Regierung will wieder mehr Einfluss auf die Staatsholding

WIEN. ÖBIB soll noch heuer wieder eine Aktiengesellschaft werden, geplant ist auch ein Staatsfonds für strategische Investitionen.
Die Reform der Staatsholding ÖBIB steht unmittelbar bevor. Noch im Oktober soll der Ministerrat eine Rückverwandlung der ÖBIB in eine Aktiengesellschaft beschließen, um die Thematik im Dezember im Nationalrat behandeln zu können, sagte der Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs (FP).
Die Änderung von einer GmbH in eine AG ist laut Fuchs fix, "damit wir ein aktives Beteiligungsmanagement sicherstellen. Wir wollen uns über die entsprechenden Aufsichtsorgane wieder vermehrt in die Unternehmen einmischen, um Eigentümerrechte wahrzunehmen."
"Mini-Norwegerfonds"
Fuchs kündigte auch einen Zukunftsfonds zur Standortsicherung an, der unter dem Dach der ÖBIB geschaffen werden soll. Vorbild ist der Staatsfonds von Norwegen. "Da sind wir in der Größenordnung natürlich weit entfernt, aber ich würde es einmal so bezeichnen: Es geht um einen Mini-Norwegerfonds zur Standortsicherung", sagte Fuchs.
Gespeist werden soll der Fonds aus Dividende der ÖBIB-Beteiligungen. Das Geld des Fonds soll dann in strategisch wichtige heimische Hightech-Unternehmen investiert werden, um den Wirtschaftsstandort zu entwickeln und zu sichern.
Verbund in die ÖBIB?
Nicht so fix wie bisher kolportiert, aber auch nicht ausgeschlossen, scheint wegen der Aussage Fuchs’, ob der Verbund und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) tatsächlich unter das Dach der ÖBIB kommen. Hier gelte es aufgrund von verfassungsrechtlichen Überlegungen noch abzuwägen, ob es überhaupt zulässig sei, den Verbund in die ÖBIB mit einzubeziehen. "Es ist keine politische Diskussion, sondern eine verfassungsrechtliche", sagte Fuchs. Auch bei der BIG werde noch abgewogen, ob es sinnvoll sei, sie unter das Dach der ÖBIB zu holen.
Offen ist auch noch, wie viele Köpfe der Vorstand der künftigen ÖBIB bekommen soll. Das hänge eben davon ab, wie die Staatsholding selbst tatsächlich aufgestellt werde. Es gehe nicht darum, dass man im parteipolitischen Sinne zwei Vorstände brauche, weil es zwei Regierungspartner gebe. "Wenn man mit einem Vorstand auskommt, soll es mir recht sein. Jedenfalls wird das erst ganz am Ende entschieden."