Mordverdacht-Prozess in Leoben: 20 Jahre Haft für Kärntner
LEOBEN/HOHENTAUERN. Ein 24-jähriger Kärntner ist am Montag im Landesgericht Leoben wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll die junge Frau im Mai im obersteirischen Hohentauern erwürgt und anschließend in suizidaler Absicht einen Autounfall gebaut haben.
Der Mann gab vor Gericht zu, dass er die 22-Jährige umgebracht hat, weil sie ihn betrogen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der gelernte Rauchfangkehrer und die junge Frau hatten sich schon seit ihrer Kindheit in Kärnten gekannt. 2021 wurden sie ein Paar und er zog gemeinsam mit ihr und ihrer Familie in die Obersteiermark, wo die Familie zusammen eine Gastwirtschaft betrieb. Wenige Tage vor dem 4. Mai soll sich die 22-Jährige von ihm getrennt haben, doch da er als Koch bei der Familie arbeitete, wohnte er noch bei ihr.
Vor Gericht bestritt der 24-Jährige, dass sie getrennt waren. Sie hätten sich wieder versöhnt, beteuerte er. Am Vorabend der Tat seien die beiden aber in einen heftigen Streit geraten. Worum es dabei ging, wisse er aber nicht mehr. Richter Armin Scheck meinte, dass ein solch "selektiver Erinnerungsverlust nicht plausibel" sei, denn an viele andere Details könne sich der 24-Jährige mittlerweile wieder erinnern.
"Es war wie im Film"
Der Angeklagte war nach seinem Unfall, bei dem er sehr schwere Kopfverletzungen erlitten hatte, mehrere Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Lange war nicht klar, ob er überhaupt überleben würde. Erst nach und nach sei seine Erinnerung an die Vorfälle in der gemeinsamen Wohnung des Paares zurückgekehrt, schilderte seine Verteidigerin und versuchte so widersprüchliche Aussagen ihres Mandanten zu erklären.
Der vorsitzende Richter zweifelte daran, dass sich das Paar vor dem Tod der 22-Jährigen noch versöhnt hatte: "Sie haben Ihrer Schwester noch am 3. Mai eine WhatsApp-Nachricht geschickt, wonach es aus sei und Privates und Geschäftliches nun getrennt sei. Das hat die Auswertung Ihres Mobiltelefons ergeben." Der Beschuldigte blieb dabei, dass sie sich wieder vertragen hatten und somit nicht getrennt waren.
Den Hergang selbst schilderte er zunächst ruhig: "Wir waren im Wohnzimmer und es kam zum Streit und einer Rangelei." Sie habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Damit sie ihn nicht noch einmal treffen kann, habe er sie gepackt, umgedreht und von hinten einen Arm um ihren Hals gelegt. Anschließend ließ er sich mit ihr nach hinten fallen und ließ den Druck auf ihren Hals so lange nicht locker, bis sie sich nicht mehr rührte.
Danach habe er ihren Puls gefühlt: "Ich habe die Rettung nicht gerufen, weil ich wusste, dass sie tot war. Es war wie im Film. Ich habe nichts realisiert." Stunden später setzte er sich in das Auto der Mutter seiner Ex-Freundin und fuhr damit gegen eine Leitschiene, so Staatsanwältin Viktoria Steinecker. Sie sprach von Suizidabsicht. Der Beschuldigte dagegen gab an, dass er während der Fahrt auf sein Handy geschaut und daher einen Unfall gebaut habe.
Angeklagter nahm Urteil sofort an
Zu Beginn der Verhandlung beharrte der Angeklagte darauf, dass die Tötung keine Absicht gewesen sei, weshalb er sich wegen des Vorwurfs des Mordes nicht schuldig bekenne. "Ich wollte einfach meine Ruhe haben." Nach gut einer Stunde Befragung und nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin gab der 24-Jährige dann zu, dass er sich doch auch wegen Mordes schuldig fühle. Er habe gewusst, dass ein Mensch sterben könne, wenn man ihn würgt.
Danach rückte der 24-Jährige auch mit dem Grund des Streits heraus: Seine Freundin habe ihn betrogen und deshalb sei er ausgerastet. "Dann habe ich mich ins Auto gesetzt und bin weggefahren, vorher habe ich sie umgebracht," gab er unter Tränen an. Es sei tatsächlich ein Unfall gewesen.
Die Gerichtsmedizinerin sprach von einem klaren Obduktionsergebnis: Die 22-Jährige starb wegen "Sauerstoffunterversorgung durch äußere Gewalt". Es wurden bei ihren Lidern punktförmige Einblutungen gefunden, die entstehen, wenn die Blutgefäße im Hals zugedrückt werden. Der vom Beschuldigten geschilderte Hergang sei damit in Einklang zu bringen.
Am Ende befanden die Geschworenen ihn einstimmig für schuldig des Mordes. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.