Prozess: Steirer soll 16-Jährige auf Verlangen getötet haben
GRAZ. Ein ungewöhnlicher Fall um den Tod eines Mädchens ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verhandelt worden: Ein Weststeirer soll im Juni 2019 die 16-Jährige auf deren Verlangen getötet haben.
Graz. Ein junges Mädchen, „lebensfroh und kontaktfreudig“, soll auf ihren Wunsch hin von einem 42-Jährigen erstickt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Graz klagte den Nachbarn der 16-Jährigen wegen Mordes an, denn „bei Jugendlichen ist nicht davon auszugehen, dass das ernsthaft gemeint ist“, sagte am Dienstag der Staatsanwalt beim Prozessauftakt am Landesgericht Graz.
„Das Mädchen hat sich leicht verliebt und war am Boden zerstört, wenn eine Beziehung in die Brüche gegangen ist“, beschreibt der Staatsanwalt die Jugendliche. Und auch an jenem Tag im Juni 2019 habe sie Liebeskummer gehabt und deshalb sterben wollen – behauptete der 42-jährige Nachbar. Der Mann soll die 16-Jährige bedrängt haben, mit ihm wenigstens ein sexuelles Verhältnis einzugehen, doch sie lehnte ab. Als sie erneut Liebeskummer hatte, traf sie sich mit dem Angeklagten in dessen Wohnung.
„Er nützte ihre vorübergehende Gefühlsschwankung aus“, ist der Staatsanwalt überzeugt. Das Mädchen nahm 40 Tabletten eines Beruhigungsmittels, und als sie schon ganz benommen war, soll sie zu ihm „Beende das“ gesagt haben, woraufhin sie der 42-Jährige mit den Händen erstickt habe, so die Rechtfertigung des Weststeirers. „Sie war nicht mehr in der Lage, einen klaren Willen zu haben“, entgegnete der Staatsanwalt. „Vielleicht hat sie damit gemeint, Sie sollen aufhören und die Rettung rufen?“, warf eine Geschworene ein. „Dieser Gedanke ist mir leider nie gekommen“, entgegnete der 42-Jährigen. Auch die Richterin hakte genauer nach: „Kann es sein, dass das alles in Ihren Plan gepasst hat? Dass Sie gedacht haben, wenn Sie sie nicht haben können, soll sie niemand haben?“ Das bestritt der 42-Jährige vehement. Nachdem die 16-Jährige die Beruhigungstabletten geschluckt hatte, wurde ihr schlecht und sie klagte über Bauchschmerzen. „Wenn sie über Bauchweh jammert, kann ja nicht der Tod ihr sehnlichster Wunsch sein“, meinte der beisitzende Richter.
Der Verteidiger forderte die Geschworenen auf, „sämtliche Aspekte“ zu beleuchten. Es sei zu einfach, die Getötete als „jung, hübsch und lebhaft“ und seinen Mandanten als „sexuell frustriert und krank“ darzustellen. Seine bisherigen Beziehungen hätten sich auf Prostituierte oder eine Table-Dancerin beschränkt. Dem 42-Jährigen wurde vom Gerichtspsychiater eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Er leide an einer „seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades“, so der Gutachter. Der Staatsanwalt hatte daher bereits angekündigt, eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu beantragen.
Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.
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