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Polizeihubschrauber kollidierte fast mit Drohne

Von nachrichten.at/apa, 29. April 2018, 11:21 Uhr
Polizeihubschrauber
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD (Reuters)

WIEN. Ein Polizeihubschrauber ist am Samstagabend in Wien-Meidling beinahe mit einer Drohne kollidiert.

Der Pilot konnte noch "in letzter Sekunde ausweichen", sagte Polizeisprecher Harald Sörös. Der Drohnen-Pilot, ein 41-jähriger Slowene, wurde angezeigt. Er gab an, dass er das unbemannte Luftfahrzeug lediglich ausprobieren habe wollen. Als er den Hubschrauber gesehen habe, wäre er ohnedies gelandet.

Der gefährliche Vorfall passierte gegen 17.30 Uhr nahe des Schlossparks Schönbrunn. In einer Höhe von 200 Metern stieß der Hubschrauber beinahe mit der Drohne zusammen. "Laut dem Piloten war es sehr, sehr knapp, er konnte um Haaresbreite ausweichen", berichtete Sörös. Der Pilot sah, wie der 41-Jährige nach dem Beinahezusammenstoß die Drohne auf einem Parkplatz in der Gaßmannstraße landete, ins Auto verlud und davonfuhr. Via Funk verständigte er Meidlinger Polizisten, außerdem nahm er von der Luft aus die Verfolgung auf. Im Kreuzungsbereich Schönbrunner Straße mit der Grünbergstraße wurde der 41-Jährige von Streifenbeamten angehalten.

Der Slowene konnte keine Dokumente für die Drohne vorweisen. Diese wiegt mehr als 250 Gramm und ist in Österreich genehmigungspflichtig. Vielmehr meinte der 41-Jährige gegenüber den Beamten, dass er nicht glaube, dass es durch seine Drohne zu einer Gefährdung gekommen sei. Der 41-Jährige wurde auf freiem Fuß wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angezeigt. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Auch die Austro Control wurde über den Zwischenfall informiert.

Seit 2014 müssen Drohnen über 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Auch sogenannte Spielzeugdrohnen, also Geräte unter 250 Gramm, die maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen und nicht genehmigt werden müssen, können Einsatzhubschraubern gefährlich werden.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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( Kommentare)
am 30.04.2018 06:32

vielleicht wäre eine Schulung für drohnenbesitzer von Vorteil.zum .bekommen sie dann ein zertifikat

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StephanD (17 Kommentare)
am 29.04.2018 20:29

Schon wieder dieser Blödsinn mit den 250g!
Die 250g stehen in keinem Gesetz, im Gesetz ist von 79 Joule Energie und einer Maximalhöhe von 30m die Rede. Und die 79J bei 30m ergeben ca. 250g.

Aber auch schwerere Drohnen können als Spielzeug geflogen werden, wenn sie entsprechend tief und langsam fliegen. So zB eine Mavic Air mit 430g im Langsamflug bis ca. 18m (bzw. je nach Geschwindigkeit dann entsprechend tiefer).

Hat zwar mit dem Fall nichts zu tun (200m sind jedenfalls viel zu hoch), aber so viel zum "Qualitätsjournalismus"...

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Rainer70 (560 Kommentare)
am 29.04.2018 16:54

Mal im Ernst: Ist so eine Drohne für einen Helikopter wirklich gefährlich? Dann müsste es ja jeder Vogel sein...

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( Kommentare)
am 30.04.2018 06:29

vögel sind auch gefährlich.wenn sie Triebwerk erwischt.

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glindan (1.399 Kommentare)
am 29.04.2018 14:40

@jago: Warum verbieten? Das Problem ist, wie immer, Unwissenheit. Bei 200 m beispielsweise war er schon mal 150 zu hoch, wenn die Drohne mehr als 250 g und eine Kamera hat. Bis 250 g darf man nur bis max. 30 m. Aber dieser Troll ist leider kein Einzelfall. Ich fliege selber so ein Ding und würd mir wünschen, dass man einen Schein (Drohnenführerschein) vorlegen müsste, wenn man eine kauft, schon würden sich die bekannten Probleme extrem reduzieren. Schönbrunn beispielsweise und fast der ganze Wiener Stadtbereich gehört zur Kontrollzone und man braucht man eine Genehmigung der Controler am Flughafen. Am einfachsten ist es, sich die Drohnen-Info-App vom ÖAMTC runterzuladen. Die zeigt einem genau, was man an der Position, an der man steht, darf oder eben nicht darf.

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glindan (1.399 Kommentare)
am 29.04.2018 14:42

Sorry, ich meinte 50 zu hoch. Er darf max. 150 m Höhe haben und die Drohne darf max. 500 m von seiner Pos entfernt sein, falls er sie dann noch sehen kann.

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jago (57.723 Kommentare)
am 29.04.2018 13:44

Bewilligen und verbieten grinsen

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