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Bub (6) in Deutschland brutal getötet: Prozess gegen Jugendlichen beginnt

Von nachrichten.at/apa, 13. Februar 2024, 08:01 Uhr
Justiz Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: VOLKER WEIHBOLD

NEUBRANDENBURG. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Nach dem Tod eines Sechsjährigen beginnt an diesem Dienstagvormittag ein Prozess gegen einen Jugendlichen wegen Totschlags vor dem deutschen Landgericht Neubrandenburg. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Weil er Jugendlicher ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, dem Opfer am 14. September des vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Danach soll der Angeklagte mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf das Kind eingestochen haben. Der Bursche starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Seit 26. September in Untersuchungshaft

Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo der Sechsjährige starb, stehen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.

Seit dem 26. September sitzt der Verdächtige laut Landgericht in Untersuchungshaft. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Während der Zeit in der Untersuchungshaft zog die Familie des Teenagers nach Angaben der Polizei aus Pragsdorf weg.

Bundesweites Aufsehen

Einem Gutachten zufolge ist der Jugendliche schuldfähig. "Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt", hieß es vor wenigen Wochen in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Sie wies aber auch darauf hin, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frage, warum der Sechsjährige sterben musste, ist bis zum Tag des Prozessauftakts nicht beantwortet. Abzuwarten bleibt, ob sich der Angeklagte vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird.

Im gesamten Prozess sollen laut Gericht rund 40 Zeugen und fünf Sachverständige befragt werden. Zu Beginn am Dienstag sind demnach fünf Zeugen geladen. Nach dem Prozessauftakt sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen.

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