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Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz

Von nachrichten.at/apa, 08. April 2020, 14:20 Uhr
Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bild: (APA/HANS PUNZ)

WIEN. Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht.

Im Namen einiger Klienten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft. "Ohne VfGH geht da nichts", so Anwalt Roman Schiessler.

Das Covid-19-Maßnahmengesetz gilt als Grundlage für die von der Regierung verordneten Ausgangsbeschränkungen und für die Einschränkungen in Handel und Gastronomie. "Der Verfassungsgerichtshof soll sich das bitte anschauen", sagte der Wiener Anwalt am Mittwoch. Ihm gehe es um den grundsätzlichen Standpunkt, dass solche Maßnahmen immer vom VfGH überprüft gehören, erklärte er. Seine Klienten würden sich vor allem an den Ausgangsbeschränkungen stoßen, berichtete er weiter.

"Reine Willkür der Regierung"

Das Vorgehen der Regierung sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Anwalts. "Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken", kritisierte er.

In der Verordnung der Regierung werde nicht erklärt, "warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt" hat und "warum andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht", hieß es in der Aussendung. Der Anwalt ortet hier "reine Willkür" der Regierung, da Daten, Fakten und Zahlen in der Verordnung fehlen würden.

Aufhebung gefordert

Weiters missfällt dem Juristen, dass die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt wurden, sondern für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten. "Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen", so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein, bemängelte er.

"Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden", wirft Schiessler der Regierung vor und fordert deswegen eine Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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Andrew62 (9 Kommentare)
am 15.04.2020 09:49

Ja natürlich wäre es schon, die ganze Sache ohne Gesetze und Verbote zu absolvieren. Nur..... dann müsste man das mit Eigenverantwortung und Hausverstand umsetzen.
Ich denke dazu gab es genug Negativbeispiele. Und oft gewünscht - Oh Herr lass es Gehirne regnen..... Coronaparties, Gruppenbildungen und CillOuts in Parks...etc.
Es funktioniert halt leider ohne Regulative NICHT! Es gibt leider keine Alternative....
Und daher ist eine Klage gegen die Maßnahmen eine Realitätsverweigerung und der Herr möchte halt wahrscheinlich gerne mal in den Medien aufscheinen ....

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ettore (1 Kommentare)
am 11.04.2020 21:32

Soll der Typ halt klagen. Und ? Was ist die Alternative? In New York - wo der Herr Ober-Realitätsverweigerer lange genug geschlafen und alles verharmlost hat) heben die Amis bereits Massengräber aus ( ja, ich weiß, Fake-News. Einfach nachlesen in NJT, Washington Post, CNN. Oder meine Freunde dort anrufen...) Will der Herr Jurist auch hier solche Verhältnisse ? Glücklicherweise ist er Jurist und nicht Arzt geworden... Und die Amis haben es mittlerweile auch kapiert. Ein hier ansässiger Jurist noch immer nicht!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 09.04.2020 04:43

Eine ausführliche schlüssige Begründung derart schwerer Grundrechtseingriffe ist mehr als überfällig. Es geht dabei nicht nur ums Juristische , sondern auch darum, dass sich dann auch mal die Berater outen müssten und Leute wie Kurz, Nehammer und vor allem Anschober gründlicher über deren Gutachten und darüber, was sie da eigentlich verfügen, nachdenken müssten.

Nebenbei hat sich auch das gesamte Parlament nicht an dieser Vorgehensweise gestoßen. Der Totalitarismus greift also um sich. Auch hier lässt sich feststellen, dass sich die Fraktionen kaum mehr unterscheiden.

In der Frage, warum sich die Grundrechtseingriffe nicht auf die gefährdeten Gruppen beschränken, stimme ich mit dem Anwalt nicht überein.

Internieren kann man im Fall einer Epidemie nur jene, die an der meldepflichtigen Krankheit leiden oder infiziert sein könnten.

Abgesehen davon, wenn bei Migranten Residenzpflicht menschrechtswidrig ist, warum sollte man sie dann alten oder kranken Österreichern zumuten dürfen?

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 08.04.2020 22:28

Endlich mal jemand, der diese demokratiefeindlichen Zustände aufzeigt. Wir haben uns innerhalb von wenigen Tagen von einer Demokratie in einen Obrigkeitsstaat verwandelt.
Und all jenen, die Kurz zujubeln, weil er "ihre Gesundheit rettet", sei ins Stammbuch geschrieben: Die ärgsten Feinde der Freiheit sind die glücklichen Sklaven.
Auch bei der Seuchenbekämpfung heiligt in einem Rechtsstaat der Zweck nicht die Mittel. Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

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Grantlhuber.Nikolaus (294 Kommentare)
am 08.04.2020 22:01

Vorsicht! Nachdenken über die Legitimität der Maßnahmen wird vom Bundeskanzler der Republik Österreich als "juristisch spitzfindig" und "dumm" diffamiert. DAS nenn ich mal respektvollen Umgang mit den Untertanen. Zur Erinnerung; Früher (d.h. vor den Kurz-Regierungen) war das Volk der Souverän im demokratischen Staat, jetzt ist es die Regierung, die allein über den Ausnahmezustand entscheidet.

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zuckerruebe (227 Kommentare)
am 08.04.2020 21:47

Was in Italien passierte, führt uns vor Augen, was auch uns passiert wäre, wenn ...

