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Klimaaktivist muss ins Gefängnis, weil er Autobahn in London blockierte

Von nachrichten.at/apa, 13. März 2023, 16:25 Uhr
Klima-Kleber planen wieder Proteste
Auch in Österreich kleben sich Aktivisten auf den Fahrbahnen fest. Bild: APA/FLORIAN WIESER

LONDON/WIEN. Wegen der stundenlangen Blockade einer wichtigen Autobahn bei London muss ein britischer Klimaaktivist ins Gefängnis.

Ein Gericht in der britischen Hauptstadt verurteilte das Mitglied der Gruppe Insulate Britain zu fünf Wochen Haft. Künftig sollen Strafen für Klimaaktivisten noch schärfer ausfallen. Nach Großprotesten will die konservative Regierung Anketten oder Ankleben als Protestform bei Strafe verbieten.

Im Unterschied zu drei weiteren Angeklagten habe der 63-Jährige keine Bewährungsstrafe erhalten, weil er angekündigt hatte, sich auch in Zukunft an Störaktionen zu beteiligen, sagte der Richter am Montag. Zugleich betonte er, die Strafe sei milde ausgefallen, weil der Verurteilte mit der Aktion auf das wichtige Problem der Klimakrise aufmerksam aufmachen wollte. Mitte Dezember waren zwei britische Klimaaktivisten zu je knapp drei Monaten Haft verurteilt worden, weil sie mit der Blockade von Autobahnen gegen einstweilige Verfügungen verstoßen hatten.

Die insgesamt drei Männer und eine Frau hatten sich am 1. Oktober 2021 nahe des Flughafens Heathrow auf der Autobahn M4 festgeklebt. Der Verkehr wurde dadurch mehr als zwei Stunden blockiert, rund 10.000 Fahrzeuge waren betroffen. Insulate Britain fordert die flächendeckende Wärmeisolierung von Häusern in Großbritannien.

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Klimaaktivisten ziehen in Linz vor Gericht

Die Klimaproteste der Gruppe "Letzte Generation" werden am 15. März zum ersten Mal ein Fall für ein österreichisches Gericht. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) verhandelt die Beschwerden von vier Aktivisten, die von der oö. Landespolizeidirektion Geldstrafen wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes" erhalten haben, nachdem sie sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.

Die Aktivisten begründeten in einer Aussendung am Dienstag ihren Gang vor das LVwG damit, dass ihr Protest notwendig sei, da "sich die Bundesregierung nicht an die eigenen Klimaziele hält und damit geltende internationale Abkommen bricht". Nachdem "alle anderen Protestformen" nicht erfolgreich gewesen seien, entschied man sich angesichts "der Notlage" für den "zivilen Widerstand".

So klebten sich die Anhänger der "Letzten Generation" in der Früh des 21. November auf die Fahrbahn der Hauptstraße, um den Verkehr zu unterbrechen. Am 28. November taten sie dies auf der Hafenstraße. Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in Höhe "von mehreren Hundert Euro", so die Aktivisten. Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. März gemeinsam in einer mündlichen Verhandlung behandeln wird, bestätigte ein Sprecher des LVwG.

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