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63-jähriger Wiener gefoltert: Prozess muss wiederholt werden

Von nachrichten.at/apa, 07. Februar 2024, 14:21 Uhr
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die erstinstanzlichen Urteile wegen Feststellungsmängel auf. Bild: APA/Roland Schlager

WIEN. Der Prozess um das Martyrium eines 63-jährigen Wieners, der im Juni 2023 am Landesgericht verhandelt worden ist, muss wiederholt werden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die erstinstanzlichen Urteile - sieben Jahre Haft für den Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin des Opfers, drei Jahre Haft für dessen Partnerin - wegen Feststellungsmängeln auf. Das bestätigte Wolfgang Haas, der Verteidiger der Frau, am Mittwoch. Termin für die Neudurchführung gibt es noch keinen.

Mit Schleifstein und Fäusten auf Opfer eingeschlagen

Das Paar hatte am 26. Jänner 2020 den damaligen Lebensgefährten der Mutter des 43-jährigen Mannes regelrecht gefoltert. Zunächst wurde mit einem Schleifstein und mit Fäusten auf den 63-Jährigen eingeschlagen. Als er zu Boden stürzte, soll sich der 43-Jährige bei einem Körpergewicht von mehr 130 Kilogramm mit voller Wucht auf ihn geworfen haben. Im Anschluss wollte man den Mann dazu bringen, Katzenfutter zu essen, ehe er gezwungen wurde sich auszuziehen. Dann wurde er weiter malträtiert.

Frakturen am Hals- und Brustwirbel

Der Betroffene erlitt Frakturen am Halswirbel und am Brustwirbel, einen Jochbeinbruch sowie Serienrippenbrüche. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge handelte es sich um schwerste Verletzungen, der Mann konnte aufgrund dessen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen.

Das Paar hatte das Opfer unter einem Vorwand zu einem Treffen gebeten. Sie gaben vor, sich mit diesem "aussprechen" zu wollen. Laut Anklage war Apathie gegen den Partner der Mutter das ausschlaggebende Motiv für die Tathandlungen, die zu einem Verfahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung führten.

Beschuldigte wiesen Vorwürfe zurück

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im ersten Rechtsgang in Abrede gestellt. Sie hätten sich zum Zeitpunkt der inkriminierten Vorgänge gar nicht mehr am Tatort - die Wohnung der Mutter des 43-Jährigen - befunden, behaupteten die beiden. Der 43-Jährige unterstellte seiner Mutter, womöglich sei diese gewalttätig geworden. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen die Mutter des 43-Jährigen und ehemalige Lebensgefährtin des Opfers ermittelt, da der misshandelte Mann zunächst widersprüchliche Angaben zum Zustandekommen seiner Verletzungen tätigte. Das Verfahren gegen die Mutter wurde aber eingestellt.

Der 63-Jährige ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge einfach strukturiert, aufgrund einer Intelligenzminderung wurde ihm vor einigen Jahren von den Behörden eine Erwachsenenvertretung beigegeben. Anfangs hatte er behauptet, er wäre von Unbekannten ausgeraubt worden, dann belastete er fälschlicherweise seinen Stiefsohn. Dieser - er hatte mit der Sache nachweislich nicht das Geringste zu tun und dem Stiefvater nie Gewalt abgetan - wurde daraufhin an seinem Arbeitsplatz fest- und vorübergehend sogar in U-Haft genommen.

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