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Kein Kruzifixverbot: Klage abgewiesen

19. März 2011, 00:04 Uhr
Kein Kruzifixverbot: Klage abgewiesen
Darf in Schulklassen hängen. Bild: OÖN

STRASSBURG/ROM. Die italienische Regierung hat mit ihrem Rekurs gegen ein de-facto-Kruzifixverbot in Schulen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht bekommen.

STRASSBURG/ROM. Die italienische Regierung hat mit ihrem Rekurs gegen ein de-facto-Kruzifixverbot in Schulen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht bekommen. Die große Kammer des EGMR gab am Freitag bekannt, dass der Vorwurf der Menschenrechtsverletzung durch Kreuze in Klassenzimmern zu Unrecht erhoben worden sei. Eine atheistische Italienerin finnischer Herkunft hatte das Kreuz als Verstoß gegen die Religionsfreiheit erachtet und war in Italien durch sämtliche Instanzen bis vor den Verfassungsgerichtshof gegangen.

Im November 2009 errangen die Frau und ihre 21- und 23-jährigen Söhne mit ihrer Klage vor der kleinen Kammer des in Strassburg ansässigen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen ersten Sieg. Die sieben Richter stellten einstimmig Verstöße gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung fest.

Italien wehrte sich mit einem Antrag auf Prüfung des Urteils durch die 17 Richter der Großen Kammer. Bei der Anhörung Ende Juni wies der Rechtsvertreter der italienischen Regierung erneut den Vorwurf der Grundrechtsverletzungen zurück. Die Kreuze seien nur „stumme und passive Symbole“, die keinen Einfluss auf den Unterricht hätten. Sie seien zudem volkstümliche Symbole, die zur nationalen Identität gehörten.

Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi reagierte erfreut auf das Urteil: „Heute hat das volkstümliche Gefühl Europas gesiegt. Dieser Beschluss respektiert die Stimme der Bürger, die sich zum Schutz der eigenen Werte und der eigenen Identität erhoben hat“. Der für Kulturfragen im Vatikan zuständige Kardinal Gianfranco Ravasi begrüßte das Urteil: „Das Kreuz ist ein Symbol unserer Zivilisation, eines der größten des Westens, abgesehen davon, ob man es vom religiösen Standpunkt aus anerkennt oder nicht“.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 20.03.2011 23:30

dürfte doch wesentlich höher sein als die anzahl der zahlenden mitglieder?!

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