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EU-Staaten einigten sich auf EU-Behindertenausweis

Von nachrichten.at/apa, 27. November 2023, 20:21 Uhr
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(Symbolbild) Bild: Colourbox

BRÜSSEL. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Montag auf einen EU-weiten Behindertenausweis sowie eine EU-Behindertenparkkarte.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger mit einer Behinderung sollen überall in der EU von jeweiligen Spezialkonditionen und bevorzugten Behandlungen profitieren können, heißt es in einer Aussendung des Rats in Brüssel. Dazu gehörten beispielsweise verbilligte Tickets, Assistenz oder Zugang zu reservierten Parkplätzen.

Die EU-Staaten müssen diese Sonderbehandlungen künftig allen Haltern des EU-Behindertenausweises während einer Periode von bis zu drei Monaten zugestehen. Darüber hinaus steht es den Ländern frei, ob sie allen Unionsbürgern die Spezialkonditionen gewähren oder nur den Haltern einer nationalen Behindertenkarte. Den EU-weiten Ausweis wird es dann sowohl in physischer als auch in digitaler Form geben; die Parkkarte zwingenderweise nur in physischer Form - Länder können aber freiwillig eine digitale Form anbieten.

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), der für Österreich an dem Ministertreffen teilnahm, drückte im Rat die Hoffnung aus, dass die entsprechende Richtlinie noch unter der belgischen Ratspräsidentschaft - also in der ersten Jahreshälfte 2024 - unter Dach und Fach gebracht werden kann. Davor muss aber noch das Europaparlament eine Position zu dem Vorhaben einnehmen, bevor es dann zu Verhandlungen zwischen Rat und Parlament kommen kann.

"Auch wenn es soziale Unterstützungsleistungen nicht in den finalen Kompromisstext der Ratsarbeitsgruppe geschafft haben, kann man mit dem Ergebnis durchaus zufrieden sein", kommentiert Klaus Widl, Präsident des österreichischen Behindertenrats den heutigen Beschluss in einer Aussendung. Sobald es eine Einigung zwischen Rat und Parlament gebe, müsse Österreich die Richtlinie "schnellstmöglich" in nationales Recht umsetzen.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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mandimandi1 (507 Kommentare)
am 28.11.2023 07:20

Liebe Redakteure!
Verstehen Sie den Text, welcher von Brüssel oder von der APA übernommen wurde?
Sorry, ich leider nicht.
Zuerst steht, daß die Sonderkonditionen "während einer Periode von bis zu drei Monaten" allen EU-Bürgern zugestanden werden muss. Und dann "Darüber hinaus steht es den Ländern frei, ob sie allen Unionsbürgern die Spezialkonditionen gewähren oder nur den Haltern einer nationalen Behindertenkarte." Also zuerst muss, dann kann...

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hbert (2.404 Kommentare)
am 27.11.2023 22:06

Endlich wieder einmal etwas Sinnvolles von der EU!
Hier kann man vereinheitlichen, aber bei zu vielen Dingen, in die sich die EU einmischt, wird einfach die nationale Gegebenheit nicht berücksichtigt.
Man kann nicht alles über den gleichen Kamm scheren, aber das ist denen noch nicht bewusst!
Als Wirtschaftszone mit vereinfachten Personen- und Warenverkehr - ja.
Einmischung in gesundheitliche (inkl. Pestizide, Genfreiheit oder Impfungen, ..) Fragen - NEIN.
Je mehr sich die EU von den nationalen Vorstellungen entfernt und drüber regieren möchte, desto mehr ist die Idee eines vereinten Europas ein gescheitertes Projekt, da nationaler Widerstand vorprogrammiert wird.
Das betrifft Asylpolitik und Grenzschutz oder auch Gen-Technik, selbst in der Energiebeschaffung oder im Umweltschutz sind die Regelungen, die die EU vorschreibt bzw. vorschreiben möchte, zu wenig auf die nationalen Gegebenheiten eingehend.
EFTA mit entsprechenden Ergänzungen wäre ausreichend, ...

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