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betterthantherest (33.899 Kommentare)
am 08.04.2020 19:53

Ich finde, die Maßnahmen sind der Situation angemessen.

Was wir derzeit am Allerwenigsten brauchen: Quertreiber und Klagerei.

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( Kommentare)
am 08.04.2020 18:20

Ich finde es nicht so schlimm. Es ist ja mehr erlaubt, als verboten. Die kleinen geschaeften haette man das offen lassen auch erlauben sollen. Und das Masken tragen in den geschaeften frueher verordnen muessen. Geschlampt wurde sicher seitens der Politik. Angefangen, beim zu späten zusperren der Grenzen. Wenn sich ein Normalbürger in einer Firma eine Schlamperei mit massiven Folgen erlaubt, wird er gekuendigt. Unsere grünen duerfen noch weiter regieren, obwohl sie längst abgesetzt gehören.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 08.04.2020 19:05

"Es ist ja mehr erlaubt, als verboten."

Mich würde das "als verboten" interessieren. Was dir einfällt zu deinen eigenen Bedürfnissen, und im Gegensatz zu erlaubt.
Solltest du keine Antwort finden, ordne ich dein Kommentar in Nichtssagend ab. In den Ordner für Menschen ohne Bildung.

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 08.04.2020 19:11

Am einfachsten ist es du machst dir eine Liste. In der einen Hälfte schreibst du deine unerlaubten Dinge, auf die andere die Verbotenen. In der Mitte schreibst du hin , was deine Bedürfnisse sind. Vielleicht kannst du mir, später, eine Antwort schreiben.

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amha (11.322 Kommentare)
am 08.04.2020 15:37

Der Leitspruch des Anwalts lautet bezeichnender Weise ""Wenn ein Jurist den Raum betritt, sollte es um einige Grad kälter werden." - Ich fürchte, diesmal überschätzt er sich

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lndsmdk (17.215 Kommentare)
am 08.04.2020 19:15

voll unsachlich und manipulierend. Entweder habe ich Fakten in der Hand, oder nichts.

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HaHeSu (170 Kommentare)
am 08.04.2020 15:15

Das sind wahrscheinlich genau diese Minderbegabten die eine Coronaparty um die andere feiern wollen und sich einen Dreck um die Mitmenschen kümmern ?!

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laultima (240 Kommentare)
am 08.04.2020 14:54

Endlich, und ich hoffe das sich dieser Klage noch viele Leute anschliessen um den verordneten Regierungswahnsinn zu stoppen.

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a1000 (377 Kommentare)
am 08.04.2020 16:59

Wenn es mehr solcher Vollkoffer wie Sie gäbe, hätten wir in Österreich zig-tausend Tote und das Gesundheitssystem bräche zusammen. Wollen Sie das? Reichen Ihre paar Zellen aus, zu begreifen, dass die Massnahmen alternativlos sind? Sind Sie so empathielos, dass Ihnen andere egal sind? Schämen Sie Sich, so einen kranken Müll zu posten!!! Weltfremde Juristen hat und wird es immer geben - das ist nichs Neues!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 09.04.2020 04:51

Wenn
wir rechtzeitig reagiert hätten, die beiden ersten Fälle, die an die Öffentlichkeit gelangten, waren am 25.2., China war seit mindestens Dezember 2019 bekannt,

wenn wir in Ischgl, bei den oö Südtirolbusfahrern und beim Wr Rudolfsstiftungfall und etliche anderen Fällen zu Beginn, nicht die Isolierung der Kontaktpersonen versäumt hätten,

wenn wir nicht gute Masken nach China verschenkt hätten, um dann aus China Ausschussmasken anzukaufen, von denen 600 000 entsorgt werden mussten,

wenn wir, wie Kurz vor 3 Wochen großmäulig angekündigt hat, wirklich 15 000 Test täglich machen würden und vor allem AK-Tests,

ja wenn.....

dann könnten wir nicht das Volk wie Leibeigene behandeln dürfen.

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ahtiwsor (193 Kommentare)
am 08.04.2020 19:36

Ihnen wäre also lieber wenn alles erlaubt wäre und sich der Virus intensiv verbreiten könnte? Erst wenn Sie selbst betroffen wären, was ich Ihnen nicht wünsche, würden Sie garantiert anders denken.

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susisorgenvoll (16.642 Kommentare)
am 08.04.2020 14:52

Man möchte diesen Klägern fast wünschen, dass es ihnen genau so ergeht, wie dem Britischen Premier Minister Johnson! Der war ja anfangs auch davon überzeugt, dass eine Corona-Infektion lediglich eine leichte Influenza wäre ....

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GrandmasterP (94 Kommentare)
am 08.04.2020 14:49

FPÖ naher Anwalt ? Einfach nur lächerlich der Typ !

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kmal (1.023 Kommentare)
am 08.04.2020 14:53

Der Argumentation nach zu urteilen schon, kann aber auch ganz anders sein. Auf jeden Fall komplett daneben.

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kmal (1.023 Kommentare)
am 08.04.2020 14:49

Eigentlich unfassbar, anstatt zu schauen wie man gemeinsam möglichst gesund aus dieser Krise rauskommt, werden die Gerichte mit so einem Schwachsinn beschäftigt. Für den Anwalt super, klingelte doch im Geldbeutel.
Aber was will der Kläger? Mehr soziale Kontakte, eine schnellere Ausbreitung des Virus und damit höhere Fallzahlen verbunden mit einer Überlastung der Krankenhäuser?

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