Nach "Hasspredigt" in Wiener Moschee: Sechs Monate bedingt
WIEN. Ein 64-Jähriger, der als Islam-Gelehrter in einer einschlägig bekannten Moschee in Erscheinung getreten ist und mit radikalislamistischen Thesen aufgefallen sein soll, ist am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung verurteilt worden.
Der Prediger hatte vor bis zu 200 in einem Gebetsraum Versammelten behauptet, Allah "hasse" die Juden, diese wären "die stärksten und schlimmsten Kuffar (Ungläubige, Anmerkung)". Eine Tonbandaufzeichnung der Predigt fand den Weg zum Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), dem die im achten Wiener Bezirk gelegene Moschee seit längerem bekannt war. Schon der vermutlich 2018 in Syrien gefallene Islamist und IS-Anhänger Mohamed Mahmoud hatte dort gepredigt.
Vor Gericht gab er sich zahm
In seiner polizeilichen Beschuldigteneinvernahme bekräftigte der 64-Jährige seine Aussagen, indem er unter anderem zu Protokoll gab: "Für den Koran sind Juden die schlimmsten Leute." Vor Gericht gab er sich nun zahm und betonte, er habe keine offizielle Funktion innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft. Er beziehe Geld vom AMS und fahre nebenbei Taxi. Ein Mal habe er in der Moschee einen "Bildungsvortrag" gehalten, "vor höchstens 15 oder 20 Leuten". Dazu sei es nur deshalb gekommen, "weil eine Gruppe von Jugendlichen dort war, die mehr über Religion wissen wollte".
Zur inkriminierten Passage bemerkte der Angeklagte: "Ich habe das nicht persönlich gegen die Juden gemeint." Er habe in seinem Vortrag aufzeigen wollen, "wie man auf dem guten Pfad bleiben kann". Das beziehe sich nicht nur auf Juden, sondern eben so auf Muslime und Christen, "die dem Namen Gottes nicht mehr gefolgt sind. Gott schreibt uns den Pfad vor, und diesen haben wir zu befolgen". Er habe daher nicht seine persönliche Meinung dargelegt, "ich wollte nur sagen was Gott mag und was Gott hasst".
"Ich halte solche Aussagen für gefährlich", hielt dem Richterin Martina Krainz in ihrer Urteilsbegründung entgegen. Der Tatbestand der Verhetzung sei "eindeutig erfüllt". Sowohl der Staatsanwalt als auch der 64-Jährige waren mit dem Urteil einverstanden, da der Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, hat er jedoch drei Tage für ein allfälliges Rechtsmittel Zeit. Das Urteil ist insofern nicht rechtskräftig.
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"Nach "Hasspredigt" in Wiener Moschee: Sechs Monate bedingt".....ist wieder einmal
ein Kniefall vor dem Islam......
1. der unten angezogene Vergleich mit den NS sagern ist völlig richtig u bestärkt die die einen solcherart gefaßten Zusatzparagraphen fordern!
2. Warum kan/wird dieser nicht des Landes verwiesen ?
3. zumal (siehe AMS Alimentation des Mannes) dieser von unserem geld erhalten wird? wann läuft diese Versicherungsleistung aus ?
und - eben s.o. 2.
4. womit der alte Arik Brauer schon 2018 solches als die gefährlichere Variante anprangerte
https://kurier.at/politik/inland/brauer-antisemitismus-wurde-mit-fluechtlingen-importiert/400014565
und wir alle sehen dem zu !
Und so was ist noch im Lande ?
Geht's noch?
Für einen Nazi-Sager kriegt gleich einer 6 Monate unbedingt – zumindest wenn es in der Öffentlichkeit oder im Netz war.
Der kurzer Nazi-Sager dauert vielleicht 3 bis 4 sec, die Hasspredigt mindestens 3 bis 4 min, vielleicht auch 20 Minuten.
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
Nachsatz:
ich bin gegen alle Nazi-Sager, auch gegen die “harmloseren“ wie z. B. „Untern Hitler hätts des net gebm!“.
da lacht man sich doch nur ins Fäustchen für so ein harmloses DU DU 😋
den Identitären macht man Prozesse
und den Parallel Gesellschaften den Hof😇
Wann sind denn Identitäre zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden? Und bitte nicht jenen erwähnen, der wegen Körperverletzung bestraft wurde.
Und warum schiebt man den wahnsinnigen nicht sofort ab? Herr nehammer machen sie in dieser Sache etwas, statt auf friedliche Demonstranten los zu gehen.
Nehammer hat nur eine kesse Lippe....
langsam kommt man wohl drauf
dass Kickl da rigider gewesen wäre