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Immobiliengeschäfte: U-Haft für Gutachter

13. April 2024, 05:30 Uhr
Immobiliengeschäfte: U-Haft für Gutachter
Landesgericht Wels Bild: Volker Weihbold

WELS. Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen bekannten Linzer Psychiater handeln.

Das Landesgericht Wels hat am Freitag Untersuchungshaft über jenen psychiatrischen Sachverständigen verhängt, der mit einer Rechtsanwältin und einem Notar wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht haben soll.

Als Haftgründe wurden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen bekannten Linzer Psychiater handeln. Am gestrigen Donnerstag wurde, wie die OÖNachrichten exklusiv berichteten, eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen durchgeführt.

Die Juristen sollen Verträge aufgesetzt und der Psychiater Gefälligkeitsgutachten erstellt haben. In einem Fall wurde bereits – wie berichtet – Anklage wegen schweren Betrugs gegen zwei Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens, eine Maklerin, zwei Rechtsanwälte und einen Notar erhoben. Sie sollen einer Frau, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei, ihre Immobilie am Traunsee zu einem viel zu niedrigen Preis abgekauft haben. Die Eigentümerin soll so um mindestens 900.000 Euro gebracht worden sein.

Die Rechtsanwältin und der Notar stehen aber noch wegen eines weiteren Falls im Visier der Staatsanwaltschaft: Sie werden verdächtigt, eine demenzkranke Frau dazu gebracht zu haben, einen Übergabevertrag, zwei Schenkungsverträge für den Fall ihres Todes und eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich die Frau nicht bewusst war, dass sie mit ihrer Unterschrift ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching (Bezirk Linz-Land) samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug. Denn in einem vorangegangenen sieben Jahre dauernden Rechtsstreit hatte sie stets betont, dass ihr Neffe kein Grundstück von ihr erhalten solle.

Die Verträge wurden laut Staatsanwaltschaft von der Rechtsanwältin errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung der Betroffenen offenkundig gewesen sei. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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