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Erneut hindern Schaulustige Wiener Polizei an Amthandlung

Von nachrichten.at/apa, 03. März 2024, 13:05 Uhr
Polizei Einsatz Blaulicht
Symbolbild Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. Erneut ist die Wiener Polizei in Favoriten bei ihrem Einsatz von Schaulustigen gehindert worden.

Am Bauernmarkt Leibnizgasse kam es zwischen vier Männern zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, ein 19- und ein 21-Jähriger ging mit Metallstangen auf die Kontrahenten los. Aufgrund mehrerer schaulustiger Personen, die teilweise die Arbeit der Polizisten behinderten und immer wieder versuchten zu den Tatverdächtigen zu gelangen, wurde die Festnahme erschwert.

Die beiden Männer - ein Syrer und ein Österreicher - mussten mit auf die Polizeiinspektion. Eines der Opfer, ein 44-Jähriger, erlitt Blessuren, wurde notfallmedizinisch versorgt und in ein Spital gebracht. Ein 30-Jähriger blieb unverletzt. Außerdem soll eine Waage beschädigt worden sein. Die Metallstangen konnten nicht sichergestellt werden.

Die beiden Festgenommenen zeigten sich zu den Tatvorwürfen nicht geständig und gaben an, dass es im Zuge eines Streits aufgrund finanzieller Schulden zu gegenseitigen Attacken aller Beteiligten gekommen sein soll. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurden die Männer auf freiem Fuß angezeigt.

Erst Freitagabend haben zahlreiche Schaulustige am Reumannplatz die Einsatzkräfte an Erste-Hilfe-Maßnahmen gehindert, die zwei Schwerverletzte versorgen wollten. Auch der Polizei wurde die Festnahme der Verdächtigen erschwert.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Uther (2.438 Kommentare)
am 04.03.2024 09:53

Und wieder ein Kulturfremder im Raufhandel dabei!
Die neuen „Leistungsträger“ der Gesellschaft???

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RonaldWeinberger (233 Kommentare)
am 03.03.2024 13:55

"Amthandlung"? Das Fehlen eines "s" nach dem "Amt" ist wohl keine unerlaubte Rechtshandlung, aber auf jeden Fall eine Misshandlung, ja Verschandelung, unserer Sprache. Ist das evident, oder muss man zu diesem Sachverhalt Verhandlungen ansetzen und im Endeffekt eine Abhandlung fabrizieren? Ich hoffe, nein. Also, OÖN, entschließt euch zu einer Korrektur-Handlung!

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u25 (5.169 Kommentare)
am 03.03.2024 15:43

Kein Einzelfall

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