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OÖ. Bautechnikgesetz: Für den Baustoff Holz
• Holzbauten sollen in Oberösterreich künftig anstatt drei bis zu vier Geschoße über dem Erdboden haben dürfen. • Die Bauteile von freistehenden Einfamilienhäusern (ausgenommen Keller) müssen künftig nicht mehr den brandhemmenden F30-Standard ...
• Holzbauten sollen in Oberösterreich künftig anstatt drei bis zu vier Geschoße über dem Erdboden haben dürfen.
• Die Bauteile von freistehenden Einfamilienhäusern (ausgenommen Keller) müssen künftig nicht mehr den brandhemmenden F30-Standard erfüllen.
• Lockerung der Brandschutzanforderungen für Feuer- und Brandmauern bei Reihenhäusern
• Fassadenverkleidungen aus Holz künftig bei Gebäuden mit bis zu fünf Geschoßen (bisher drei) möglich.
• Anpassung der Gesetze an internationale Standards
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