Negative Zinsen bei Krediten? Der OGH muss nun entscheiden
LINZ/WIEN. Extreme Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird zur Herausforderung für die Höchstrichter in Österreich.
Eine Reihe von erst- und zweitinstanzlichen Urteilen gibt es schon. Aber eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) fehlt noch. Die Sache ist brisant, es geht schlicht darum, ob das herkömmliche Kreditgeschäft künftig überhaupt noch möglich sein wird.
Worum geht es? Die Verzinsung von variabel verzinsten Krediten setzt sich aus einem "Indikator" und einem Aufschlag zusammen. Der Indikator ist meist ein Referenzzinssatz wie etwa der Euribor, also jener Zinssatz, um den sich die Banken untereinander Geld leihen. Der Aufschlag, der je nach Bonität des Kunden derzeit zwischen ein und zwei Prozentpunkten liegt, wird individuell im Kreditvertrag vereinbart. Durch die extreme Geldpolitik der EZB ist der Euribor jetzt negativ geworden, das heißt, der Kreditzinssatz insgesamt läge damit unter dem Aufschlag. Die Banken sehen in diesem Aufschlag aber die Untergrenze für die Kreditzinsen.
Das wollen aber viele Kreditkunden nicht akzeptieren. Und sie haben durchaus gute Argumente: In den Kreditverträgen ist keine Rede von Untergrenzen bei den Zinsen. Wenn die Banken eine Untergrenze einführen wollen, dann muss auch eine Obergrenze her. Davon wollen die Banken wiederum nichts wissen.
Die Richter sahen es bisher ähnlich wie die Konsumenten. Das Handelsgericht Wien erklärte eine bei der Bank Austria im Jahr 2016 angewendete Zinsgleitklausel für unzulässig, weil sie zwar eine Zinsuntergrenze festlegte, aber keine Zinsobergrenze. Nur das finanzielle Risiko des Kreditgebers zu begrenzen, jenes des Kreditnehmers aber unbeschränkt zu lassen, verstoße gegen das Konsumentenschutzgesetz, so das nicht rechtskräftige Urteil des Handelsgerichts.
Gemäß Konsumentenschutzgesetz müssten nachträgliche Entgeltänderungen klar nachvollziehbar, in ihren Kriterien sachlich gerechtfertigt, für beide Seiten in gleicher Weise gegeben und in ihren Voraussetzungen vom Willen des Unternehmers unabhängig sein, heißt es im Urteil des Handelsgerichts.
Die Banken argumentieren nicht zuletzt auch damit, dass es bereits ein OGH-Urteil gebe, das negative Zinsen bei Spareinlagen ausschließe. Das müsse dann auch umgekehrt bei Kreditzinsen gelten. Auch dort spricht das Gesetz von einem "entgeltlichen Geschäft".
Darüber hinaus sehen es die Kreditinstitute als schlicht ruinös an, sollten sie dazu gezwungen werden, negative Zinsen an ihre Kreditkunden weitergeben zu müssen. (hn)
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