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OÖ. Bautechnikgesetz: Für den Baustoff Holz

03. Mai 2010, 00:04 Uhr

• Holzbauten sollen in Oberösterreich künftig anstatt drei bis zu vier Geschoße über dem Erdboden haben dürfen. • Die Bauteile von freistehenden Einfamilienhäusern (ausgenommen Keller) müssen künftig nicht mehr den brandhemmenden F30-Standard ...

• Holzbauten sollen in Oberösterreich künftig anstatt drei bis zu vier Geschoße über dem Erdboden haben dürfen.

• Die Bauteile von freistehenden Einfamilienhäusern (ausgenommen Keller) müssen künftig nicht mehr den brandhemmenden F30-Standard erfüllen.

• Lockerung der Brandschutzanforderungen für Feuer- und Brandmauern bei Reihenhäusern

• Fassadenverkleidungen aus Holz künftig bei Gebäuden mit bis zu fünf Geschoßen (bisher drei) möglich.

• Anpassung der Gesetze an internationale Standards

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