. Nachbesetzungen oder die Umwandlung vorerst befristeter Dienstverhältnisse in unbefristete seien damit ausgeschlossen. Wie es mit der fixen Übernahme von vorerst geleasten Mitarbeitern aussehe, werde bei der detailliert ausformulierten Gesetzesvorlage feststehen, sagt der Sprecher im Bundeskanzleramt.
Damit könnten Personalüberlasser zu den großen Profiteuren zählen. Einzelne Branchenvertreter sehen das auch so. Offiziell wird der Ball aber flach gehalten: Klaus Lercher, Chef des größten Personalüberlassers in Österreich, Trenkwalder, reagiert zurückhaltend: "Ich erwarte keine Sonderkonjunktur für unsere Branche, sondern eine Zunahme an befristeten Dienstverhältnissen."
Oberösterreichs AMS-Chef Gerhard Strasser begrüßt die Idee, die Lohnnebenkosten zu senken, gibt aber zu bedenken, dass damit viel bürokratischer Aufwand verbunden sein könnte.
Noch sehr vage ist das Vorhaben, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Sozialminister Alois Stöger sagte gestern, er wolle Gesetze entrümpeln und unzeitgemäße Verfahren streichen. So gibt es derzeit etwa die Pflicht, Beinaheunfälle zu protokollieren und dies über Jahre zu archivieren. Auch bestimmte Meldepflichten und Genehmigungsverfahren seien überholt, bestätigt der Chef der Vöcklabrucker Arbeitsinspektoren, Wolfgang Vogl. Stöger möchte, dass auch die Arbeitsinspektoren beim Entrümpelungsprozess mitwirken. In den kommenden Monaten soll mit den Sozialpartnern ein kompaktes Konzept erarbeitet werden, das Bürokratie erspart und hilft, tatsächliche Gefahren zu verhindern.
Daneben wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Firmen wenden können, die Probleme mit der Umsetzung oder Auslegung von Arbeitnehmerschutzgesetzen haben oder sich ungerecht behandelt fühlen.